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BGH, 05.05.2011 - IX ZB 75/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bezugnahme auf Aktenbestandteile i.R.d. Bezeichnung des Insolvenzschuldners im Eröffnungsbeschluss ist unzulässig; Zulässigkeit einer Bezugnahme auf Aktenbestandteile i.R.d. Bezeichnung des Insolvenzschuldners im Eröffnungsbeschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 27 Abs. 2; InsO § 212
Zulässigkeit einer Bezugnahme auf Aktenbestandteile i.R.d. Bezeichnung des Insolvenzschuldners im Eröffnungsbeschluss - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 30.12.2009 - 272 IN 128/09
- LG Braunschweig, 09.03.2010 - 6 T 127/10
- BGH, 05.05.2011 - IX ZB 75/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02
Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente …
Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 75/10
Das Beschwerdegericht ist nicht in einer die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde begründenden Weise von dem Senatsurteil vom 9. Januar 2003 (IX ZR 85/02, ZIP 2003, 356) abgewichen. - BGH, 07.10.2010 - IX ZB 1/10
Einstellung des Insolvenzverfahrens: Glaubhaftmachung des Fehlens von …
Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 75/10
Ein Wegfall der Forderung des antragstellenden Gläubigers reicht hierfür nicht aus (zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 1/10, NZI 2011, 20 Rn. 4).