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   BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10   

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https://dejure.org/2011,10576
BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10 (https://dejure.org/2011,10576)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - IX ZR 177/10 (https://dejure.org/2011,10576)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - IX ZR 177/10 (https://dejure.org/2011,10576)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) geltend gemacht werden; Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aus § 717 Abs. 3 ZPO im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO); Bestimmung der Zuständigkeit der Gerichte ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32; ZPO § 717 Abs. 3
    Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aus § 717 Abs. 3 ZPO im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO ); Bestimmung der Zuständigkeit der Gerichte eines jeden Mitgliedsstaates der EU nach dessen eigenen Gesetzen bei mangelndem Wohnsitz des Beklagten im ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 03.04.2009 - 324 O 783/08
    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10
    Mit Urteil vom 3. April 2009 verurteilte das Landgericht Hamburg den Beklagten unter Abweisung der weitergehenden Klage zur Zahlung von 60.000 EUR nebst Zinsen seit dem 14. Oktober 2008 (324 O 783/08).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07

    Zerknitterte Zigarettenschachtel

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10
    Mit Urteil vom 5. Juni 2008 (I ZR 96/07, GRUR 2008, 1124) hob der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil auf, soweit zum Nachteil der Klägerin erkannt worden war, und wies die Klage ab.
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10

    Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZR 177/10
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt, wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom heutigen Tage in der Sache IX ZR 176/10 näher erläutert hat, aus Art. 4 Abs. 1 EuGVVO, § 32 ZPO.
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