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   BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19   

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https://dejure.org/2019,33513
BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19 (https://dejure.org/2019,33513)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19 (https://dejure.org/2019,33513)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 2 StR 42/19 (https://dejure.org/2019,33513)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 Satz 1 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Erheblichkeit drohender Taten, Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten, kein grundsätzlicher Ausschluss von Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 62 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.R.d. Gefährlichkeitsprognose; Erheblichkeit der in der Unterbringung begangenen Anlasstaten (hier: Körperverletzungen)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63 S. 1
    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus i.R.d. Gefährlichkeitsprognose; Erheblichkeit der in der Unterbringung begangenen Anlasstaten (hier: Körperverletzungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Erheblichkeit drohender Taten

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (Senat, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13 mwN; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12).

    (2) Zum anderen hat die Strafkammer nicht hinreichend in den Blick genommen, dass neben der konkreten Art der drohenden Taten und dem Gewicht der jeweils bedrohten Rechtsgüter auch die zu erwartende Häufigkeit und Rückfallfrequenz von Bedeutung sein können, dass also neben einer qualitativen Bewertung ergänzend auch eine quantitative Betrachtung anzustellen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 juris Rn. 14 mwN).

    Je höher die zu erwartende Rückfallfrequenz ist, desto eher kommen, in Grenzen, auch Abstriche bei der auf die einzelne Tat bezogenen schweren Verletzungsfolgen in Betracht, wobei maßgeblich ist, inwieweit sich aus der Art der konkret drohenden Taten und der zu erwartenden Rückfallfrequenz insgesamt eine schwere Störung des Rechtsfriedens ergibt (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2018, aaO).

  • BGH, 20.12.2001 - 4 StR 540/01

    Fehlerhafte Anordnung der Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5; vom 3. September 2002 - 5 StR 399/02 Rn. 4; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Taten ihre Ursache (auch) in der durch die Unterbringung für den Betreffenden begründeten Ausnahmesituation haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 Rn. 8; vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 63 Rn. 63 mwN).

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (Senat, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 Rn. 13 mwN; BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12 Rn. 5; vom 3. September 2002 - 5 StR 399/02 Rn. 4; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 540/01 Rn. 8; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 354/97, NStZ 1998, 405).

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    An die Darlegungen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 Rn. 13; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    Auch die bei den Anlasstaten und weiteren von der Strafkammer festgestellten Geschehnissen zu Tage getretene Affinität des Beschuldigten zu Messern durfte nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 Rn. 14), zumal nach den mitgeteilten Ausführungen der Sachverständigen bei dem Beschuldigten "persistierende Verhaltensmuster' festzustellen seien, insbesondere der "Gebrauch von gefährlichen Waffen wie Messer' und direkten Angriffen auf die Opfer.
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    Ist dies nicht der Fall, kommt es grundsätzlich auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10 Rn. 11; Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 Rn. 11 je mwN).
  • BGH, 30.11.2011 - 1 StR 341/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    Körperverletzungsdelikte der vom Beschuldigten begangenen Art können bereits der mittleren Kriminalität zugeordnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2011 - 1 StR 341/11; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    An die Darlegungen sind umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) um einen Grenzfall handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2017 - 2 StR 24/17 Rn. 13; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720 und vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 08.05.2012 - 1 StR 176/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    Von § 63 StGB erfasst werden nicht nur Delikte schwerster Kriminalität; es reicht regelmäßig aus, dass von einem Beschuldigten Taten zu erwarten sind, die zumindest der mittleren Kriminalität zuzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 1 StR 176/12 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 495/18

    Zum Erfordernis erheblicher Straftaten bei der Anordnung der Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19
    Körperverletzungsdelikte der vom Beschuldigten begangenen Art können bereits der mittleren Kriminalität zugeordnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2011 - 1 StR 341/11; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 495/18).
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 399/02

    Aufklärungspflicht; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Insbesondere Gewalt- und Aggressionsdelikte zählen, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, auch nach der am 1. August 2016 in Kraft getretenen Fassung des § 63 StGB regelmäßig zu den erheblichen Straftaten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB (BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 ? 2 StR 42/19 Rn. 10; vom 6. Februar 2019 ? 5 StR 495/18 Rn. 21; Beschluss vom 25. April 2012 ? 4 StR 81/12 Rn. 5).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19

    Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit

    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19).

    Seit Februar 2019, insbesondere auch während des Aufenthalts im Klinikum Am ... in E., ist es zu keinen den Anlasstaten vergleichbaren Vorfällen mehr gekommen, obwohl der Beschuldigte weder durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen an der Begehung von Straftaten gehindert war noch während des Aufenthalts im Klinikum in E. Medikamente einnahm (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal zwar nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr; vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19; Beschlüsse vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12; vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09; Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

    Hierbei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten zu werten, wenn ein Täter trotz bestehenden Defekts über Jahre hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26.05.2020 - 1 StR 151/20 -, Rn. 17; BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19 Rn. 14; BGH, Urteil vom 10.12.2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 04.07.2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11, jeweils bei juris; BGH NStZ-RR 2016, 306; van Gemmeren, in: MünchKomm, a.a.O., § 63 StGB Rn. 62).
  • BGH, 21.10.2020 - 4 StR 151/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung der Aufhebung der

    b) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist wegen ihrer unbestimmten und grundsätzlich unbefristeten Dauer eine außerordentlich belastende Maßnahme; sie darf nur angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten im Sinne des § 63 Satz 1 StGB begehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - 3 StR 87/19, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, BeckRS 2019, 23885 Rn. 10).

    cc) Im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose wird der neue Tatrichter sich auch damit auseinanderzusetzen haben, dass es indiziell gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten sprechen kann, wenn ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine krankheitsbedingten erheblichen Straftaten begangen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, BeckRS 2019, 23885 Rn. 14; BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 ? 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73; BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, juris Rn. 11).

  • BGH, 24.10.2019 - 5 StR 410/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erheblichkeit von während

    Das gilt zunächst insoweit, als ihr ein Postulat zu entnehmen sein könnte, nach allgemeinen Regeln als erheblich gewertete Taten wögen dann generell weniger schwer, wenn sie während einer Unterbringung begangen werden (in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 81/12, aaO; BVerfG (Kammer), NJW 2012, 513, 514; SSWStGB/Kaspar, 4. Aufl., § 63 Rn. 25; siehe aber auch BGH, Urteil vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19).
  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 151/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist aber ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19 Rn. 14 und vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 166/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist aber ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19 Rn. 14 und vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 Rn. 20; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 11).
  • BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, juris Rn. 14; vom 21. März 2019 - 3 StR 480/18, juris Rn. 8; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Die Erheblichkeit drohender Taten kann sich ohne weiteres aus dem Anlassdelikt selbst ergeben, etwa bei einem Verbrechen; zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind - soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt - regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19).
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