Rechtsprechung
BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) geltend gemacht werden; Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aus § 717 Abs. 3 ZPO im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO); Bestimmung der Zuständigkeit der Gerichte ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 32; ZPO § 717 Abs. 3
Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aus § 717 Abs. 3 ZPO im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO ); Bestimmung der Zuständigkeit der Gerichte eines jeden Mitgliedsstaates der EU nach dessen eigenen Gesetzen bei mangelndem Wohnsitz des Beklagten im ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.10.2009 - 324 O 323/09
- OLG Hamburg, 14.09.2010 - 7 U 113/09
- BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Hamburg, 03.04.2009 - 324 O 783/08
Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10
Mit Urteil vom 3. April 2009 verurteilte das Landgericht Hamburg den Beklagten unter Abweisung der weitergehenden Klage zur Zahlung von 60.000 EUR nebst Zinsen seit dem 14. Oktober 2008 (324 O 783/08). - BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10
Mit Urteil vom 5. Juni 2008 (I ZR 96/07, GRUR 2008, 1124) hob der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf, soweit zum Nachteil der Klägerin erkannt worden war, und wies die Klage ab. - BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10
Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche …
Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10
Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt, wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom heutigen Tage in der Sache IX ZR 176/10 näher erläutert hat, aus Art. 4 Abs. 1 EuGVVO, § 32 ZPO.