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   BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Stuttgart   

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https://dejure.org/2017,24513
BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Stuttgart (https://dejure.org/2017,24513)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Stuttgart (https://dejure.org/2017,24513)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - IV ZR 508/14, Stuttgart (https://dejure.org/2017,24513)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 BGB, § 70 S 1 VVG
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsvertreter

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 70 Satz 1 VVG

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen aus zwei als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen Erkrankung (hier: Morbus Bechterew); Arglistanfechtung für beide Vericherungsverträge wegen objektiv falscher Angaben des ...

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsvertreter

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 22; VVG § 69 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 123
    Keine arglistige Täuschung durch VN bei falschen Angaben des vom VN zutreffend informierten Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VVG § 70 S. 1
    Gewährung von Leistungen aus zwei als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen wegen Erkrankung (hier: Morbus Bechterew); Arglistanfechtung für beide Vericherungsverträge wegen objektiv falscher Angaben des ...

  • datenbank.nwb.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsvertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Arglist bei bewusster Nichtaufnahme durch den Agenten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Keine arglistige Täuschung durch VN bei falschen Angaben des vom VN zutreffend informierten Versicherungsvertreters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche Gesundheitsangaben bei der BU bei zutreffend informiertem Versicherungsvertreter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechte der Verbraucher gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Rechte der Verbraucher gestärkt

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Aktuelles BGH-Urteil zur Anzeigepflichtverletzung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rechte der Versicherungsnehmer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechte der Versicherungsnehmer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine arglistige Täuschung der Versicherung bei Nichtaufnahme von mündlichen Angaben des Versicherungsnehmers durch Versicherungsvertreter - Fehler des Versicherungsvertreters geht nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1062
  • VersR 2018, 85
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 25; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197).

    Hat der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90, BGHZ 116, 387, 389).

    Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich über Vorerkrankungen, ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen unterrichtet zu haben (vgl. Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO Rn. 26; vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325).

    (2) Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung setzt voraus, dass der Irrtum des Erklärenden und seine Willenserklärung kausal durch die Täuschung des Anfechtungsgegners bewirkt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 19).

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 25; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197).

    Unterläuft das der Agent dadurch, dass er dem Antragsteller durch einschränkende Bemerkungen verdeckt, was auf die jeweilige Frage anzugeben und in das Formular aufzunehmen ist, kann dieses Agentenverhalten nicht zu Lasten des künftigen Versicherungsnehmers gehen (Senatsurteil vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 d [juris Rn. 19]).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, wodurch die Täuschung der Beklagten bewirkt wurde, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467 unter II 3 b; Beschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, r+s 2010, 83 Rn. 5; vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 243/10

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers auf Grund nicht

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, wodurch die Täuschung der Beklagten bewirkt wurde, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467 unter II 3 b; Beschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, r+s 2010, 83 Rn. 5; vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich über Vorerkrankungen, ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen unterrichtet zu haben (vgl. Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO Rn. 26; vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Was ihm mit Bezug auf die Antragstellung gesagt und vorgelegt wird, ist dem Versicherer gesagt und vorgelegt worden (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 24. November 2010 - IV ZR 252/08, r+s 2011, 58 Rn. 25; vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 1 a; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86, BGHZ 102, 194, 197).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Hat der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen, so hat der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt (Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO; vom 18. Dezember 1991 - IV ZR 299/90, BGHZ 116, 387, 389).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90

    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Dann muss der Versicherer darlegen und - im Regelfall durch Aussage seines Agenten - beweisen, dass der Agent dem Versicherungsnehmer die Antragsfragen zu eigenverantwortlicher (mündlicher) Beantwortung vorgelesen hat (Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90, r+s 1991, 151 unter 2 b).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Der Versicherer kann allein mit dem Inhalt des von seinem Agenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Vorerkrankungen falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich über Vorerkrankungen, ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen unterrichtet zu haben (vgl. Senatsurteile vom 24. November 2010 aaO Rn. 26; vom 27. Februar 2008 - IV ZR 270/06, VersR 2008, 765 Rn. 7; vom 23. Mai 1989 - IVa ZR 72/88, BGHZ 107, 322, 325).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14
    Insoweit hat das Berufungsgericht bei der Prüfung, wodurch die Täuschung der Beklagten bewirkt wurde, verkannt, dass sich nach allgemeinem Grundsatz eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Urteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467 unter II 3 b; Beschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, r+s 2010, 83 Rn. 5; vom 1. Juli 2014 - VI ZR 243/10, juris Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Der Versicherer kann dann allein mit dem Inhalt des vom Versicherungsagenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser - wie hier - substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (sog. "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung", jetzt § 70 Satz 1 VVG; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85).

    Maßgeblich für die Frage, ob der Versicherungsnehmer - auch objektiv - falsche Angaben gemacht hat, sind in einem solchen Falle allein die Angaben, die er gegenüber dem Agenten mündlich gemacht hat (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85).

  • BGH, 05.11.2019 - VIII ZR 344/18

    Pflicht zur Aufklärung eines Widerspruchs zwischen gerichtlichem

    Klärt das Gericht entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters nicht hinreichend auf, sondern folgt ohne logische und nachvollziehbare Begründung den Ausführungen eines von ihnen - vorliegend denjenigen des Privatgutachters -, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Überzeugungsbildung des Gerichts (§ 286 ZPO) und ist damit das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) derjenigen Partei, die sich das ihr günstige Beweisergebnis - vorliegend in Form eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - zu eigen gemacht hat, verletzt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, NJW-RR 2011, 704 Rn. 13; vom 14. Januar 2014 -VI ZR 340/13, NJW-RR 2014, 1147 Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Rn. 24).

    Dabei ist zu beachten, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden, ihr günstigen Umstände - und damit auch die Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen - regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. November 2010 - VI ZR 25/09, NJW-RR 2011, 428 Rn. 9; vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 17; vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Rn. 23).

    Vielmehr beruht die Würdigung des Berufungsgerichts, das Pflanzensubstrat sei im Hinblick auf den Trauermückenbefall nicht mangelhaft, auf einer nicht tragfähigen Tatsachengrundlage, weil es bei seiner Beweiswürdigung entscheidungserheblichen Klägervortrag übergangen, den Prozessstoff somit nicht vollständig hinsichtlich der für die Überzeugungsbildung wesentlichen Aspekte gewürdigt und damit das Verfahrensgrundrecht der Klägerin aus Art. 103 Abs. 1 GG verletzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - VIII ZR 96/10, aaO Rn. 13; vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, NJW-RR 2014, 1147 Rn. 11; vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, aaO Rn. 24).

  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22

    Gerichtliche Berücksichtigung von Wertentscheidungen des Grundgesetzes und die

    Mangels entgegenstehender Umstände ist vielmehr davon auszugehen, dass er sich die bei der Beweisaufnahme zutage getretenen, ihm günstigen Umstände - und damit auch die Ausführungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen - zumindest hilfsweise zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 [juris Rn. 17]; Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 [juris Rn. 23]; Beschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, NJW-RR 2020, 186 [juris Rn. 12]).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16

    Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers bei Verschweigen von

    Zwar hat die Klägerin nicht vorgetragen, die Zeugin L... mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (sog. "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung", nunmehr § 70 Satz 1 VVG vergleiche nur BGH, VersR 2018, 85).

    Maßgeblich für die Frage, ob der Versicherungsnehmer - auch objektiv - falsche Angaben gemacht hat, sind in einem solchen Falle allein die Angaben, die er gegenüber dem Versicherungsvertreter mündlich gemacht hat (BGH, VersR 2018, 85).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Der Versicherer kann dann allein mit dem Inhalt des vom Versicherungsagenten ausgefüllten Antragsformulars nicht den Beweis führen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, sofern dieser substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend unterrichtet zu haben; maßgeblich für die Frage, ob der Versicherungsnehmer - auch objektiv - falsche Angaben gemacht hat, sind in einem solchen Falle allein die Angaben, die er gegenüber dem Agenten mündlich gemacht hat (sog. "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung", jetzt § 70 Satz 1 VVG; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85; Senat, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 U 55/16, NJW-RR 2018, 1510).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17

    Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des

    Das beruht darauf, dass für den Fall, dass der Agent etwas, was ihm der Antragsteller auf die Fragen wahrheitsgemäß mündlich mitgeteilt hat, nicht in das Antragsformular aufgenommen hat, anzunehmen ist, dass der Antragsteller seine Anzeigeobliegenheit gleichwohl gegenüber dem Versicherer erfüllt hat (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, juris Rn. 16 f. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2018 - 11 U 72/16

    Nichtangabe von für den Versicherungsfall nicht ursächlichen Beschwerden

    Denn dieses in der Rechtsprechung entwickelte Bild, das zu der jetzt in § 70 Satz 1 VVG enthaltenen Regelung über die Kenntniszurechnung geführt hat, bezieht sich - was von der Zivilkammer keineswegs verkannt wurde - lediglich auf (empfangsbevollmächtigte) Versicherungsagenten (vgl. BGH, Beschl. v. 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Rdn. 16, juris = BeckRS 2017, 117400).
  • BGH, 21.09.2017 - V ZR 64/17

    Rechtsstreit über einen Erbbaurechtsvertrag und dessen Rückabwicklung wegen

    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände sich zumindest hilfsweise zu Eigen macht (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Rn. 23 mwN).
  • OLG Hamm, 01.12.2017 - 20 U 64/17

    Leistungsfreiheit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wegen unvollständiger

    Es kommt daher nicht auf die Regelung des § 70 VVG und die sog. Auge-und-Ohr-Rechtsprechung an (vgl. dazu zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, Rn. 16 ff. m.w.N., r+s 2017, 490, zitiert wie alle nachfolgenden Entscheidungen nach Juris).
  • OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16

    Unterlassungsansprüche eines Prominenten hinsichtlich der Darstellung eines

    Angesichts des Vorgenannten hilft es der Beklagten auch nicht weiter, wenn man annimmt, dass sie sich ihr günstige Bekundungen der Zeuginnen N und I - sei es stillschweigend (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, NJW-RR 2017, 1062 Tz. 23 m.w.N.) - zu eigen gemacht hat, weil auch daraus dann eben noch keine hinreichend konkreten Angaben zur angeblichen Taxifahrt/Trinkgeldgabe ableitbar sind, die so ggf. der sekundären Darlegungslast der Beklagten hätten genügen können; auch hier rächt sich die fehlende Beachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht.
  • OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • LG Heidelberg, 25.01.2019 - 4 O 165/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Darlegungslast hinsichtlich fehlender

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