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   BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17   

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https://dejure.org/2017,26772
BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17 (https://dejure.org/2017,26772)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2017 - 4 StR 102/17 (https://dejure.org/2017,26772)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 4 StR 102/17 (https://dejure.org/2017,26772)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 55 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs; Herabsetzung der Freiheitsstrafe für die gefährliche Körperverletzung; Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem Strafbefehl in die nachträgliche Gesamtstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs; Herabsetzung der Freiheitsstrafe für die gefährliche Körperverletzung; Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem Strafbefehl in die nachträgliche Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de

    Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs; Herabsetzung der Freiheitsstrafe für die gefährliche Körperverletzung; Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem Strafbefehl in die nachträgliche Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhaft gebildete Gesamtstrafe - und die Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vor mehreren unerledigten Verurteilungen begangene Tat

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17
    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348, 349; vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205).
  • BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot (Aufhebung einer

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17
    Hat eine aus Freiheitsstrafe und Geldstrafe gebildete Gesamtstrafe keinen Bestand und wird nunmehr auf beide Strafarten nebeneinander erkannt, darf die Summe aus der Freiheitsstrafe und den Tagessätzen der Geldstrafe die frühere Gesamtfreiheitsstrafe nicht übersteigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 14 mwN).
  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17
    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348, 349; vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205).
  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17
    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348, 349; vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203, 205).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17
    Ist eine neu abgeurteilte Tat zeitlich vor mehreren unerledigten Verurteilungen begangen worden, die untereinander nicht auf eine Gesamtstrafe zurückgeführt werden können, ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 Abs. 1 StGB nur mit den Strafen aus der zeitlich ersten Verurteilung möglich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 15).
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 501/19

    Sexueller Missbrauch von Kindern; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Sollte sich indes im Falle der erneuten Verurteilung die Notwendigkeit ergeben, mit dem Urteil des Amtsgerichts Pößneck vom 25. Januar 2017 eine Gesamtstrafe zu bilden, wird er zu beachten haben, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17, juris Rn. 5; LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, aaO, § 55 Rn. 44a).
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in den §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 03.11.1955 - 3 StR 369/55 -, BGHSt 8, 203, 205; BGH, Beschlüsse vom 05.07.2017 - 4 StR 102/17 -, juris Rn. 5; vom 15.03.2016 - 2 StR 487/15, juris Rn. 4).
  • KG, 02.11.2018 - 161 Ss 142/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 - BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859; Beschluss vom 11. Mai 2017 - 4 StR 68/17 - BeckRS 2017, 113614; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 - BeckRS 2017, 118922; Sander NStZ 2016, 656).
  • KG, 17.04.2020 - 161 Ss 34/20

    Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in den §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 -, BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 -, BeckRS 2017, 118922).
  • KG, 02.11.2018 - 3 Ss 24/18

    Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe unter Einbeziehung einer

    Hat danach ein Angeklagter durch einen rechtskräftigen oder durch einen nur von ihm angefochtenen Strafausspruch einen über das in §§ 53, 54 StGB vorgesehene Maß hinausgehenden Vorteil erlangt, so darf er in seiner Rechtsstellung durch eine neuerliche Gesamtstrafenbildung nicht mehr beeinträchtigt werden (BGH, Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55 - BeckRS 9998, 121151; BGH StV 1996, 265; BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 487/15 - BeckRS 2016, 09859; Beschluss vom 11. Mai 2017 - 4 StR 68/17 - BeckRS 2017, 113614; Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 StR 102/17 - BeckRS 2017, 118922; Sander NStZ 2016, 656).
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