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   BGH, 05.07.1960 - I ZR 63/59   

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https://dejure.org/1960,4765
BGH, 05.07.1960 - I ZR 63/59 (https://dejure.org/1960,4765)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1960 - I ZR 63/59 (https://dejure.org/1960,4765)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1960 - I ZR 63/59 (https://dejure.org/1960,4765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Beendigung eines Patentlizenzvertrags durch Kündigung - Rückgewähr der Pauschalgebühr an den Lizenzgeber - Lizenzverträge über gewerbliche Schutzrechte - Begrenzung der laufenden Lizenzpflicht im Lizenzvertrag - Vernichtung des Lizenzpatents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 997
  • GRUR 1961, 27
  • DB 1960, 1065
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1954 - V ZR 4/54

    Baukostenzuschuß. Rückzahlungspflicht des Erstehers

    Auszug aus BGH, 05.07.1960 - I ZR 63/59
    Richtig ist zwar, daß ein solcher Zuschuß ungeachtet seiner Bezeichnung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen unter Umständen als Miet- oder Pachtvorauszahlung für die ganze vorgesehene Vertragsdauer aufgefaßt und bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages insoweit zurückverlangt werden kann, als er noch nicht "abgewohnt" ist (s. u.a. BGHZ 16, 31; BGH NJW 1959, 380; vgl. auch die gesetzliche Regelung in § 57 c ZVG und § 11 Geschäftsraummietengesetz).
  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 151/57
    Auszug aus BGH, 05.07.1960 - I ZR 63/59
    Richtig ist zwar, daß ein solcher Zuschuß ungeachtet seiner Bezeichnung nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen unter Umständen als Miet- oder Pachtvorauszahlung für die ganze vorgesehene Vertragsdauer aufgefaßt und bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages insoweit zurückverlangt werden kann, als er noch nicht "abgewohnt" ist (s. u.a. BGHZ 16, 31; BGH NJW 1959, 380; vgl. auch die gesetzliche Regelung in § 57 c ZVG und § 11 Geschäftsraummietengesetz).
  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Eine solche Pauschalierung einer Mindest-Lizenzgebühr auf der Grundlage des erwarteten Umsatzes ist ebenfalls grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 5. Juli 1960 - I ZR 63/59, GRUR 1961, 27, 28 f; Benkard/Ullmann aaO. § 15 Rdn. 77; Stumpf/Groß aaO. Rdn. 118; Pagenberg/Geissler aaO. Rdn. 208; Henn aaO. S. 152, 156 f).

    Lizenzverträge sind meist gewagte Geschäfte, die für beide Seiten gewisse Risiken bergen (RGZ 33, 103, 104; BGH, Urt. v. 5. Juli 1960 - I ZR 63/59, GRUR 1961, 27, 28; Benkard/Ullmann § 15 Rdn. 17 und 90; vgl. auch BGHZ 83, 283, 288; BGH, Urt. v. 17. März 1961 - I ZR 94/59, GRUR 1961, 466, 468).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 124/14

    E-Loading-Automat IV

    Da sich das Schutzrecht nachträglich als nicht rechtsbeständig erweisen kann und die wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht voraussehbar ist, ist der Lizenzvertrag für beide Seiten ein Wagnisgeschäft (BGH, GRUR 1961, 27 - Holzbauträger; Moufang in: Schulte, aaO, § 15 Rn. 31).
  • BGH, 01.10.1963 - Ia ZR 171/63

    Rechtsmittel

    - Es handelt sich insoweit um dasselbe Auslegungsproblem wie in dem Urteil des BGH in GRUR 1961, 27 - Holzbauträger -, wo ebenfalls ein Anspruch auf Rückzahlung eines derartigen Pauschalbetrages kraft Parteiwillens als unbegründet angesehen worden ist.
  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 39/16

    Lizenzvertrag (1)

    Auch ohne eine solche explizite Regelung kann davon ausgegangen werden, dass eine solche Einmalzahlung, die neben einer laufenden Lizenzgebühr vereinbart wird, nicht zurückzuzahlen ist oder reduziert wird, wenn - wie hier - der Lizenzvertrag durch Kündigung vorzeitig beendet wird (vgl. BGH, GRUR 1961, 27 - Holzbauträger).
  • BGH, 14.03.1974 - X ZR 43/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters - Geltendmachung der

    Im übrigen hätte das Berufungsgericht seine Entscheidung auch darauf stützen können, daß es sich bei den 20.000,- DM offenbar um eine neben der laufenden Lizenzgebühr vereinbarte einmalige Zahlung handelte, die allein für den Umstand vereinbart wurde, daß die Klägerin den Lizenzgegenstand benutzen konnte, ohne daß es auf die spätere Entwicklung des Lizenzvertragsverhältnisses ankam (vgl. BGH GRUR 1961, 27, 28 - Holzbauträger; Benkard, PatG 6. Aufl., § 9 Rdn. 56).
  • BGH, 06.11.1975 - X ZR 14/73

    Anforderungen an eine positive Vertragsverletzung - Schadensersatz wegen

    Diese und auch die Frage ihrer Rückforderung bei vorzeitiger Beendigung eines Lizenzvertrages hängen von den Vorstellungen der Vertragschließenden ab, die sie mit einer solchen Zahlung verbunden haben (vgl. BGH GRUR 1961, 27 ff - Holzbauträger).
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