Rechtsprechung
BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Betrug (gewerbsmäßig; Bande); Serienstraftaten (Tateinheit; Tatmehrheit; Mittäter) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten - Wolters Kluwer
Gesonderte Prüfung des Vorliegens einer Tateinheit für jede an einer Deliktsserie als Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte Person
- rewis.io
Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten
- ra.de
- rewis.io
Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1
Gesonderte Prüfung des Vorliegens einer Tateinheit für jede an einer Deliktsserie als Mittäter, mittelbarer Täter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte Person - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 03.02.2011 - 18 KLs 15/10
- BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10).Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, dass die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppe in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09, wistra 2009, 389).
- BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10
Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden; …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10). - BGH, 02.07.2009 - 3 StR 131/09
Maßstab der Prüfung durch das Revisionsgericht (Urteilsgründe; verwiesene …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, dass die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppe in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 3 StR 131/09, wistra 2009, 389). - BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01
Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung; …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 197/11
Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10).
- LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15
Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und …
Somit werden ihnen die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in ihrer jeweiligen Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).Somit werden ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in seiner Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).
- BGH, 15.10.2013 - 3 StR 154/13
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der …
Es hat den Tatbeitrag des Angeklagten - den zum sog. uneigentlichen Organisationsdelikt entwickelten Maßstäben entsprechend (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 197/11) - rechtlich als einheitlichen Betrug gewertet und ausgeführt, die einzelnen betrügerischen Vertragsabschlüsse stellten lediglich unselbstständige Teilakte der Betrugstat dar.