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   BGH, 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22   

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https://dejure.org/2022,17225
BGH, 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22 (https://dejure.org/2022,17225)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22 (https://dejure.org/2022,17225)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22 (https://dejure.org/2022,17225)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 108e StGB; Art. 38 GG
    Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Rechtsgut; öffentliches Interesse an der Integrität parlamentarischer Prozesse; Auslegung; bei der Wahrnehmung seines Mandates; Mandatstätigkeit als solche; Rechtsstellung des Abgeordneten; verfassungsrechtlicher ...

  • HRR Strafrecht

    § 108e StGB; Art. 38 GG
    Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Rechtsgut; öffentliches Interesse an der Integrität parlamentarischer Prozesse; Auslegung; bei der Wahrnehmung seines Mandates; Mandatstätigkeit als solche; Rechtsstellung des Abgeordneten; verfassungsrechtlicher ...

  • HRR Strafrecht

    § 108e StGB; Art. 38 GG
    Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (Rechtsgut; öffentliches Interesse an der Integrität parlamentarischer Prozesse; Auslegung; bei der Wahrnehmung seines Mandates; Mandatstätigkeit als solche; Rechtsstellung des Abgeordneten; verfassungsrechtlicher ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 108e Abs 1 StGB, § 108e Abs 2 StGB, Art 38 Abs 1 S 2 GG
    Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern: Reichweite des Tatbestandsmerkmals "bei der Wahrnehmung seines Mandates"; Berufung des Abgeordneten auf seinen Status; Ausnutzung von Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Exekutive

  • IWW

    § 108e Abs. 1, 2 StGB, § ... 108e StGB, § 120b Satz 1 GVG, §§ 73, 73c StGB, § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO, § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 306 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 3 GVG, § 304 Abs. 5 StPO, § 111e Abs. 1 Satz 1 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 108e Abs. 1 StGB, § 108e Abs. 2 StGB, §§ 2, 12, 44a AbgG, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, § 12 Abs. 3 AbgG, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG), Art. 2 § 2 IntBestG, §§ 331 bis 334 StGB, §§ 44a, 45 ff. AbgG, § 44a AbgG, § 44b AbgG, § 108e Abs. 4 Satz 1 StGB, § 44a Abs. 2 Satz 1 AbgG, § 44a Abs. 2 Satz 2 AbgG, § 108e des Strafgesetzbuches, § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 263 Abs. 1, 5 StGB, § 291 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 305a Abs. 1 Satz 2, § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 59 Abs. 2 Satz 2 JGG, § 169 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 120, § 120b GVG, § 120 Abs. 3 Satz 2 GVG, § 310 Abs. 1 StPO, § 135 Abs. 2 Nr. 1 GVG, § 111e Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB, § 47 AO, § 310 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "bei der Wahrnehmung seines Mandates"; Berufung des Abgeordneten auf seinen Status zur Beeinflussung von Behördenentscheidungen bei außerparlamentarischen Betätigungen im Interesse eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 108e Abs. 1 ; StGB § 108e Abs. 2
    Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "bei der Wahrnehmung seines Mandates"; Berufung des Abgeordneten auf seinen Status zur Beeinflussung von Behördenentscheidungen bei außerparlamentarischen Betätigungen im Interesse eines ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 108e Abs. 1 ; StGB § 108e Abs. 2
    Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "bei der Wahrnehmung seines Mandates"; Berufung des Abgeordneten auf seinen Status zur Beeinflussung von Behördenentscheidungen bei außerparlamentarischen Betätigungen im Interesse eines ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bestechlichkeit/Bestechung von Abgeordneten: Ende der Maskenaffäre?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Affäre um die Beschaffung von Corona-Schutzmasken - aber keine Abgeordnetenbestechung oder -bestechlichkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bestechlichkeit von Mandatsträgern: Nüßlein und Sauter können Geld aus Maskenaffäre behalten

  • lto.de (Pressebericht, 13.07.2022)

    Nach BGH-Entscheidung zur Maskenaffäre: Ampel will Straftatbestand der Bestechlichkeit verschärfen

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Keine Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB) durch Maskengeschäfte von Bundestagsabgeordneten im Frühstadium der Covid-19 Pandemie

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in der Maskenaffäre

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bestechlichkeit von Mandatsträgern

  • juve.de (Kurzinformation)

    Maskendeals von Sauter und Nüßlein waren nicht strafbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verschärfung des § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) als Folge der Maskenaffäre?

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Geldsäcke im Parlament? Es ist Zeit für die Reform der Mandatsträgerkorruption (§ 108e StGB)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 67, 107
  • NJW 2022, 2856
  • NStZ 2022, 738

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Denn diese Funktion des Abgeordneten liegt darin begründet, dass er Verbindungsglied zwischen Parlament und Bürger ist (s. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12, BVerfGE 140, 1 Rn. 92; vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327 Rn. 86): Er sammelt und strukturiert die politischen Auffassungen und Inte32 33 ressen, die an ihn herangetragen werden, und entscheidet, ob, wie und mit welcher Priorität er sich bemüht, sie in staatliche Entscheidungen umzusetzen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt in der Weise veranschaulicht, dass Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG das "Bild" eines Abgeordneten "zugrunde liegt", der im Parlament durch Plenarund Ausschusssitzungen, in der Fraktion und Partei durch inhaltliche Arbeit sowie im Wahlkreis und der sonstigen Öffentlichkeit durch Veranstaltungen der verschiedensten Art, nicht zuletzt durch Wahlvorbereitungen und Wahlversammlungen in Anspruch genommen wird (Beschlüsse vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, aaO, Rn. 96; vom 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12, BVerfGE 140, 1 Rn. 92; vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327 Rn. 85).

    So hat es etwa Abgeordneten einen Anspruch auf Erstattung des mandatsbedingten Aufwands für die "Beschäftigung von Mitarbeitern" (§ 12 Abs. 3 AbgG) nur zugebilligt, "soweit sich deren Tätigkeit auf die Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit beschränkt" (Beschluss vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327 Rn. 85).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Repräsentation erfordert Vermittlung von Informationsströmen in doppelter Richtung (s. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, BVerfGE 134, 141 Rn. 96).

    In diesem Sinne - einer dem parlamentarischen Entscheidungsprozess dienlichen "Transformationsfunktion" zwischen gesellschaftlicher und staatlicher Willensbildung (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, BVerfGE 134, 141 Rn. 96) - zählt das Wirken des Parlamentariers in der Zivilgesellschaft zu seinen Aufgaben.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt in der Weise veranschaulicht, dass Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG das "Bild" eines Abgeordneten "zugrunde liegt", der im Parlament durch Plenarund Ausschusssitzungen, in der Fraktion und Partei durch inhaltliche Arbeit sowie im Wahlkreis und der sonstigen Öffentlichkeit durch Veranstaltungen der verschiedensten Art, nicht zuletzt durch Wahlvorbereitungen und Wahlversammlungen in Anspruch genommen wird (Beschlüsse vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, aaO, Rn. 96; vom 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12, BVerfGE 140, 1 Rn. 92; vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327 Rn. 85).

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Denn diese Funktion des Abgeordneten liegt darin begründet, dass er Verbindungsglied zwischen Parlament und Bürger ist (s. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12, BVerfGE 140, 1 Rn. 92; vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327 Rn. 86): Er sammelt und strukturiert die politischen Auffassungen und Inte32 33 ressen, die an ihn herangetragen werden, und entscheidet, ob, wie und mit welcher Priorität er sich bemüht, sie in staatliche Entscheidungen umzusetzen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt in der Weise veranschaulicht, dass Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG das "Bild" eines Abgeordneten "zugrunde liegt", der im Parlament durch Plenarund Ausschusssitzungen, in der Fraktion und Partei durch inhaltliche Arbeit sowie im Wahlkreis und der sonstigen Öffentlichkeit durch Veranstaltungen der verschiedensten Art, nicht zuletzt durch Wahlvorbereitungen und Wahlversammlungen in Anspruch genommen wird (Beschlüsse vom 17. September 2013 - 2 BvE 6/08, aaO, Rn. 96; vom 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12, BVerfGE 140, 1 Rn. 92; vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327 Rn. 85).

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Darauf, dass das Oberlandesgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 120b Satz 1 GVG Landesgerichtsbarkeit ausübt und welche Bedeutung dies für den zuständigkeitsbegründenden Zusammenhang der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern mit allgemeinen Straftaten hat (zur gebotenen restriktiven Bestimmung einer Annexkompetenz für den Fall, dass die Bundesjustiz betroffen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, juris Rn. 14 mwN), kommt es dabei nicht an.
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Soweit seine Prüfungsbefugnis nicht auf die Gesetzwidrigkeit einer Anordnung beschränkt ist (§ 305a Abs. 1 Satz 2, § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 59 Abs. 2 Satz 2 JGG), nimmt das Beschwerdegericht - anders als das Revisionsgericht - zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung eine eigene sachliche 75 76 77 Beurteilung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen vor und übt selbst Ermessen aus (s. BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 16 mwN).
  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Den Gerichten ist es hingegen verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Januar 1995 - 1 BvR 718/89, BVerfGE 92, 1, 12 f.; vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, BVerfGE 126, 170, 197 f.; vom 16. August 2021 - 2 BvR 972/21, wistra 2022, 69 Rn. 13).
  • BGH, 18.11.2020 - 2 StR 317/19

    Bestechlichkeit und Bestechung (Begriff der Diensthandlung: Maßstab, Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Eine Diensthandlung nimmt nicht nur derjenige vor, der eine Tätigkeit ausübt, die an sich in den Kreis seiner Amtspflichten fällt, sondern auch derjenige, der seine amtliche Stellung dazu missbraucht, eine durch die Dienstvorschriften verbotene Handlung auszuführen, die ihm gerade die amtliche Stellung ermöglicht (s. BGH, Urteile vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596, 598 f.; vom 18. November 2020 - 2 StR 317/19, wistra 2021, 290 Rn. 18).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Den Gerichten ist es hingegen verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Januar 1995 - 1 BvR 718/89, BVerfGE 92, 1, 12 f.; vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, BVerfGE 126, 170, 197 f.; vom 16. August 2021 - 2 BvR 972/21, wistra 2022, 69 Rn. 13).
  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Ebenso ist es zulässig, dass Mandatsträger legitime Partikularinteressen derjenigen Interessengruppen vertreten, aus denen sich ihre Wählerschicht hauptsächlich zusammensetzt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05, BGHSt 51, 44 Rn. 28).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - StB 7/22
    Den Gerichten ist es hingegen verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Januar 1995 - 1 BvR 718/89, BVerfGE 92, 1, 12 f.; vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, BVerfGE 126, 170, 197 f.; vom 16. August 2021 - 2 BvR 972/21, wistra 2022, 69 Rn. 13).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 119/21

    Einflussnahme auf Amtsträger durch Wahlkampfspende (Fall Regensburg)

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1999 - 10 S 1096/98

    Eintreten eines Abgeordneten für ein individuelles Anliegen eines Bürgers führt

  • OLG München, 16.11.2021 - 6 St 4/21

    Bestechlichkeit von Mandatsträgern nur bei Handeln im Rahmen von

  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 562/59
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

  • OLG München, 18.11.2021 - 7 StObWs 1/21

    Zum Tatbestand der Besteckung von Mandatsträgern

  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    (1) Abstimmungen in den Gemeindevertretungen sind Handlungen bei Wahrnehmung des Mandates (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 24 ff.).

    Zudem knüpft die Formulierung bewusst an Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG an (s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 32 mwN), der sich gegen jeden Versuch der Fremdbestimmung richtet (vgl. Dürig/Herzog/Scholz/Klein/Schwarz, GG, 98. EL, Art. 38 Rn. 219; s. auch BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19, BVerfGE 156, 224 Rn. 66).

    Die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Durchführung des Hauptverfahrens folgt aus § 120b Satz 1 GVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, da der Verdacht von Straftaten nach § 108e Abs. 1 bis 3 StGB besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 76 ff.).

  • BGH, 24.01.2024 - StB 4/24

    Patriotische Union

    Sie richtet sich gegen einen Beschluss, den das nach § 120 Abs. 3 Satz 2 GVG zuständige Oberlandesgericht auf eine Beschwerde der Beschuldigten (§ 304 Abs. 5 StPO) hin erlassen hat, und hat die Verhaftung der Beschuldigten zum Gegenstand (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - StB 7-9/22, NJW 2022, 2856 Rn. 9).
  • OLG München, 05.03.2024 - 8 U 2827/23

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Berufung, Verdachtsberichterstattung,

    Ebenfalls von der Meinungsfreiheit gedeckt ist selbstverständlich auch die Äußerung der nicht zuletzt auch von der Generalstaatsanwaltschaft München vertretenen, wenn auch letztlich von den Beschwerdegerichten (vgl. BGH Beschluss vom 05.07.2022 - StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22, NJW 2022, 2856) nicht geteilten Annahme, Vorgänge und Verhaltensweisen der Beteiligten an den in den streitgegenständlichen Presseberichten beschriebenen Maskengeschäften des Klägers und der genannten Mandatsträger seien nicht nur strafwürdig (hierzu BGH a.a.O., Rn. 70), sondern würden bereits durch geltendes deutsches Strafrecht - zumal in Form einer Strafvorschrift mit der amtlichen Überschrift "Abgeordnetenbestechung" - erfasst.
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