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   BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08   

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BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08 (https://dejure.org/2009,5505)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2009 - 1 StR 737/08 (https://dejure.org/2009,5505)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 1 StR 737/08 (https://dejure.org/2009,5505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 373 AO; § 52 WaffG; § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG
    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung); tateinheitlicher Besitz von Schusswaffen und Munition; unerlaubtes Überlassen einer Waffe an eine Vertrauensperson der Polizei

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehen einer Steuerhinterziehung durch Einfuhr von Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland und Nichtabgabe einer Steuererklärung nach § 19 S. 3 Tabaksteuergesetz (TabStG)

  • Judicialis

    TabStG § 19; ; AO § 374 Abs. 1; ; WaffG § 52 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Steuerhehlerei durch Absatzhilfe; Steuerhehlerei durch Verbringen von ohne Steuerzeichen in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Zigaretten in eine Lagerhalle; Tatbegriff bei Verstößen gegen das Waffengesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 456
  • StV 2010, 526
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.2009 - 3 StR 543/08

    Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe; Strafzumessung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (st. Rspr., vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; BGH NStZ-RR 2003, 124f.; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00

    Hehlerei; Absetzen; Vollendung bei Vertrauensperson (V-Mann)

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
    Insoweit ist die Sach- und Interessenlage mit der vergleichbar, die bei der Lieferung eines Hehlers an eine Vertrauensperson gegeben ist (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 596/05

    Konkurrenzen im Waffenstrafrecht

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (st. Rspr., vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; BGH NStZ-RR 2003, 124f.; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1986 - 3 StR 183/86

    Tateinheitliche oder tatmehrheitliche Bewertung des gleichzeitigen verbotenen

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (st. Rspr., vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; BGH NStZ-RR 2003, 124f.; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
    Denn die Tatvarianten des Absetzens und der Absatzhilfe setzen einen Absatzerfolg nicht voraus (BGH NJW 2007, 1294, 1297 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2003 - 1 StR 457/02

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Waffendelikten (Dauerstraftat); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08
    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (st. Rspr., vgl. BGHR WaffG § 52 Konkurrenzen 1; BGH NStZ-RR 2003, 124f.; BGHR WaffG § 52a Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; BGH, Beschl. vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Dabei liegt dem verbotenen Besitz mehrerer kinderpornografischer Schriften ein einheitlicher Verstoß gegen § 184b Abs. 3, 2. Alt. StGB zu Grunde (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 198/19, vgl. auch zum Betäubungsmittelrecht Weber, 5. Aufl., § 29 Rn. 1388 mwN; vgl. zum gleichzeitigen Besitz mehrere Waffen BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, NStZ 2010, 456).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger

    Dadurch wurde der Besitz an allen dem Waffen- und Sprengstoffgesetz unterfallenden Gegenständen - ungeachtet von deren waffen- und sprengstoffrechtlicher Einordnung - zu einer einheitlichen Dauerstraftat (§ 52 Abs. 1 Alternativen 1 und 2 StGB) verbunden; auch die räumliche Distanz zwischen den beiden Aufbewahrungsorten steht der Annahme einer tateinheitlichen Begehungsweise nicht entgegen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 578/19 Rn. 3; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 4. Februar 2015 - 2 StR 414/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3; vom 22. November 2012 - 4 StR 302/12 Rn. 5; vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10 Rn. 10 und vom 28. März 1990 - 2 StR 22/90, BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6; vom 13. Januar 2009 - 3 StR 543/08 Rn. 2 und vom 13. Dezember 1983 - 1 StR 599/83, NStZ 1984, 171 unter 2.: nur ein Verstoß gegen das Waffengesetz; ausdrücklich für Munition: BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 573/14 Rn. 4; vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 Rn. 3 und vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08 Rn. 6).
  • BGH, 30.11.2010 - 1 StR 574/10

    Vorsätzliches unerlaubtes Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe an

    Entgegen der Annahme des Landgerichts erfüllt ein solches "Scheingeschäft" nicht den Tatbestand des "Überlassens" im Sinne des § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG, da das von dieser Vorschrift geschützte Rechtsgut, nämlich zu verhindern, dass Waffen unter Missachtung der waffenrechtlichen Vorschriften in Umlauf kommen bzw. bleiben, in einer solchen Fallgestaltung nicht gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, NStZ 2010, 456, 457).
  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe: Anforderungen an ein

    Dies ist nicht nur vom Wortlaut, der nicht Aufgabe und Übertragung der tatsächlichen Gewalt fordert, sondern das Einräumen der tatsächlichen Gewalt (die auch mehrere Personen über einen Gegenstand ausüben können, vgl. BGH, 4 StR 431/06 v. 06.08.2007 - NStZ 2008, 158) genügen lässt, gedeckt, sondern entspricht vor allem dem Sinn der Vorschrift, die den vom Gesetzgeber als gefährlich bewerteten Umgang mit Waffen durch Nichtberechtigte verhindern will (vgl. BVerwG, I C 7/77 v. 06.12.1978 - juris; OLG Hamm, a.a.O.; zum Schutzzweck auch BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456).

    Ob eine bestimmte Handlung - über den durch den BGH entschiedenen Fall der Übergabe einer Waffe an eine Vertrauensperson der Polizei (vgl. BGH, 1 StR 737/08 v. 05.05.2009 - NStZ 2010, 456; MüKoStGB/ Heinrich, a.a.O., § 52 Rn. 86) hinaus - nach Sinn und Zweck des Gesetzes aus dem Anwendungsbereich eines abstrakten Gefährdungsdelikts herausfällt, wenn sie nach den konkreten Umständen des Einzelfalles absolut ungeeignet ist, das betroffene, dem Tatbestand zugrunde liegende Rechtsgut zu gefährden, kann dahinstehen.

  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 573/14

    Unerlaubter Besitz von Munition (Tateinheit)

    Für den strafbaren Umgang mit Munition gelten die gleichen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14, aaO; vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, NStZ 2010, 456).
  • BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11

    Unerlaubter Erwerb einer Schusswaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der zusammen treffende Besitz von Waffen und Munition oder von waffenrechtlich verbotenen Gegenständen, auch wenn diese nicht unter dieselben Strafbestimmungen fallen, zur Folge, dass die verschiedenartigen Verstöße gegen das Waffengesetz tateinheitlich zusammentreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, StV 2010, 526 f.; Beschluss vom 30. November 2010 - 1 StR 574/10, StraFo 2011, 61).
  • BGH, 23.07.2020 - 3 StR 224/20

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an die minderjährige

    Dies gilt mit Blick auf die Klarheit und Verständlichkeit des Schuldspruchs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 8; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275 mwN) unabhängig von der unterschiedlich beurteilten Frage, ob das einheitliche Führen der beiden Waffen nur eine einzige oder eine tateinheitliche Gesetzesverletzung darstellt (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, NStZ 2010, 456; Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Lutz, Stand 230. EL, WaffG § 52 Rn. 94; entsprechend zum Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittel BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; andererseits BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 StR 457/02, NStZ-RR 2003, 124, 125; MüKoStGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 166; allgemein zur Tateinheit LK/Rissingvan Saan, StGB, 13. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 52 ff. Rn. 106, § 52 Rn. 27; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 52 Rn. 23 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 27/18

    Revision im Strafverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Beschränkung des

    Das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen oder Waffenteile bzw. Munition, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, gilt als nur ein Verstoß gegen das Waffenrecht (BGH, Beschluss vom 05. Mai 2009 - 1 StR 737/08, juris Rn. 6; Heinrich in MüKo-StGB, WaffG § 52 Rn. 165; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - 4 StR 596/05, juris Rn. 4).
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