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BGH, 05.07.1966 - 1 StR 89/66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags unter mildernden Umständen - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
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- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 1 StR 89/66
Der Tatrichter hat insoweit in teilweiser Anlehnung an die Entscheidung BGHSt 16, 360, 362 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61] der Angeklagten ihren erheblichen Erregungszustand als mildernden Umstand im Sinne des § 213 StGB (zweite Alternative) zugute gehalten (S. 7, 8 UA).Im hier gegebenen Fall der - nicht auszuschließenden - Anwendbarkeit des § 51 Abs. 2 StGB hätte nun zwar der Tatrichter die erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten nochmals im Rahmen des § 213 StGB berücksichtigen dürfen (BGHSt 16, 360, 362, 363) [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61].
So sind jedoch die Ausführungen S. 7 UA nicht zu verstehen Vielmehr hielt das Schwurgericht bei der Angeklagten eine Zuchthausstrafe schlechthin nicht für angebracht (in Anlehnung an BGHSt 16, 362 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61], Mitte).
Es besteht Anlaß, zu BGHSt 16, 360 (dritter Leitsatz) auf die abweichende Entscheidung des 5. Strafsenats vom 3. Mai 1966 - 5 StR 176/66 - hinzuweisen, die demnächst veröffentlicht werden wird.
- BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 1 StR 89/66
Die Einwendungen des Verteidigers hiergegen gehen offensichtlich fehl (vgl. übrigens BGHSt 7, 28, 31 [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54] und Sarstedt, die Revision in Strafsachen, 4. Aufl., S. 263 oben, 3. und 4. Satz). - BGH, 07.06.1966 - 1 StR 140/66
Der Annahme eines Tötungsvorsatzes Entgegenstehen eines Wutanfalls - Anwendung …
Auszug aus BGH, 05.07.1966 - 1 StR 89/66
Hiergegen ist rechtlich nichts einzuwenden (vgl. BGH Urt. v. 7. Juni 1966 - 1 StR 140/66 - S. 7 in einem ähnlichen Fall).