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   BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14   

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https://dejure.org/2015,12033
BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14 (https://dejure.org/2015,12033)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2015 - 4 StR 605/14 (https://dejure.org/2015,12033)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 4 StR 605/14 (https://dejure.org/2015,12033)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.08.2014 - 4 StR 211/14

    Adhäsionsverfahren (Feststellungsantrag auf das Bestehen von Ansprüchen dem

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 13. August 2014 - 4 StR 211/14; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14
    Da sich das Revisionsvorbringen weder zu den Begleitumständen noch zum Verlauf der Befragung der in der Küche des Tatanwesens anwesenden Personen verhält, kann der Senat nicht prüfen, ob der die Befragung vornehmende Polizeibeamte wegen seines gegenüber dem Angeklagten an den Tag gelegten Verhaltens oder aufgrund eines sich aus dem Verlauf der Befragung ergebenden Tatverdachts gegen den Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 370 ff.; Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, BGHR StPO § 136 Belehrung 16; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 4 mwN) verpflichtet war, diesen als Beschuldigten zu behandeln und ihn nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren.
  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 471/13

    Anforderungen an den Adhäsionsausspruch (Feststellungsinteresse); Legalzession;

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 13. August 2014 - 4 StR 211/14; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14).
  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 444/14

    Fortsetzung der Hauptverhandlung nach einem Befangenheitsgesuch

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14
    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 13. August 2014 - 4 StR 211/14; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14
    Da sich das Revisionsvorbringen weder zu den Begleitumständen noch zum Verlauf der Befragung der in der Küche des Tatanwesens anwesenden Personen verhält, kann der Senat nicht prüfen, ob der die Befragung vornehmende Polizeibeamte wegen seines gegenüber dem Angeklagten an den Tag gelegten Verhaltens oder aufgrund eines sich aus dem Verlauf der Befragung ergebenden Tatverdachts gegen den Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 370 ff.; Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, BGHR StPO § 136 Belehrung 16; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 4 mwN) verpflichtet war, diesen als Beschuldigten zu behandeln und ihn nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren.
  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 280/07

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung

    Auszug aus BGH, 05.05.2015 - 4 StR 605/14
    Da sich das Revisionsvorbringen weder zu den Begleitumständen noch zum Verlauf der Befragung der in der Küche des Tatanwesens anwesenden Personen verhält, kann der Senat nicht prüfen, ob der die Befragung vornehmende Polizeibeamte wegen seines gegenüber dem Angeklagten an den Tag gelegten Verhaltens oder aufgrund eines sich aus dem Verlauf der Befragung ergebenden Tatverdachts gegen den Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367, 370 ff.; Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, BGHR StPO § 136 Belehrung 16; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136 Rn. 4 mwN) verpflichtet war, diesen als Beschuldigten zu behandeln und ihn nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren.
  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Insoweit haben die Adhäsionskläger weder geltend gemacht, noch ist dies sonst ersichtlich, dass ihnen noch weitere Schäden, die nicht bereits mit dem zugesprochenen Schmerzensgeld abgegolten sind, zukünftig entstehen könnten, weshalb es ihnen bereits an einem erforderlichen Feststellungsinteresse fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2015, 4 StR 605/14, Rn. 3; zitiert nach juris).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 690/18

    Adhäsionsklage auf Schmerzensgeld (Feststellungsklage auf Pflicht zum Ersatz

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher auch insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 365/17; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 169/15; vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14; vom 5. Mai 2015 - 4 StR 605/14).'.
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 169/15

    Verpflichtung zum Ersatz von künftig entstehenden materiellen und immateriellen

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher auch insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN; vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14; vom 5. Mai 2015 - 4 StR 605/14).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 208/16

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des im Rahmen der Adhäsionsentscheidung

    Für die Feststellungsklage mangelt es daher insoweit an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 4 StR 471/13, StV 2014, 269 mwN, vom 13. August 2014 - 4 StR 211/14, vom 24. Februar 2015 - 4 StR 444/14 und vom 5. Mai 2015 - 4 StR 605/14).
  • BGH, 24.09.2019 - 4 StR 384/19

    Stellen eines Adhäsionsantrags in der Hauptverhandlung auch mündlich bis zum

    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung einer Schadensersatzpflicht kann der Verletzte jedoch nur vorweisen, wenn er geltend machen kann, dass ihm zwar ein Schaden entstanden, er aber nicht in der Lage ist, ihn zu beziffern (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Mai 2015, 4 StR 605/14, NStZ-RR 2015, 319 (Ls)).
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