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   BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10   

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https://dejure.org/2011,3334
BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10 (https://dejure.org/2011,3334)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - IX ZB 246/10 (https://dejure.org/2011,3334)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - IX ZB 246/10 (https://dejure.org/2011,3334)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 ZPO, § 4 InsO, § 6 Abs 1 InsO, § 7 InsO
    Abweisung eines Befangenheitsgesuchs im Insolvenzverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Rechtsbeschwerde findet nur im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht statt bei Zurückweisung der gegen ein für unbegründet erklärtes Ablehnungsgesuch gerichteten sofortigen Beschwerde

  • rewis.io

    Abweisung eines Befangenheitsgesuchs im Insolvenzverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Abweisung eines Befangenheitsgesuchs im Insolvenzverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde im Falle der Zulassung durch das Beschwerdegericht bei Zurückweisung der gegen ein für unbegründet erklärtes Ablehnungsgesuch gerichteten sofortigen Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Ablehnungsgesuch in Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit und Rechtsmittel im Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1169
  • MDR 2011, 816
  • NZI 2011, 486
  • WM 2011, 1083
  • AnwBl 2011, 170
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07

    Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10
    Da es hier an der gebotenen Zulassung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, WM 2005, 76, 77; vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210 Rn. 7), ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft und daher als unzulässig zu verwerfen.
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10
    Da es hier an der gebotenen Zulassung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, WM 2005, 76, 77; vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210 Rn. 7), ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft und daher als unzulässig zu verwerfen.
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10
    Findet die sofortige Beschwerde hingegen ihre Rechtsgrundlage in außerhalb der Insolvenzordnung angesiedelten Bestimmungen, ist eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde nur kraft ausdrücklicher Zulassung statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 32/06, ZInsO 2008, 95 Rn. 6).
  • BGH, 13.01.2004 - IX ZB 272/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Ablehnung eines Richters am

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10
    Darum ist eine Rechtsbeschwerde nur kraft ausdrücklicher Zulassung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2004 - IX ZB 272/03, Rn. 1; vom 22. Februar 2007 - IX ZA 40/06, Rn. 1; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 4 Rn. 44 b; FK-InsO/Schmerbach, 6. Aufl. § 4 Rn. 52; Uhlenbruck/I. Pape, InsO 13. Aufl. § 4 Rn. 7).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZA 40/06

    Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts mangels Aussichtslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10
    Darum ist eine Rechtsbeschwerde nur kraft ausdrücklicher Zulassung (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2004 - IX ZB 272/03, Rn. 1; vom 22. Februar 2007 - IX ZA 40/06, Rn. 1; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 4 Rn. 44 b; FK-InsO/Schmerbach, 6. Aufl. § 4 Rn. 52; Uhlenbruck/I. Pape, InsO 13. Aufl. § 4 Rn. 7).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 246/10
    Die Rechtsbeschwerde ist folglich nur dann statthaft, wenn eine Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Sinne des § 6 Abs. 1 InsO angefochten wird, also die Befugnis zur sofortigen Beschwerde im Streitfall ausdrücklich vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, NZI 2004, 40 f).
  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 46/18

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dem Gläubiger auch nach Erteilung

    Bei der Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle handelt es sich indes um eine außerhalb des Insolvenzverfahrens zu treffende Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZB 246/10, ZInsO 2011, 1032 Rn. 6; vom 29. September 2011 - IX ZA 74/11, ZInsO 2011, 2278 Rn. 5).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZA 74/11

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine nachträgliche

    Die Rechtsbeschwerde ist folglich nur dann statthaft, wenn eine Entscheidung über die sofortige Beschwerde im Sinne des § 6 Abs. 1 InsO angefochten wird, also die Befugnis zur sofortigen Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, NZI 2004, 40 f; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 246/10, NZI 2011, 486 Rn. 4).

    Hat die sofortige Beschwerde hingegen ihre Rechtsgrundlage in außerhalb der Insolvenzordnung angesiedelten Bestimmungen, ist eine Rechtsbeschwerde nur Kraft ausdrücklicher Zulassung statthaft (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 32/06, ZInsO 2008, 95 Rn. 6; vom 5. Mai 2011, aaO).

  • BGH, 09.08.2011 - IX ZB 218/11

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Einlegung dieser durch einen nicht beim

    Die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach der Regelung des § 7 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO findet nicht statt, wenn ein Ablehnungsgesuch im Insolvenzverfahren für unbegründet erklärt und die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde zurückgewiesen worden ist (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZB 246/10, WM 2011, 1083 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.03.2012 - IX ZA 4/12

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Somit ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wird (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZB 246/10, ZIP 2011, 1169 Rn. 4 ff), was im Streitfall nicht geschehen ist.
  • BGH, 20.01.2012 - IX ZB 5/12

    Vorliegen eines Rechtsmittels für den Fall der Zurückweisung eines

    Somit ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wird (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZB 246/10, ZIP 2011, 1169 Rn. 4 ff), was im Streitfall nicht geschehen ist.
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