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   BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06   

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https://dejure.org/2006,5561
BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06 (https://dejure.org/2006,5561)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2006 - XII ZR 58/06 (https://dejure.org/2006,5561)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - XII ZR 58/06 (https://dejure.org/2006,5561)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einstellung einer Zwangsvollstreckung (hilfsweise gegen Sicherheitsleistung) wegen der Folge eines nicht zu ersetzenden Nachteils; Anforderungen an die wirksame Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2006 - XII ZR 80/06

    Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung aber nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 und vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Einen solchen Antrag, bei dem es sich um einen Sachantrag handelt, der in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss (Senatsbeschluss vom 6. Juni 2006 aaO), hat der Antragsteller weder angekündigt noch in der mündlichen Verhandlung gestellt.

  • BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04

    Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
    Denn die Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts ist Prozesshandlungsvoraussetzung und muss im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung gegeben sein (BGH Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04 - NJW 2005, 3773, 3774).
  • BGH, 04.09.2002 - XII ZR 173/02

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine solche Einstellung aber nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gemäß § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (Senatsbeschlüsse vom 4. September 2002 - XII ZR 173/02 - NJW-RR 2002, 1650 und vom 6. Juni 2006 - XII ZR 80/06 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZB 31/83

    Vertretung der Parteien in Baulandsachen

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - XII ZR 58/06
    Die wirksame Bestellung eines Prozessbevollmächtigten i.S. von § 172 ZPO, die nach § 87 Abs. 1 ZPO im Anwaltsprozess auch Voraussetzung eines Erlöschens der Vollmacht ist, setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass er auch rechtlich in der Lage ist, die die Partei rechtswirksam zu vertreten (BGH Beschluss vom 22. Mai 1984 - III ZB 31/83 - MDR 1985, 30 zur früheren Fassung des § 176 ZPO).
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