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   BGH, 05.05.2011 - I ZR 46/09   

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https://dejure.org/2011,11069
BGH, 05.05.2011 - I ZR 46/09 (https://dejure.org/2011,11069)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - I ZR 46/09 (https://dejure.org/2011,11069)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I ZR 46/09 (https://dejure.org/2011,11069)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 Nr 2 Alt 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern

  • Wolters Kluwer

    Werbeanrufe für fremde Dienstleistungen über die Teilnahme an Gewinnspielen stellen keinen Ausnahmefall zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbwerb (UWG) dar

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 321a
    Werbeanrufe für fremde Dienstleistungen über die Teilnahme an Gewinnspielen als Ausnahmefall zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Der Bundesgerichtshof stelle etwa in Entscheidungen vom 05.05.2011 (I ZR 46/09) und vom 20.06.2013 (I ZR 55/12 - Restwertbörse II ) nicht auf den Tatbestand der verletzten Norm, sondern auf das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung ab.

    In seinem Beschluss vom 05.05.2011 (I ZR 46/09 - Werbeanrufe und Gewinnspiel ) hat der I. Zivilsenat ausgesprochen, das Charakteristische der Verletzungshandlung (nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG unerlaubte Telefonanrufe) bestehe darin, dass Werbeanrufe für Dienstleistungen oder Waren erfolgten, welche die damalige Beklagte selbst nicht anbot (a.a.O., Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - 6 U 133/11

    Fassung des Unterlassungsantrages bei Telefonwerbung ohne Einwilligung

    Wofür geworben wird, ist im Prinzip irrelevant (BGH GRUR-RR 2011, 343 - Werbeanrufe und Gewinnspiel).
  • LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15

    Wettbewerbsverstoß: Abgrenzung verbotener krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung

    Mit den Parteien ist in der mündlichen Verhandlung erörtert worden, dass selbst der Antrag "Lebensmittel mit Moringa" von vornherein wegen Verfehlens des Charakterischen des Verstoßes unbegründet sei (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 5.5.2011 - I ZR 46/09 - Werbeanrufe und Gewinnspiel).
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