Rechtsprechung
BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 1 BtMG
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff der Bande: keine zwingende Annahme einer Bande beim dauerhaften Zusammenwirken von Geschäftspartnern) - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 1
Wesentliches Merkmal einer Bande als die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 30.01.2019 - 16 Js 15309/12
- BGH, 05.06.2019 - 1 StR 223/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 47
- StV 2020, 393 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.04.2020 - 1 StR 61/20
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenabrede: …
Für eine Bandenabrede genügt es deshalb nicht, wenn sich die Täter nur zu einer einzigen Tat verbinden und erst in der Folgezeit jeweils aus neuem Entschluss wiederum derartige Taten begehen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 3 …und vom 26. September 2013 - 2 StR 256/13 Rn. 7; jeweils mwN).Auch das auf Dauer angelegte Zusammenwirken mehrerer selbständiger, eigene Interessen verfolgender Geschäftspartner begründet keine Bande, auch wenn die Beteiligten in einem eingespielten Bezugs- und Absatzsystem im Rahmen einer andauernden Geschäftsbeziehung tätig werden (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 1 StR 223/19 Rn. 5 …und vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14 Rn. 5; jeweils mwN).