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   BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05   

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https://dejure.org/2005,1382
BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05 (https://dejure.org/2005,1382)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2005 - VII ZB 23/05 (https://dejure.org/2005,1382)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - VII ZB 23/05 (https://dejure.org/2005,1382)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 727, 730, 288, 138 Abs. 3
    Urkundsnachweis der Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite zur Klauselumschreibung entbehrlich bei Geständnis des Schuldners und Zustimmung des bisherigen Gläubigers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für den Rechtsnachfolger des in dem Urteil bezeichneten Gläubigers ; Begriff Offenkundigkeit einer Tatsache ; Übergang eines Kostenerstattungsanspruchs auf den Rechtsnachfolger; Entbehrlichkeit des ...

  • Judicialis

    ZPO § 727; ; ZPO § 730

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727 § 730
    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis der Rechtsnachfolge auf der Gläubigerseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - § 138 Abs. 3 ZPO im Klauselverfahren unanwendbar: Diese Maßnahmen können neue Gläubiger ergreifen

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO §§ 727, 730, 288, 138 Abs. 3
    Urkundsnachweis der Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite zur Klauselumschreibung entbehrlich bei Geständnis des Schuldners und Zustimmung des bisherigen Gläubigers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - § 138 Abs. 3 ZPO im Klauselverfahren unanwendbar: Diese Maßnahmen können neue Gläubiger ergreifen

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 52
  • DNotZ 2005, 917
  • NZBau 2005, 590 (Ls.)
  • WM 2005, 1914
  • BB 2005, 1876 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 611
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 12.09.1997 - 3 W 45/97
    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05
    Entsprechender Vortrag der Beteiligten ist nicht geeignet, Offenkundigkeit herzustellen, selbst wenn der Beklagte ihn nicht bestritten hätte (a.A. OLG Braunschweig, Beschluß vom 12. September 1997 - 3 W 45/97, JurBüro 1998, 88).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2004 - 5 W 285/03

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Titelumschreibung

    Auszug aus BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05
    Dagegen ist der bisherige Gläubiger nicht befugt, die Rechtsnachfolge im Sinne von § 288 ZPO zuzugestehen (a.A. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 10. Februar 2004 - 5 W 285/03, Rpfleger 2004, 430).
  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der

    Tatsachen sind allgemeinkundig, wenn sie zumindest am Gerichtsort der Allgemeinheit bekannt oder ohne besondere Fachkunde - auch durch Information aus allgemein zugänglichen zuverlässigen Quellen - wahrnehmbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05, MDR 2006, 52, juris Rn. 8).

    Nur für letztere ist es indessen ausreichend, wenn diese aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen in Erfahrung gebracht werden können (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05, MDR 2006, 52, juris Rn. 8), ohne dass der Entscheidungsträger hiervon in amtlicher Eigenschaft Kenntnis erlangt haben muss.

    Hinzu kommt, dass die Prüfung der Echtheit einer Privaturkunde ohne öffentlichen Beglaubigungsvermerk nur auf der Grundlage eines kontradiktorischen Beweisverfahrens mit obligatorischer Anhörung der Gegenpartei durchgeführt werden kann (MünchKommZPO/Wolfsteiner, 5. Aufl., § 726 Rn. 52), das Klauselerteilungsverfahren indes - worauf die Rechtsbeschwerde in anderem Zusammenhang selbst verweist (vgl. vorstehend II. 2. b) bb) (3)) - nicht kontradiktorisch ausgestaltet ist (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05, MDR 2006, 52, juris Rn. 11).

  • BGH, 22.05.2019 - VII ZB 87/17

    Urkundlicher Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Abtretung bei der Erteilung

    Darüber hinaus ist damit auch kein Geständnis im Sinne von § 288 ZPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05, WM 2005, 1914, juris Rn. 12 ff.) des Antragsgegners bezüglich einer Abtretung am 29. April 2015 belegt.
  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 16/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge durch den Insolvenzverwalter

    Die Vorschrift des § 138 Abs. 3 ZPO kommt daher nicht zum Tragen (BGH, Beschluß vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Ist aber der Nachweis des Eintritts der Bedingungen durch eine Urkunde iSv. § 726 Abs. 1 ZPO nicht möglich, muss der Gläubiger die Erteilung der Vollstreckungsklausel durch eine hierauf gerichtete gesonderte Klage beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges geltend machen, § 731 ZPO (Stein/Jonas/Münzberg ZPO 22. Aufl. § 726 Rn. 16), wenn nicht der Schuldner den Eintritt der Bedingungen eindeutig und ausdrücklich zugesteht (BGH 5. Juli 2005 - VIIZB 23/05 - MDR 2006, 52, für das vergleichbare Zugeständnis einer Rechtsnachfolge nach § 727 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu auch Musielak/Lackmann ZPO 6. Aufl. § 726 Rn. 5).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 9 KSt 1.19

    Vorlagefrage über die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens;

    Offenkundig sind nur solche Tatsachen, von denen die Allgemeinheit - zumindest am Gerichtsort - Kenntnis hat oder sich verschaffen kann (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05 - juris Rn. 8).

    Die Norm bezweckt den Schutz sowohl des Schuldners als auch des Gläubigers (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 23/05 - juris Rn. 10 ff.).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 158/07

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselumschreibung

    Ein solches Zugeständnis setzt jedoch voraus, dass der Antragsgegner eindeutig seinen Willen zum Ausdruck bringt, die vom Antragsteller behauptete Rechtsnachfolge oder das vom Antragsteller behauptete Besitzverhältnis zu akzeptieren und gegen sich gelten zu lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 5.7.2005 - VII ZB 23/05, MDR 2006, 52 m.w.N.).
  • OLG München, 11.09.2013 - 34 Wx 314/13

    Grundbuchverfahrensrecht: Unwirksamkeit einer qualifizierten

    Aus dem sofortigen Eintritt der Fiktion wird man im Allgemeinen folgern müssen, dass die Anhörung des Schuldners im Klauselerteilungsverfahren nicht nur fakultativ (vgl. § 730 ZPO; dazu BGH Rpfleger 2005, 611), sondern obligatorisch ist (Brehm in Stein/Jonas § 894 Rn. 29; Münzberg Rpfleger 1991, 161).
  • KG, 28.06.2007 - 2 U 37/05

    Zwangsvollstreckung: Schiedsfähigkeit eines Anspruchs auf Klauselerteilung

    Der BGH hat daher entschieden, dass das bloße Geständnis des Schuldners nach § 288 ZPO in Bezug auf die Rechtsnachfolge nicht geeignet ist, die nach § 727 ZPO grundsätzlich erforderlichen öffentlichen Urkunden zu ersetzen, sondern eine ausdrückliche Zustimmung des bisherigen Gläubigers hinzukommen muss (BGH WM 2005, 1914, 1915; s. bereits Münzberg, Geständnis, Geständnisfiktion und Anerkenntnis im Klauselerteilungsverfahren ?, NJW 1992, 201, 203).
  • LAG Köln, 18.08.2010 - 11 Ta 336/09

    Umschreibung titulierter Unterlassungsverpflichtung zur Einstellungen von

    Der Nachweis der Rechtsnachfolge bei fehlender Offenkundigkeit ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Rechtsnachfolge im Sinne des § 288 ZPO zugesteht (BGH, Beschl. v. 05.07.2005 - VII ZB 23/05 -).

    Der Nachweis der Rechtsnachfolge bei fehlender Offenkundigkeit ist zudem entbehrlich, wenn der Schuldner die Rechtsnachfolge im Sinne des § 288 ZPO zugesteht (BGH, Beschl. v. 05.07.2005 - VII ZB 23/05 -).

  • OLG Nürnberg, 13.02.2006 - 5 W 72/06

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung bei bedingter Leistung; Nachweis des

    Hierzu muss er jedoch eindeutig seinen Willen zum Ausdruck bringen, den behaupteten Bedingungseintritt zu akzeptieren (BGH DNotZ 2005, 917).
  • OLG München, 23.08.2007 - 19 U 2703/07

    Zur Herausgabe eines durch vollständige Zahlung erledigten Vollstreckungstitels

  • LG Regensburg, 04.10.2010 - 2 T 303/10

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger: Prüfung des

  • LG Ravensburg, 11.07.2017 - 1 S 192/16
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2023 - 25 W 3/23

    Nachweis der Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite bei Befriedigung durch einen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 26 Ta 364/09

    Gerichtskundigkeit - Offenkundigkeit nach § 727 Abs 1 ZPO - vollstreckungsfähiger

  • OLG Naumburg, 18.06.2013 - 12 Wx 8/13

    Grundbucheintragung: Form der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters;

  • LG Dessau-Roßlau, 12.06.2008 - 5 T 27/08

    Nachweis der Freigabe durch InsO-Verwalter

  • AG Hannover, 31.03.2009 - 712 M 125227/09
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