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   BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17   

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https://dejure.org/2019,46638
BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17 (https://dejure.org/2019,46638)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2019 - V ZR 278/17 (https://dejure.org/2019,46638)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 (https://dejure.org/2019,46638)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 21 Abs. 3, 5 u. 8, 23 Abs. 4, 26; FamFG § 47 analog
    Aufhebung des Beschlusses über die Bestellung des WEG-Verwalters

  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwaltervergütung; Abberufung des Verwalters durch die Wohnungseigentümer; Ordnungsmäßige Verwaltung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verwaltervertrags; AGB-Kontrolle der Klauseln des Verwaltervertrags

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    FamFG § 47 analog; WEG § 26
    Kontrolle von AGB-Klauseln eines Wohnungsverwaltervertrags im Anfechtungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsfolgen der Beschlüsse über die Verwalterbestellung und Verwaltervertrag und deren Anfechtung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines Verwaltervertrages mit Sondervergütung des Verwalters ohne Obergrenze

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klauseln im Verwaltervertrag können nicht Gegenstand einer Anfechtungsklage sein.§§ 21 Abs. 3 u. 5, 26 WEG; 47 FamFG analog

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Analog FamFG § 47 ; WEG § 26

  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwaltervergütung; Abberufung des Verwalters durch die Wohnungseigentümer; Ordnungsmäßige Verwaltung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verwaltervertrags; AGB-Kontrolle der Klauseln des Verwaltervertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Vergütungsregeln mit dem Verwalter sind zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines Verwaltervertrages mit Sondervergütung ...

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verwaltervertrag: Aufhebung und Kündigung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswirkung der Aufhebung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schlechter Verwaltervertrag kippt Verwalterbestellung nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ein schlechter Verwaltervertrag macht die Verwalterbestellung nicht unwirksam

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Verwaltervertrag

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: AGB-Kontrolle des Verwaltervertrages; Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltervertrag: Grundsätze der Verwaltervergütung (IMR 2020, 68)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltervertrag: Wann kann man Verstöße gegen § 307 BGB geltend machen? (IMR 2020, 67)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterbestellung: Inwieweit hängt sie vom Verwaltervertrag ab? (IMR 2020, 66)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellungsbeschluss wird für ungültig erklärt: Was gilt für Rechtsgeschäfte? (IMR 2020, 65)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 988
  • MDR 2020, 217
  • NZM 2020, 240
  • ZMR 2020, 206
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (33)

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn - wie hier - beide Beschlüsse in derselben Eigentümerversammlung gefasst und dabei in der Versammlung jedenfalls die Eckpunkte des Verwaltervertrages festgelegt werden (vgl. Senat, Urteile vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12 und vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9 ff.).

    Haben sie die Ermächtigung einzelner von ihnen zum Abschluss des Verwaltervertrages nur mit Maßgaben für die Eckpunkte - nach der Rechtsprechung des Senats mindestens die zu vereinbarende Vergütung und die zu vereinbarende Laufzeit (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9) - beschlossen, beschränkt sich die Prüfung auf diese Eckpunkte sowie gegebenenfalls darauf, ob im konkreten Fall noch weitere Maßgaben hätten beschlossen werden müssen.

    Ermächtigen sie dagegen einige von ihnen unter Festlegung bloß der Eckpunkte des Vertrags, also der Vergütung und der Laufzeit (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9), zum Abschluss des Vertrages, wäre die Kontrolldichte wesentlich geringer.

    a) Nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats dürfen die Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters und die Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags mit ihm in getrennten Beschlüssen entscheiden, wenn - wie hier - in der gleichen Eigentümerversammlung die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden (Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9).

  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass der Beschluss über die Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags schon im Beschlussanfechtungsverfahren einer AGB-Kontrolle zu unterziehen und jedenfalls hinsichtlich der AGB-rechtlich zu beanstandenden Klauseln des Verwaltervertrags für ungültig zu erklären ist (BayObLG, WuM 1991, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 549; LG Hamburg, ZWE 2015, 461; LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 895, 896; BeckOGK/Greiner, WEG [1.8.2019], § 26 Rn. 190; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 135; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).

    Teilweise wird darauf abgestellt, dass der Vertrag in wesentlichen Punkten (so LG Hamburg, ZWE 2015, 461; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 182) oder in seiner Gesamtwürdigung und insbesondere hinsichtlich seiner Kernaussagen einer Inhaltskontrolle nicht standhält (so OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 551; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).

    So stellt das Berufungsgericht im Wesentlichen auf die Zahl der Klauseln ab, die seiner Ansicht nach einer AGB-Kontrolle nicht standhalten, während etwa das Oberlandesgericht München in einem vergleichbaren Fall mit etwa doppelt so vielen Verstößen auf den eher technischen Charakter der beanstandeten Regelungen abstellte und den angefochtenen Ermächtigungsbeschluss nur hinsichtlich der fraglichen Klauseln für ungültig erklärte (NZM 2009, 548, 551).

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn - wie hier - beide Beschlüsse in derselben Eigentümerversammlung gefasst und dabei in der Versammlung jedenfalls die Eckpunkte des Verwaltervertrages festgelegt werden (vgl. Senat, Urteile vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12 und vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14, NJW 2015, 1378 Rn. 9 ff.).

    Folge der getrennten Beschlussfassung ist, dass die Frage, ob das Verfahren und die Auswahl des Verwalters den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, nur im Rahmen einer Anfechtung des Bestellungsbeschlusses zu prüfen ist, die Frage, ob das Verfahren und die beschlossenen Vorgaben für den Inhalt des abzuschließenden Verwaltervertrags den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, dagegen nur im Rahmen einer Anfechtung des Ermächtigungsbeschlusses (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, NJW 2012, 3175 Rn. 12).

    Dieses Vorgehen hat nicht nur die oben (Rn. 15) bereits beschriebene Folge, dass bei der Überprüfung des Beschlusses über die Bestellung des Verwalters grundsätzlich nicht zu prüfen ist, ob der Verwaltervertrag den Erfordernissen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11, ZfIR 2012, 747 Rn. 12 a.E.) und umgekehrt.

  • LG Dortmund, 07.03.2017 - 1 S 316/16
    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Das folgt allerdings nicht schon daraus, dass sowohl die Aufhebung des Bestellungsbeschlusses als auch die Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses im Beschlussanfechtungsverfahren Rückwirkung haben (so im Ausgangspunkt zutreffend LG Dortmund, ZWE 2017, 422).

    Ohne ihn könnte die Verwaltung der Anlage während des Streits über die Bestellung des Verwalters nicht sachgerecht fortgeführt werden (zu diesem Aspekt: LG Dortmund, ZWE 2017, 422).

    Daraus folgt aber nicht, dass das Rechtsschutzinteresse der Klägerin mit dem Ablauf von Bestellungszeitraum und Vertragslaufzeit nachträglich entfallen ist (so aber LG Dortmund, ZWE 2017, 422).

  • LG Mönchengladbach, 09.08.2006 - 5 T 18/06

    Inhaltskontrolle nach dem BGB für vorformulierte Verwalterverträge; Überprüfung

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass der Beschluss über die Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags schon im Beschlussanfechtungsverfahren einer AGB-Kontrolle zu unterziehen und jedenfalls hinsichtlich der AGB-rechtlich zu beanstandenden Klauseln des Verwaltervertrags für ungültig zu erklären ist (BayObLG, WuM 1991, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 549; LG Hamburg, ZWE 2015, 461; LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 895, 896; BeckOGK/Greiner, WEG [1.8.2019], § 26 Rn. 190; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 135; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).

    Andere stellen - teilweise auch ergänzend - darauf ab, ob der vorgesehene Vertrag in zahlreichen Punkten einer AGB-Kontrolle nicht standhält (LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 895, 896) bzw. ob nur ein Torso zurückbleibt (LG Hamburg, ZWE 2015, 461; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119).

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass der Beschluss über die Ermächtigung zum Abschluss des Verwaltervertrags schon im Beschlussanfechtungsverfahren einer AGB-Kontrolle zu unterziehen und jedenfalls hinsichtlich der AGB-rechtlich zu beanstandenden Klauseln des Verwaltervertrags für ungültig zu erklären ist (BayObLG, WuM 1991, 312, 313; OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 549; LG Hamburg, ZWE 2015, 461; LG Mönchengladbach, ZMR 2007, 895, 896; BeckOGK/Greiner, WEG [1.8.2019], § 26 Rn. 190; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 135; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).

    Teilweise wird darauf abgestellt, dass der Vertrag in wesentlichen Punkten (so LG Hamburg, ZWE 2015, 461; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 182) oder in seiner Gesamtwürdigung und insbesondere hinsichtlich seiner Kernaussagen einer Inhaltskontrolle nicht standhält (so OLG Düsseldorf, NZM 2006, 936, 937; OLG München, NZM 2009, 548, 551; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 26 Rn. 119 f.).

  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Der Verwaltervertrag muss sich in seiner Ausgestaltung sowohl bei den wirtschaftlich relevanten Bestimmungen über Leistung und Vergütung als auch bei den übrigen Bestimmungen in den durch das auch sonst geltende Gebot der Wirtschaftlichkeit (vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, ZfIR 2019, 721 Rn. 10) und durch die Interessen der Gesamtheit der Wohnungseigentümer bestimmten Grenzen halten.

    (2) Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht die Verwaltervergütung nach Höhe und Ausgestaltung, wenn sie dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genügt (vgl. zu diesem Gebot in anderem Zusammenhang Senat, Urteile vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 10, vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, ZfIR 2018, 553 Rn. 9 und vom 14. Juni 2019 - V ZR 254/17, ZfIR 2019, 721 Rn. 10).

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    Sie sind beispielsweise nicht verpflichtet, stets die niedrigste Vergütung zu vereinbaren, sondern können einem Verwalter, mit dem sie gut zurechtkommen, auch eine höhere Vergütung zahlen (Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293 Rn. 13).

    Die Wohnungseigentümer können, wie bereits ausgeführt (oben Rn. 18), einem Verwalter etwa deshalb eine höhere Vergütung zahlen, weil sie mit ihm gut zurechtkommen (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 96/10, WM 2011, 1293 Rn. 13).

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    a) Mit der bestandskräftigen Aufhebung des Bestellungsbeschlusses verliert der Verwalter rückwirkend seine Organstellung und die aus dieser Stellung folgenden Befugnisse (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 20/07, ZMR 2007, 798 Rn. 7; BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 286; BayObLG, NJW-RR 1991, 531, 532; KG, KGR 2009, 486; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 66).

    Denn auf die Abberufung des Verwalters wird ein Rechtsgedanke übertragen, der in der früheren Vorschrift des § 32 FGG seinen Niederschlag gefunden hatte, nämlich, dass die später rechtskräftig werdende Abberufung des Verwalters auf zeitlich vorher von ihm oder ihm gegenüber vorgenommene Rechtsgeschäfte keinen Einfluss hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 20/07, ZMR 2007, 798 Rn. 9; BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 286; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 66).

  • BGH, 21.06.2007 - V ZB 20/07

    Anfechtung eines die Bestellung für ungültig erklärenden Gerichtsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
    a) Mit der bestandskräftigen Aufhebung des Bestellungsbeschlusses verliert der Verwalter rückwirkend seine Organstellung und die aus dieser Stellung folgenden Befugnisse (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 20/07, ZMR 2007, 798 Rn. 7; BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 286; BayObLG, NJW-RR 1991, 531, 532; KG, KGR 2009, 486; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 66).

    Denn auf die Abberufung des Verwalters wird ein Rechtsgedanke übertragen, der in der früheren Vorschrift des § 32 FGG seinen Niederschlag gefunden hatte, nämlich, dass die später rechtskräftig werdende Abberufung des Verwalters auf zeitlich vorher von ihm oder ihm gegenüber vorgenommene Rechtsgeschäfte keinen Einfluss hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juni 2007 - V ZB 20/07, ZMR 2007, 798 Rn. 9; BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, ZfIR 1997, 284, 286; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 26 Rn. 66).

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 18.02.2011 - V ZR 197/10

    Wohnungseigentumssache: Ersatzanspruch des Verwalters für die Aufwendungen bei

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 134/11

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit einer

  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 4851/09

    Wohnungseigentumssache: (Un-)Anwendbarkeit des neuen Rechts; Vollmacht des

  • LG Dortmund, 14.06.2016 - 1 S 455/15

    Mindestens drei Vergleichsangebote für die Vergabe größerer Aufträge!

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

  • BGH, 30.11.2012 - V ZR 234/11

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Wohnungseigentümer; Beschluss

  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

  • BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96

    Zur Pflicht des Verwalters, Schäden an einem Sondereigentum zu begrenzen oder zu

  • LG München I, 08.03.2012 - 36 T 26007/11

    Wohnungseigentum: Festsetzung einer nach dem Verwaltervertrag nicht geschuldeten

  • KG, 31.03.2009 - 1 W 209/05

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die

  • KG, 13.11.1989 - 24 W 5042/89
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

  • BayObLG, 13.09.1990 - BReg. 2 Z 100/90

    Wirksamkeit der Bestellung zum Verwalter durch Eigentümerversammlung

  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 215/20

    Übertragung von Entscheidungskompetenzen für Instandhaltungsmaßnahmen auf den

    Mit der in § 2 Nr. 5 Buchst. b und c des Vertragsentwurfs vorgesehenen Ermächtigung des Verwalters zur selbständigen Einleitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und zur Hinzuziehung von Sonderfachleuten haben die Wohnungseigentümer das ihnen bei der Ausgestaltung des Verwaltervertrages zustehende Ermessen (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 17) nicht überschritten.

    aa) Zu Recht und von der Revision nicht angegriffen geht das Berufungsgericht davon aus, dass die entsprechende Klausel des Verwaltervertrages - soweit sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen wäre - im Rahmen der Anfechtungsklage nicht einer AGB-Kontrolle zu unterziehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 23).

    Dies gilt auch für Sondervergütungen, die für einzelne Leistungen des Verwalters vorgesehen sind (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 30 ff.).

    Denn auch die Bestimmungen über die Vergütung des Verwalters sind im Rahmen einer Beschlussanfechtungsklage nicht darauf zu überprüfen, ob sie einer AGB-Kontrolle standhalten (Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 29).

    Richtig ist zwar, dass bei den Aufgaben, die in jeder Wohnungseigentümergemeinschaft laufend anfallen, der tatsächliche Gesamtumfang der Vergütung erkennbar sein muss (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 35).

    Daher kann dahingestellt bleiben, welche Auswirkungen eine nicht erfolgte Beschlussfassung über die Verwalterbestellung hat (vgl. dazu Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 41).

  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    aa) Im Ausgangspunkt entspricht die Annahme des Berufungsgerichts, dass ein Beschluss mit Wirkung ex tunc als ungültig anzusehen ist, nachdem er rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88 , BGHZ 106, 113, 116 ; Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 , NZM 2020, 240 Rn. 9 mwN).

    aa) Im Ausgangspunkt entspricht die Annahme des Berufungsgerichts, dass ein Beschluss mit Wirkung ex tunc als ungültig anzusehen ist, nachdem er rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88 , BGHZ 106, 113, 116 ; Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 , NZM 2020, 240 Rn. 9 mwN).

    aa) Im Ausgangspunkt entspricht die Annahme des Berufungsgerichts, dass ein Beschluss mit Wirkung ex tunc als ungültig anzusehen ist, nachdem er rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 6/88 , BGHZ 106, 113, 116 ; Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 , NZM 2020, 240 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19

    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten

    Die Vergütung in den verschiedenen Angeboten lässt sich nicht immer direkt vergleichen, da zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden ist, in denen die Vergütung des Verwalters in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufgeteilt ist (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, NJW 2020, 988 Rn. 33), und ein Angebotsvergleich daher nur unter Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vergütungsgestaltungen und dem Leistungsumfang der Angebote möglich ist.
  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 77/21

    Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats führt die Aufhebung eines Beschlusses über die Bestellung der Verwaltung analog § 47 FamFG weder zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die der Verwalter namens der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten vorgenommen hat, noch zur Unwirksamkeit des Verwaltervertrags (Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, ZfIR 2020, 142 Rn. 8).

    Denn der Fortbestand von Rechtsgeschäften des bestellten Verwalters bis zur rechtskräftigen Aufhebung seiner Bestellung entspricht einem Bedürfnis des Verkehrsschutzes (Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, aaO Rn. 10).

  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

    Nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage steht unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft fest, dass der Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, ZfIR 2020, 142 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus

    Mit der Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses entfiele zwar rückwirkend die Vollmacht der zum Abschluss des Vertrages ermächtigten Wohnungseigentümer; der abgeschlossene Vertrag bliebe hiervon aber analog § 47 FamFG unberührt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, ZfIR 2020, 142).
  • LG München I, 18.05.2022 - 1 S 124/21

    Sondervergütung des Verwalters für Sanierungsmaßnahme

    Die Wohnungseigentümer können vielmehr einem Verwalter etwa deshalb eine höhere Vergütung zahlen, weil sie mit ihm gut zurechtkommen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05.07.2019, Az: V ZR 278/17, juris Rn 30).

    Sofern die übliche Verwaltervergütung deutlich überschritten wird, genügt dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung aber regelmäßig nur dann, wenn sie auf Sachgründen beruht, deren Gewicht den Umfang der Überschreitung rechtfertigt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05.07.2019, Az: V ZR 278/17, juris Rn 30).

    Unabhängig von den vorstehenden Gesichtspunkten ist bei einer Vergütung, die - wie hier - nicht pauschal für sämtliche vom Verwalter nach dem Gesetz oder dem abgeschlossenen Vertrag geschuldete Leistungen gezahlt wird, sondern in Preisbestandteile oder Teilentgelte aufgeteilt ist, das den Wohnungseigentümern zustehende Gestaltungsermessen nicht schon dann überschritten, wenn einzelne Teilentgelte die insoweit übliche Vergütung überschreiten, sondern erst, wenn auch das zu erwartende Gesamtentgelt deutliche über den üblichen Sätzen liegt und hierfür keine entsprechend gewichtigen Sachgründe vorliegen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05.07.2019, Az: V ZR 278/17, juris Rn 33, 37).

    Die Tätigkeiten, für die die beschlossene Sondervergütung zu zahlen ist, lassen sich des weiteren klar und transparent von den Tätigkeiten, für die sonst nach dem Verwaltervertrag eine Vergütung geschuldet ist, abgrenzen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 05.07.2019, Az: V ZR 278/17, juris Rn 35).

    Als Preishauptabrede würde die Regelung gem. § 307 III BGB ohnehin nur einer Transparenzkontrolle gem. § 307 III Satz 2, 1 BGB unterliegen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05.07.2019, Az: V ZR 278/17, juris Rn 29).

    Davon abgesehen ist die AGB-Kontrolle nicht im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss zur Ermächtigung von Wohnungseigentümern zum Abschluss des Vertrages oder einen Beschluss über die Annahme des Vertragsangebots des Verwalters, sondern bei der Anwendung des Vertrages im Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter vorzunehmen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 05.07.2019, Az: V ZR 278/17, juris Rn 23).

  • LG München I, 18.05.2022 - 1 S 2338/22

    Teilanfechtung des Abrechnungsbeschlusses?

    § 139 BGB ist nicht (entsprechend) anwendbar (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05.07.2019, Az: V ZR 278/17, juris Rn 15, 40).
  • BGH, 10.02.2023 - V ZR 246/21

    Fassung eines im Kern inhaltsgleichen Zweitbeschlusses einer

    Zwar steht nach einer erfolgreichen Beschlussanfechtungsklage unter den Wohnungseigentümern als Folge der Rechtskraft fest, dass der für ungültig erklärte Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung entsprach (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 202/10, WuM 2011, 440 Rn. 16; Urteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17, WuM 2020, 111 Rn. 11; Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 300/18, WuM 2021, 59 Rn. 11).
  • LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18

    Eigentümerversammlung am Vorabend eines jüdischen Feiertages

    Unter dem Gesichtspunkt der ordnungsmäßigen Verwaltung erfordert eine in Teilentgelte aufgespaltene Vergütungsregelung danach eine klare und transparente Abgrenzung derjenigen - gesetzlich geschuldeten oder im Einzelfall vereinbarten - Aufgaben, die von einer vorgesehenen Grundvergütung erfasst sein sollen, von denen, die gesondert zu vergüten sind (BGH, Versäumnisurteil vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 35 bei juris mit Verweis auf BeckOGK/Greiner [1.8.2019], § 26 WEG Rn. 231 f.; Hügel/Elzer, in: dies., WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 145; Staudinger/Jacoby, BGB [2018], § 26 WEG Rn. 169; Jacoby/Lehmann-Richter/Weiler, ZMR 2018, 181, 184 f.).

    Die in der Rechtsprechung - auch vom Landgericht München I (Beschluss vom 08. März 2012 - 36 T 26007/11 - ZMR 2012, 578, 579) - und Literatur bisher weithin vertretene Auffassung, der Verwalter könne keine Sondervergütung für solche Tätigkeiten vereinbaren, die im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen, ist durch diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 32 bei juris).

    Die insoweit geltenden Grundsätze (BGH, Versäumnisurteil vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Leitsatz Ziffer 2. b) und Rn. 30 bei juris) hatte das Gericht daher nicht zu prüfen.

  • BGH, 16.06.2023 - V ZR 251/21

    Durchsetzbarer Anspruch eines Verwalters auf Zahlung der in der Einzelabrechnung

  • AG Köln, 04.07.2022 - 215 C 8/22

    Anforderungen an die Vergütungsregelung des Verwalters

  • AG Köln, 23.05.2022 - 215 C 8/22

    Ein Verwaltervertrags-Muster muss vollständig ausgefüllt werden

  • LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22

    Anfechtungsklage gegen wen? Gasheizung statt Ölheizung noch möglich?

  • LG Neuruppin, 15.04.2021 - 2 O 32/21

    Nicht existente WEG vertreten: Vollmachtloser Vertreter haftet auf

  • AG Buxtehude, 13.10.2022 - 31 C 389/21

    Wann erhält der Verwalter eine Sondervergütung?

  • AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 48/22

    Folgen der Verweigerung der Belegeinsicht

  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2021 - 13 S 25/20

    Unfähiger Verwalter darf nicht wiedergewählt werden

  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 23/20

    Wiederbestellung des Verwalters: Vorhandene Alternativangebote müssen vorgelegt

  • LG Köln, 21.01.2021 - 29 S 106/20

    Wiederwahl des Verwalters trotz Pflichtverletzungen?

  • AG Aachen, 27.05.2020 - 118 C 4/20
  • LG Dortmund, 31.01.2023 - 1 S 155/22

    Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung

  • LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 10/20

    Anfechtung eines Wiederwahlbeschlusses für den Verwalter im

  • AG Köln, 17.10.2023 - 215 C 3/23

    Sanierung der Balkone: Wie viele Angebote sind einzuholen?

  • LG Berlin, 15.02.2022 - 55 S 25/21

    Sofortige Abberufung des Verwalters wegen offenem Treuhandkonto

  • AG Potsdam, 12.11.2020 - 31 C 11/20

    Kann Beirat Verwaltervertrag verhandeln und abschließen?

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2020 - 12 O 5227/19

    Vertretung der WEG durch den Verwalter bei Sanierungsauftrag

  • LG Köln, 10.09.2020 - 29 S 263/19

    Vorformulierter Verwaltervertrag unterliegt der AGB-Kontrolle

  • AG Hamburg-St. Georg, 02.02.2024 - 980a C 21/23

    Wer darf Sanierungsarbeiten vergeben?

  • AG Hamburg-Altona, 24.03.2020 - 303c C 6/19

    Instandsetzung

  • AG Bonn, 03.06.2022 - 210 C 45/21

    Gewährung einer Sondervergütung für Zensus 2021?

  • AG Bonn, 18.08.2023 - 210 C 14/23

    Höhe der Sondervergütung muss sich in einem angemessenem Rahmen halten!

  • LG München I, 12.08.2021 - 36 S 2639/20

    Rechtsschutzbedürfnis im Beschlussanfechtungsverfahren einer

  • LG München I, 03.12.2020 - 1 S 2537/20

    Nichtigkeit nur in Ausnahmefällen!

  • AG Bonn, 08.09.2023 - 210 C 14/23
  • LG Rostock, 21.04.2020 - 1 S 143/19

    Sondereigentumsfähigkeit von Abdichtungsebene

  • AG Hamburg-St. Georg, 25.09.2020 - 980b C 50/19

    Beschlussanfechtung einer Eigentümerversammlung

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