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   BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58   

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BGH, 05.08.1958 - 5 StR 160/58 (https://dejure.org/1958,391)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1958 - 5 StR 160/58 (https://dejure.org/1958,391)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1958 - 5 StR 160/58 (https://dejure.org/1958,391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 33
  • NJW 1958, 1692
  • MDR 1958, 938
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer -

    Bei dieser Feststellung handelt es sich um einen Akt der Rechtspflege, der der verfassungsmäßigen Garantie des Artikels 101 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung trägt (BGHSt 12, 33 [35]; 12, 113).

    Sie bildet auch die tatsächliche Grundlage für die Entscheidung des Revisionsgerichts, dessen Prüfung sich auf die Frage beschränkt, ob der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt ist (BGHSt 12, 33 [34]; 12, 113 f.).

    Urlaub stellt einen offenkundigen Verhinderungsgrund dar (BGHSt 12, 33 [35]; Kissel GVG § 21e RdNr. 129).

    Bei der Geschäftsüberlastung handelt es sich nämlich in aller Regel nicht um einen offenkundigen, klar objektivierbaren Sachverhalt, der wie Urlaub, Erkrankung oder Dienstreise, nach außen in Erscheinung tritt und für jedermann ohne weiteres erkennbar ist (BGHSt 12, 33 [35] f.; 18, 162 f.; 21, 174 f.; BGH NJW 1974, 870 ).

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

    Ein Verhinderungsgrund in diesem Sinne ist nach ständiger Rechtsprechung auch die Geschäftsüberlastung des Richters (RGSt 54, 298, 299; 55, 236, 237; RG GA 47, 159; 62, 482; BGHSt 12, 33, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH bei Dallinger MDR 1951, 539 zu GVG § 67).

    Deshalb ist die Feststellung, daß ein in einem bestimmten Vorfahren geschäftsplanmäßig zur Mitwirkung berufener Richter verhindert ist, eine Rechtspflegeaufgabe; sie muß von einem gerichtsverfassungsmäßig dafür vorgesehenen Rechtspflegeorgan getroffen werden (BGHSt 12, 33, 35) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58], und zwar sowohl dann, wenn die Überlastung durch eine Häufung allein von Rechtsprechungsaufgaben, als auch dann, wenn sie durch das Zusammentreffen solcher und anderer (vgl. § 4 Abs. 2 DRiG) Obliegenheiten verursacht wird.

    In diesen Fällen läßt die ständige Rechtsprechung den Präsidenten des Gerichts nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, welche Aufgaben der überlastete Richter, gleichgültig ob Vorsitzender oder Beisitzer, zu erledigen hat und welche gleichzeitig zu erfüllen er verhindert ist (BGHSt 12, 33 und 113; 18, 162; BGH LM GVG § 83 Nr. 7).

    Wegen der Bedeutung, die dem durch die Verfassung geschützten Recht auf den gesetzlichen Richter zukommt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist es jedoch erforderlich, daß die Verhinderung eines Richters, die nicht offenkundig ist, sondern von einer Ermessensentscheidung abhängt, "in einer für das Revisionsgericht rechtlich nachprüfbaren Form" festgestellt wird (BGHSt 12, 33, 36) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58].

  • BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Erforderlich ist jedoch die Behauptung eines bestimmten Verfahrensmangels (vgl. nur BGHSt 12, 33; Sarstedt/ Hamm aaO m. w. N.).
  • BGH, 17.12.1970 - KRB 1/70

    A) "Ne bis in idem" im Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeiten b)

    Nun gilt das Verbot der Doppelverfolgung nach ständiger Rechtsprechung allerdings nicht im Verhältnis zur ausländischen Gerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 12, 62 [BVerfG 17.01.1961 - 2 BvL 17/60] ; BGHSt 6, 176 [BGH 21.05.1954 - 2 StR 118/51] ; 12, 36 [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58] ; BGH NJW 1969, 1542 Nr. 11; BayVerfGH 16, 15).
  • BGH, 18.05.1965 - 1 StR 94/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ob in deren anderen dienstlichen Aufgaben ein Verhinderungsgrund im Sinne des Gerichtsverfassungsgesetzes zu sehen war, mußte deshalb der Landgerichtspräsident als das dafür zuständige Rechtspflegeorgan feststellen, und zwar vor der Hauptverhandlung, gegen den Beschwerdeführer (BGHSt 12, 33, 35 f [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58]; BGH LM GVG § 83 Nr. 7).

    In dieser Erklärung kann schon deshalb keine Feststellung der Verhinderung der beiden zuerst zur Vertretung berufenen Richter gesehen werden, weil sie nicht durch den Landgerichtspräsidenten als das durch das Gerichtsverfassungsgesetz dafür vorgesehene Organ getroffen worden ist (BGHSt 12, 33).

    In Hinblick auf die Bedeutung, die dem durch die Verfassung geschützten Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) in der neueren Rechtsprechung zuerkannt wird, hat der Bundesgerichtshof es aber später dann, wenn der Verhinderungsgrund nicht offenkundig ist, sondern von einer Ermessensentscheidung abhängt, für unerläßlich angesehen, daß die Frage der Verhinderung eines Richters vor dem Tätigwerden seines Vertreters "in einer für das Revisionsgericht rechtlich nachprüfbaren Form" beantwortet sein müsse (BGHSt 12, 33, 36) [BGH 05.08.1958 - 5 StR 160/58].

  • BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88

    Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht

    Es bedurfte daher einer von zuständiger Stelle zu treffenden Ermessensentscheidung darüber, welcher Aufgabe - der Tätigkeit in der eigenen oder derjenigen in der Vertreterkammer - der Vorrang vor der anderen zukam (BGHSt 12, 33, 36; 18, 162, 163; 21, 174, 175).

    Zuständig hierfür war vielmehr der Präsident des Landgerichts (BGHSt 12, 33, 35; 12, 113, 114; 18, 162; 25, 163; BGH NJW 1974, 870).

  • BGH, 04.12.1962 - 1 StR 425/62

    Vera Brühne

    Unerheblich ist es, daß der Landgerichtspräsident die Verhinderung dieses Richters nicht ausdrücklich feststellte; dessen bedarf es bei klar zu Tage liegender Verhinderung nicht (vergleiche BGHSt 12, 33, 35 und BGHSt 113, 114).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Es ist auch nicht ausreichend, wenn nur um Nachprüfung gebeten wird, ob ein Verstoß vorgekommen ist (BGHSt 12, 33).
  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß vielmehr über sie nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, so ist dazu weder der Vorsitzende des eröffnenden noch des erkennenden Gerichts zuständig, sondern der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter (im Anschluß an BGHSt 12, 33 und 12, 113).

    Liegt die Verhinderung eines Richters nicht offen zu Tage, muß erst - wie hier - geprüft und nach pflichtmäßigem Ermessen entschieden werden, ob er verhindert ist, so ist für die Entscheidung darüber der Landgerichtspräsident, gegebenenfalls sein Vertreter nach § 66 Abs. 2 GVG zuständig (BGHSt 12, 33; 12, 113 [BGH 21.11.1958 - 5 StR 412/58]; vgl. auch BGHSt 18, 162 [BGH 04.12.1962 - 1 StR 425/62]).

  • BGH, 25.04.1995 - 4 StR 173/95

    Verhinderungsgrund - Teilnahme an einem Festakt - Präklusion des

    Auch wenn die vom Präsidenten des Landgerichts getroffene Feststellung, er sei wegen der Teilnahme am Festakt der Steuerberaterkammer verhindert, den Vorsitz der Schwurgerichtskammer zu führen (vgl. BGHSt 21, 174), auf einer gröblichen Verkennung des Rechtsbegriffs der Verhinderung beruhte (vgl. BGHSt 12, 33, 34; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 2), kann die Verfahrensbeschwerde nicht durchgreifen, weil der Angeklagte und sein Verteidiger weder den zur Erhaltung der Rüge nach § 338 Nr. 1 StPO vorausgesetzten Besetzungseinwand in der Hauptverhandlung erhoben (§ 222 b Abs. 1 StPO) noch die Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Prüfung der Besetzung (§ 222 a Abs. 2 StPO) beantragt haben.
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 541/72

    Besorgnis an der Unparteilichkeit des erkennenden Gerichts - Selbstablehnung

  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 426/90

    Rechtmäßigkeit der Vertretungsregelung im Geschäftsverteilungsplan

  • BGH, 29.08.1973 - 3 StR 47/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Voraussetzungen für

  • BGH, 28.10.1958 - VIII ZR 431/56
  • BGH, 03.02.1961 - 4 StR 424/60

    Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden an der Führung des Vorsitzes aufgrund

  • BGH, 16.11.1976 - 5 StR 480/76

    Verurteilung wegen Meineides und wegen falscher uneidlicher Aussage -

  • BGH, 21.10.1958 - 5 StR 412/58
  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.08.1977 - 1 StR 208/77

    Fehlerhafte Besetzung des erkennenden Gerichts wegen der fehlenden Mitwirkung des

  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 183/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Ausschluss des

  • BGH, 08.11.1972 - 3 StR 339/71

    Anforderungen an den Zusammentritt des Schwurgerichts - Anforderungen an die

  • BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1960 - 2 StR 141/60

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Vergehens nach § 81a Gesetz

  • BGH, 09.08.1960 - 1 StR 326/60

    Rechtsmittel

  • DGH Hessen, 08.04.1980 - DGH 2/79

    Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit; Überlastung eines Richters mit einem

  • BGH, 23.08.1974 - 2 StR 561/73

    Fehlende Feststellung des Landgerichtspräsidenten über die Verhinderung eines

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