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BGH, 05.07.2017 - 4 StR 137/17 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 258
Verfahrensrügen betreffend Verstöße bei den Schlussvorträgen; Verwerfung der Revision als unbegründet