Rechtsprechung
BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 142/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 546 BGB, § 566 BGB, § 986 Abs 1 S 1 BGB
Mietrecht: Stillschweigende Übernahme eines mit dem Zwangsverwalter geschlossenen Mietvertrages durch den Grundstückserwerber im Wege eines dreiseitigen Vertrages - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Recht des Mieters zum Besitz aus jahrelanger Mietzahlung an einen Nichteigentümer
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Räumung und Herausgabe aus Eigentum
- rewis.io
Mietrecht: Stillschweigende Übernahme eines mit dem Zwangsverwalter geschlossenen Mietvertrages durch den Grundstückserwerber im Wege eines dreiseitigen Vertrages
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 986
Recht des Mieters zum Besitz aus jahrelanger Mietzahlung an einen Nichteigentümer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herausgabeanspruch bei unklarer Rechtsnachfolge auf Vermieterseite
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann liegt stillschweigende Vertragsübernahme durch dreiseitigen Vertrag vor? (IMR 2013, 353)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 866
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in …
Auszug aus BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 142/12
Nach der Rechtsprechung des Senats kommt in derartigen Fällen eine stillschweigende Vertragsübernahme durch dreiseitigen Vertrag in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09, NZM 2010, 471 Rn. 18 f.).
- BGH, 10.07.2020 - V ZR 156/19
Führen des vollständigen Abbruchs des Gebäudes auf dem Stammgrundstück bei einem …
Denn die GbR selbst war gegenüber der Klägerin nicht zum Besitz berechtigt und konnte der Beklagten ein entsprechendes abgeleitetes Besitzrecht nicht verschaffen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2013 - VIII ZR 142/12, WuM 2013, 496 Rn. 10).