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   BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07   

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https://dejure.org/2008,9503
BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07 (https://dejure.org/2008,9503)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2008 - V ZR 187/07 (https://dejure.org/2008,9503)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - V ZR 187/07 (https://dejure.org/2008,9503)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Klärung der Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts bei vertraglichen Urkunden

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; BGB § 280
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufklärungspflicht über ansteigende Bausparraten und die Risiken eines Mietpools im Rahmen der Beratung über einen Kapitalanlage mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07
    Zwar ist die Annahme einer Beratungspflichtverletzung wegen unterlassener Aufklärung über ansteigende Bausparraten schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Auffassung, die Beklagte müsse beweisen, dass sie abweichend von den schriftlichen Unterlagen eine hinreichende mündliche Aufklärung vorgenommen habe, außer Acht lässt, dass die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts vertraglicher Urkunden nur für die darin enthaltenen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen gilt, nicht jedoch für die in der Urkunde erteilten Informationen (vgl. nur Senat, Urt. v. 1. Februar 1985, I ME 180/03 [richtig: V ZR 180/83 - d. Red.] , WM 1985, 699, 700; Urt. v. 30. April 2003, V ZR 100/02, NJW 2003, 2380, 2382).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07
    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Beschwerdebegründung zumindest nicht durchgängig dem Darlegungserfordernis des § 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO genügt (vgl. nur Senat, BGHZ 152, 182, 185 m.w.N., wonach "darlegen" soviel bedeutet wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen").
  • BGH, 01.02.1985 - V ZR 180/83

    Beurkundung von Vereinbarungen - Vereinbarungen - Vollständigkeitsvermutung -

    Auszug aus BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07
    Zwar ist die Annahme einer Beratungspflichtverletzung wegen unterlassener Aufklärung über ansteigende Bausparraten schon deshalb rechtsfehlerhaft, weil die Auffassung, die Beklagte müsse beweisen, dass sie abweichend von den schriftlichen Unterlagen eine hinreichende mündliche Aufklärung vorgenommen habe, außer Acht lässt, dass die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts vertraglicher Urkunden nur für die darin enthaltenen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen gilt, nicht jedoch für die in der Urkunde erteilten Informationen (vgl. nur Senat, Urt. v. 1. Februar 1985, I ME 180/03 [richtig: V ZR 180/83 - d. Red.] , WM 1985, 699, 700; Urt. v. 30. April 2003, V ZR 100/02, NJW 2003, 2380, 2382).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Darzulegen im Sinne des § 321 Abs. 2 Satz 5 ZPO ist nämlich mehr als ein allgemeiner Hinweis, sondern erfordert die Angabe der Tatsachen, aus denen sich die geltend gemachte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ergibt, sowie einen substantiierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung (vgl. BGHZ 152, 182, 185 m.w.N.; Senat , Beschl. v. 5. Juni 2008, V ZR 187/07, dokumentiert in [...] - zur Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZB 159/09

    Rechtsbeschwerdezulassung: Anforderungen an die Substanziierung der

    Der Beschwerdeführer muss den Zulassungsgrund nicht nur benennen, sondern darüber hinaus zu den jeweiligen Voraussetzungen substantiiert vortragen (vgl. nur Senat, BGHZ 152, 182, 185; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 544 Rdn. 10a; jeweils m.w.N.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 5. Juni 2008, V ZR 187/07, juris; Beschl. v. 19. März 2009, V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 zu § 321a ZPO m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren

    Dazu muss bei angeblichen Sachaufklärungsmängeln substantiiert dargelegt werden, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen und welchen entscheidungserheblichen Tatsachen es von Amts wegen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 f., vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris und vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZR 33/10

    Berufung auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer

    Außerdem ist unter Ausrichtung an den inhaltlichen Anforderungen an die Zulassung der Revision und die Darlegung der Zulassungsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris) zum Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer Gehörsverletzung durch das Revisionsgericht substantiiert vorzutragen (Senatsbeschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
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