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   BGH, 05.05.2010 - III ZR 65/09   

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https://dejure.org/2010,8466
BGH, 05.05.2010 - III ZR 65/09 (https://dejure.org/2010,8466)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2010 - III ZR 65/09 (https://dejure.org/2010,8466)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - III ZR 65/09 (https://dejure.org/2010,8466)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens trotz Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen abredewidriger Verwendung des diesbezüglichen Geldanlagebetrages; Nachweis eines Auftragsvertrages mittels einer nicht unterschriebenen Vertragsurkunde aufgrund eines das ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens trotz Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen abredewidriger Verwendung des diesbezüglichen Geldanlagebetrages; Nachweis eines Auftragsvertrages mittels einer nicht unterschriebenen Vertragsurkunde aufgrund eines das ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachprüfungsmaßstab des Revisionsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 6/09

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bzgl. eines Vertrages zwischen dem

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - III ZR 65/09
    Damit unterliegt der Nachprüfung nur, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und den etwaigen Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur Senat, Urteile vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06 - NJW-RR 2008, 1484, 1485, Rn. 22, und 5. November 2009 - III ZR 6/09 - WM 2010, 478 f, Rn. 8, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - III ZR 65/09
    Die Anschlussrevision ist ebenfalls zulässig, da sie mit dem von der Revision erfassten Streitgegenstand in einem unmittelbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang steht (vgl. BGHZ 148, 156, 159 ff; 174, 244, 252 ff); sie ist jedoch unbegründet.
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - III ZR 65/09
    Damit unterliegt der Nachprüfung nur, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und den etwaigen Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (vgl. nur Senat, Urteile vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06 - NJW-RR 2008, 1484, 1485, Rn. 22, und 5. November 2009 - III ZR 6/09 - WM 2010, 478 f, Rn. 8, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 74/05

    Zulässigkeit der Anschlussrevision

    Auszug aus BGH, 05.05.2010 - III ZR 65/09
    Die Anschlussrevision ist ebenfalls zulässig, da sie mit dem von der Revision erfassten Streitgegenstand in einem unmittelbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang steht (vgl. BGHZ 148, 156, 159 ff; 174, 244, 252 ff); sie ist jedoch unbegründet.
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