Rechtsprechung
BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 332 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO; § 46 StGB; § 393 Abs. 1 AO; § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO; § 73 StGB; § 73a StGB
Bestechlichkeit; Steuerhinterziehung (Schätzungsgebot bei belegter Schuld als solcher; Grenzen der Suspendierung der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen infolge des nemo tenetur Grundsatzes; Schweigerecht; Verwendungsverbot); Verfall bei Bestechungsgeldern (keine ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Folgen des Verstoßes gegen die Pflichten einer Vergabeordnung - Einordnung von Bestechungsgeldern als erklärungspflichtige sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG (Einkommensteuergesetz) - Individualisierung von Einzelakten bei einer Tatserie - Bestimmung des ...
- Judicialis
StGB § 332 Abs. 1; ; StGB § ... 332 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 73; ; StGB § 73a; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 393 Abs. 1; ; AO § 393 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1; EStG § 22 Nr. 3
Bestechungsgeld als Einkommen; nem-tenetur-Grundsatz bei der Steuererklärung; Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuern - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Bestechung bei Auftragsvergabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Verurteilung wegen Bestechlichkeit bestätigt
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerstrafverfahren - Steuerhinterziehung durch Verschweigen von Bestechungsgeldern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bestechungsgelder sind steuerpflichtig! (IBR 2004, 732)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 242
- StV 2004, 578
- BauR 2005, 159 (Ls.)
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
a) Bei den erhaltenen Bestechungsgeldern handelt es sich um erklärungspflichtige sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG (vgl. BFH DStRE 2000, 1187; BFHE 191, 274; BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4 m.w.N.).aa) Ein Steuerpflichtiger, der Einkünfte aus Bestechungsgeldern anzugeben hat, wird seiner durch § 370 AO strafbewehrten Erklärungspflicht regelmäßig bereits dadurch nachkommen können, dass er diese Einkünfte betragsmäßig offen legt und einer Einkunftsart zuordnet, ohne die genaue Einkunftsquelle zu benennen (vgl. auch BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4).
Insbesondere hat das Landgericht entgegen der Auffassung der Revision des Angeklagten E bei diesem den besonders engen Zusammenhang zwischen der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung bei der Gesamtstrafbildung (vgl. hierzu BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4) ersichtlich dadurch hinreichend berücksichtigt, dass es die verhängten Einzelfreiheitsstrafen von drei Jahren, einem Jahr und sechs Monaten, zweimal einem Jahr, neun und vier Monaten straff zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten zusammengezogen hat; ausdrücklicher Erwähnung bedurfte dieser Gesichtspunkt im vorliegenden Fall nicht.
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Bestechungsgelder, die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlt werden, sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG (BFH BStBl II 2000, 396 ff. m. w. N.;… BFH/NV 2001, 25 f.); dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof für Schmiergeldzahlungen oder Bestechungsgelder angenommen, daß sie der Besteuerung unterliegen (vgl. zuletzt BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4 m. w. N.).Zur Strafzumessung weist der Senat auf die in seinem Urteil vom 5. Mai 2004 (BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4) genannten Grundsätze hin.
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
In Fällen dieser Art hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (BGH StV 2004, 578; NStZ 1999, 581).
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1 …
Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12;… BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03). - BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; …
Soweit die Rechtsprechung in Bestechungsfällen teilweise eine Anordnung des Verfalls zugelassen hat, beruht dies darauf, dass entweder wegen der formellen Beamtenstellung des Täters ein Ersatzanspruch ausgeschlossen war (BGH NStZ 2000, 589, 590; vgl. auch BGH NStZ 2003, 423) oder ein entsprechender Ersatzanspruch nicht festgestellt wurde (BGHSt 47, 22, 31 f.; BGHR StGB § 73 Verletzter 7).Ist das Besteuerungsverfahren bestandskräftig abgeschlossen, wird der anzusetzende Vorteil um die auf den Gewinn entfallende steuerliche Belastung zu mindern sein (BGHSt 47, 260, 264 ff.; BGH WUW DE-R 1487, 1489 - steuerfreier Mehrerlös; vgl. auch BGHR StGB § 73 Verletzter 7).
- OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer …
In Fällen dieser Art hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (BGH StV 2004, 578; NStZ 1999, 581). - BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach …
Der Steuerpflichtige ist zwar verpflichtet, den Umfang der illegal erworbenen Vermögenswerte in der Steuererklärung anzugeben, er muss aber keine weiteren Angaben über deren genaue Herkunft machen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 2004 - 5 StR 139/03 Rn. 21 …und vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05 Rn. 82 ff., BGHSt 50, 299, 316 ff.;… a.A. Kohlmann/Hilgers-Klautzsch, Steuerstrafrecht, 62. Lieferung, § 393 Rn. 127 f. mwN). - LG Hamburg, 09.05.2008 - 620 KLs 5/04
Strafverfahren gegen Alexander Falk und andere
Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 05.05.2004 (Az. 5 StR 139/03 , NStZ-RR 2004, 242, 244), wonach für einen Ausschluss des Verfalls nach § 73 Abs. 1 S.2 StGB ein an den Schuldspruch anknüpfender eindeutiger Beleg für einen zivilrechtlichen Anspruch zu fordern sei, ergibt sich mithin nach Auffassung der Kammer aus der Verurteilung wegen versuchten Betrugs, den dazu getroffenen Feststellungen und der Anwendbarkeit des § 826 BGB in Fällen der vorliegenden Art hier eine hinreichende Sicherheit für die zivilrechtliche Haftung des Angeklagten Fa. - BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06
Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung; …
Ist dem Verletzten aus der Tat ein Anspruch gegen den Täter oder Teilnehmer erwachsen, dessen Erfüllung diesem den Wert des aus der Tat Erlangten entziehen würde, so ist die Anordnung des Verfalls und des Wertersatzverfalls (…Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 a Rdn. 3;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 73 a Rdn. 6) gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB grundsätzlich allein schon durch die Existenz dieser Forderung ausgeschlossen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte bekannt ist, er den Täter oder Teilnehmer tatsächlich in Anspruch nimmt oder hiermit zumindest noch zu rechnen ist (s. etwa BGH NStZ 1984, 409 f.; 1996, 332; 2001, 257; NStZ-RR 2004, 242, 244; 2006, 138;… BGHR StGB § 73 Anspruch 1 und 2 sowie Tatbeute 1). - BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03 Das Gesetz löst diesen Konflikt, indem es in § 393 Abs. 1 AO den Einsatz von Zwangsmitteln untersagt, soweit der Steuerpflichtige Steuerstraftaten offenbaren müßte (vgl. BGHSt 47, 8, 12;… BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 2 und 3), und ergänzt diesen Schutz in § 30 AO durch ein begrenztes an Amtsträger gerichtetes Offenbarungs- und Weitergabeverbot sowie in § 393 Abs. 2 AO durch ein "begrenztes strafrechtliches Verwertungsverbot" für andere Straftaten (BVerfGE 56, 37, 47; vgl. zu § 393 Abs. 2 AO auch Senatsurteil vom heutigen Tag - 5 StR 139/03).
- KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07
Verteidigergebühren: Gebührenanspruch bei Tätigkeiten gegen vermögenssichernde …
- BGH, 25.07.2006 - 4 StR 223/06
Ausschluss des Verfalls des Wertersatzes bei existenten Ansprüchen des Verletzten
- LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche …
- BGH, 31.03.2008 - 5 StR 631/07
Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten: …
- LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04
Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes …
- LG Berlin, 09.09.2004 - 2 Wi Js 147/03 KLs 6/04
Steuerhinterziehung - Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt durch …
- BGH, 25.07.2006 - 4 StR 223/06