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   BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09   

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https://dejure.org/2009,8837
BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09 (https://dejure.org/2009,8837)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2009 - 3 StR 96/09 (https://dejure.org/2009,8837)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 3 StR 96/09 (https://dejure.org/2009,8837)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Körperverletzung und Anordnung einer Sicherungsverwahrung i.R.e. Revision; Prüfungspflicht des Gerichts über die Erfolgsaussichten der Unterbringung eines straffälligen Alkoholikers in eine Entziehungsanstalt anstelle der Anordnung einer ...

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 72 Abs. 1; ; StPO § 354

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Körperverletzung und Anordnung einer Sicherungsverwahrung i.R.e. Revision; Prüfungspflicht des Gerichts über die Erfolgsaussichten der Unterbringung eines straffälligen Alkoholikers in eine Entziehungsanstalt anstelle der Anordnung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 193
  • NStZ-RR 2012, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91

    Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf nur angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führende Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).
  • BGH, 10.02.2004 - 4 StR 24/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Gesamtwürdigung bei allgemeiner Kriminalität;

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
    Die Befugnis des Revisionsgerichts, nach Urteilsaufhebung die Sache zurückzuverweisen oder in der Sache selbst zu entscheiden, richtet sich ausschließlich nach § 354 StPO; sie setzt - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Fallvarianten des § 354 Abs. 1 4. Alt., Abs. 1a Satz 2 StPO - keinen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. BGH, Beschl. vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04 - juris).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
    Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB darf nur angeordnet werden, wenn die zur zweiten Verurteilung führende Tat nach Rechtskraft der ersten Vorverurteilung begangen worden ist (BGHSt 35, 6, 12; 38, 258).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
    b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08.
  • BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06

    Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
    b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08.
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
    b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08.
  • BGH, 10.06.2015 - 1 StR 399/14

    Bestechung von Amtsträgern eines anderen EU-Mitgliedstaats (zweistufige

    Die Befugnis des Revisionsgerichts, nach Urteilsaufhebung (§ 349 Abs. 4 StPO) die Sache zurückzuverweisen oder in der Sache selbst zu entscheiden, richtet sich ausschließlich nach § 354 StPO; sie setzt - mit Ausnahme der hier nicht einschlägigen Fallvarianten des § 354 Abs. 1 4. Var., Abs. 1a Satz 2 StPO - keinen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft voraus (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09 und vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21

    Einziehung im Sicherungsverfahren ohne besonderen Antrag der Staatsanwaltschaft

    Ob das Revisionsgericht anschließend eine Entscheidung nach § 354 Abs. 2 StPO oder (entsprechend) § 354 Abs. 1 StPO trifft, ist hierfür unbeachtlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04; vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2015 - 2 (7) Ss 571/15

    Revision in Strafsachen: Revisionsrüge der Nichteröffnung eines förmlichen

    Entsprechende Anhaltspunkte, die einen solchen Zusammenhang möglich erscheinen lassen, ergeben sich aus den in den Urteilen des Amtsgerichts Freiburg vom 15.11.2010 und vom 28.9.2011 angeordneten Unterbringungen in der Entziehungsanstalt, denen gleichfalls Körperverletzungsdelikte zu Grunde lagen (UA, S. 5; vgl. BGH, Beschluss vom 5.5.2009, 3 StR 96/09).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 72/22

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Verjährung: in dubio pro reo

    Dass der Generalbundesanwalt beantragt hat, die geringere der beiden Einzelfreiheitsstrafen entfallen zu lassen, hindert den Senat nicht an der Zurückverweisung der Sache zur umfassenden Neubemessung der Einzelstrafe im Fall B. I. der Urteilsgründe (§ 349 Abs. 2, 4 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21 Rn. 15; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 399/14, BGHSt 60, 266 Rn. 41; vom 5. Mai 2009 - 3 StR 96/09 Rn. 6 und vom 10. Februar 2004 - 4 StR 24/04 Rn. 7).
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