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   BGH, 05.07.2012 - IX ZA 15/12   

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https://dejure.org/2012,19518
BGH, 05.07.2012 - IX ZA 15/12 (https://dejure.org/2012,19518)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2012 - IX ZA 15/12 (https://dejure.org/2012,19518)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - IX ZA 15/12 (https://dejure.org/2012,19518)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Alleinige Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs gemäß § 133 GVG für Entscheidungen über Rechtsbeschwerden im Sinne von § 574 ZPO; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 133; ZPO § 574
    Alleinige Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs gemäß § 133 GVG für Entscheidungen über Rechtsbeschwerden im Sinne von § 574 ZPO; Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Brandenburgischen Oberlandgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - IX ZA 15/12
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 295/11

    Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren: Erforderlichkeit der Zulassung durch das

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - IX ZA 15/12
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts wirkt sich die Aufhebung des § 7 InsO nach der Übergangsvorschrift des § 103f Satz 1 EGInsO zum Nachteil des Rechtsbeschwerdeführers aus, weil die angegriffene Beschwerdeentscheidung nach dem 27. Oktober 2011 ergangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - IX ZB 295/11, ZIP 2012, 1146 Rn. 9 f).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - IX ZA 15/12
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
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