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   BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86   

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https://dejure.org/1986,7665
BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86 (https://dejure.org/1986,7665)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1986 - 4 StR 256/86 (https://dejure.org/1986,7665)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1986 - 4 StR 256/86 (https://dejure.org/1986,7665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorraussetzungen zur Annahme eines Gesamtvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86
    Der Gesamtvorsatz kann sich vielmehr noch bilden, solange das erste Teilstück der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe noch nicht abgeschlossen ist (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1984 - 4 StR 131/84 - und vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 522/85).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86
    Der Gesamtvorsatz kann sich vielmehr noch bilden, solange das erste Teilstück der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe noch nicht abgeschlossen ist (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1984 - 4 StR 131/84 - und vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 522/85).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86
    Der Gesamtvorsatz kann sich vielmehr noch bilden, solange das erste Teilstück der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe noch nicht abgeschlossen ist (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1984 - 4 StR 131/84 - und vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 522/85).
  • BGH, 22.03.1984 - 4 StR 131/84

    Anforderungen an die Konkretisierung der Taten im Rahmen eines Gesamtvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86
    Der Gesamtvorsatz kann sich vielmehr noch bilden, solange das erste Teilstück der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe noch nicht abgeschlossen ist (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1984 - 4 StR 131/84 - und vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 522/85).
  • BGH, 15.10.1985 - 4 StR 522/85

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Gasrevolver als Schusswaffe - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 05.06.1986 - 4 StR 256/86
    Der Gesamtvorsatz kann sich vielmehr noch bilden, solange das erste Teilstück der für die Beurteilung in Betracht kommenden Handlungsreihe noch nicht abgeschlossen ist (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1984 - 4 StR 131/84 - und vom 15. Oktober 1985 - 4 StR 522/85).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein den Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz zwar auch dann vor, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 1 bis 6; einschränkend in bezug auf das Steuerrecht neuerdings BGHR a.a.O. 7).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 485/86

    Strafbarkeit wegen Untreue sowie wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der

    Das Landgericht hat lediglich auf den in jedem Fall neu gefaßten Entschluß abgestellt, dagegen nicht bedacht, daß ein Fortsetzungszusammenhang begründender Gesamtvorsatz auch dann vorliegen kann, wenn der Täter seinen zunächst auf eine Tat gerichteten Vorsatz noch vor deren Beendigung auf weitere Taten erstreckt (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; BGH Strafverteidiger 1984, 242 mit Anmerkung Schlothauer; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1984 - 2 StR 474/84, Beschluß vom 5. Juni 1986 - 4 StR 256/86).
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