Rechtsprechung
BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 267 StGB; § 266 StGB
Urkundenfälschung durch Herstellung einer Farbkopie; Untreue zum Nachteil einer GmbH (Vereinnahmung täuschungsbedingt erlangter Kundengelder auf privatem Konto des Alleingesellschaftergeschäftsführers) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 1 StGB, § 267 Abs 1 StGB
Strafbare Handlungen eines geschäftsführenden GmbH-Alleingesellschafters eines Reisebüros: Urkundenfälschung durch Erstellung einer Farbkopie; Untreue bei Überweisung von unberechtigt erlangten Reisepreisanzahlungen auf das Privatkonto - Wolters Kluwer
Erstellen eines ungültigen Reisesicherungsscheins eines Versicherungsunternehmens als Farbkopie auf die Rückseite der Kundenrechnung als Urkundenfälschung
- rewis.io
Strafbare Handlungen eines geschäftsführenden GmbH-Alleingesellschafters eines Reisebüros: Urkundenfälschung durch Erstellung einer Farbkopie; Untreue bei Überweisung von unberechtigt erlangten Reisepreisanzahlungen auf das Privatkonto
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 267 Abs. 1; BGB § 651k
Erstellen eines ungültigen Reisesicherungsscheins eines Versicherungsunternehmens als Farbkopie auf die Rückseite der Kundenrechnung als Urkundenfälschung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erstellen eines ungültigen Reisesicherungsscheins als Farbkopie - Urkundenfälschung?
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 10.05.2011 - 6 KLs 10/10
- BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 105
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09
Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer …
Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11
Es müsste darüber hinaus eine vom Landgericht nicht festgestellte Veränderung des Originalversicherungsscheins vorgenommen worden sein; erst dann kann eine Reproduktion durch eine Farbkopie den Anschein einer von einem Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, dass die Möglichkeit einer Verwechslung mit dem Original nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554). - BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70
Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen …
Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11
Urkunden im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGH, Urteile vom 19. Februar 1953 - 3 StR 896/52, BGHSt 4, 60, 61, und vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 141). - BGH, 19.02.1953 - 3 StR 896/52
Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11
Urkunden im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGH, Urteile vom 19. Februar 1953 - 3 StR 896/52, BGHSt 4, 60, 61, und vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 141). - BayObLG, 29.02.1988 - RReg. 5 St 251/87
Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 380/11
Es müsste darüber hinaus eine vom Landgericht nicht festgestellte Veränderung des Originalversicherungsscheins vorgenommen worden sein; erst dann kann eine Reproduktion durch eine Farbkopie den Anschein einer von einem Aussteller herrührenden Gedankenäußerung vermitteln, dass die Möglichkeit einer Verwechslung mit dem Original nicht ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703; BayObLG NJW 1989, 2553, 2554).
- BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23
Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung …
Das Ergebnis der Verfälschung muss daher weiterhin die Merkmale einer Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB aufweisen (vgl. auch BGH…, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17, NZWiSt 2018, 66 Rn. 24), also eine verkörperte Erklärung enthalten, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt ist, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lässt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 StR 380/11, NStZ 2013, 105). - VG München, 26.08.2016 - M 7 S 16.2807
Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach Strafbefehl
Es sei keine Tatbestandsvariante des § 267 StGB erfüllt, vielmehr liege lediglich eine schriftliche Lüge vor, was unter Verweise auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B.v. 5.7.2012 - 5 StR 380/11) ausgeführt wird.Im Übrigen sind die vom Antragsteller vorgebrachten Überlegungen nicht tragfähig, soweit er unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. B.v. 5.7.2012 - 5 StR 380/11) geltend macht, dass lediglich eine straflose schriftliche Lüge vorläge.
- VG München, 08.06.2017 - M 7 K 16.2806
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelvermutung der Unzuverlässigkeit auf …
Es sei keine Tatbestandsvariante des § 267 StGB erfüllt, vielmehr liege lediglich eine schriftliche Lüge vor, was unter Verweise auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B.v. 5.7.2012 - 5 StR 380/11) ausgeführt wird.Im Übrigen sind die vom Kläger vorgebrachten Überlegungen nicht tragfähig, soweit er unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Az. B.v. 5.7.2012 - 5 StR 380/11) geltend macht, dass lediglich eine straflose schriftliche Lüge vorliege.
- VGH Bayern, 04.11.2016 - 21 CS 16.1907
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Urkundenfälschung
Der Antragsteller habe weder eine unechte Urkunde hergestellt noch eine echte verfälscht (vgl. BGH, B. v. 5.7.2012 - 5 StR 380/11).