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   BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86   

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https://dejure.org/1986,2133
BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,2133)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1986 - 4 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,2133)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1986 - 4 StR 359/86 (https://dejure.org/1986,2133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren und Beschleunigen als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 197
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Nur wenn die Urteilsgründe eindeutig erkennen lassen, von welcher dieser Möglichkeiten die Strafkammer hier ausgeht, läßt sich die Frage der Verwirklichung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtlich zutreffend beurteilen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; BGH NJW 1983, 1624).

    Falls den Polizeibeamten bei einer geringen Anfahrgeschwindigkeit des Fahrzeuges und damit ausreichender Reaktionszeit ein gefahrloses Beiseitetreten möglich war, würde zwar kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wohl aber Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall gem. § 113 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHSt 26, 176, 179 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]/180) in Betracht kommen.

  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Nur wenn die Urteilsgründe eindeutig erkennen lassen, von welcher dieser Möglichkeiten die Strafkammer hier ausgeht, läßt sich die Frage der Verwirklichung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtlich zutreffend beurteilen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; BGH NJW 1983, 1624).
  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Daher ist es kein gefährlicher Eingriff, wenn ein Kraftfahrer so langsam auf einen Fußgänger zufährt, daß dieser ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438).
  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" -

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Daran fehlt es bei einem bloßen Entleihen oder Mieten des Fahrzeugs (BGH, Urteil vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75), vorübergehenden Benutzen oder bloßen Ingewahrsamnehmen (vgl. Ruß in LK, 10. Aufl. § 259 StGB RdNr. 18 m. weit. Nachw.).
  • BGH, 29.03.1977 - 1 StR 646/76

    Pfandschein - § 259 StGB, Sich-Verschaffen

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Ein Sichverschaffen im Sinne des Hehlereitatbestandes liegt aber nur vor, wenn der Empfänger der gestohlenen Sache auf Grund einer Übertragungshandlung des Vortäters eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über die Sache mit der Folge erwirbt, daß der Vortäter jede Möglichkeit verliert, auf die Sache einzuwirken (BGHSt 27, 160, 163) [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76].
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 426/78

    Ersuchen um Übernahme der Strafverfolgung - Das Europäische

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Anders wäre die Sachlage zu beurteilen, wenn das Fahrzeug so stark beschleunigt wird, daß einer unmittelbar vor ihm stehenden Person keine oder nur eine minimale Zeit zur Reaktion bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1978 - 4 StR 426/78, bei Hürxthal DRiZ 1979, 150 unter Nr. 19 b).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 455/79

    Gemeingefährliche Straftaten: Straßenverkehrsgefährdung, Konkurrenz zur

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Die Nötigung (§ 240 StGB) tritt demgegenüber zurück (BGH VRS 35, 174; BGH, Beschl. v. 31. Januar 1980 - 4 StR 455/79).
  • BGH, 18.01.1973 - 4 StR 549/72

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Zufahren auf einen Fußgänger -

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Daher ist es kein gefährlicher Eingriff, wenn ein Kraftfahrer so langsam auf einen Fußgänger zufährt, daß dieser ohne Schwierigkeit und ohne Gefahr ausweichen kann (BGH VRS 40, 104, 105; 44, 437, 438).
  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86
    Nur wenn die Urteilsgründe eindeutig erkennen lassen, von welcher dieser Möglichkeiten die Strafkammer hier ausgeht, läßt sich die Frage der Verwirklichung des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtlich zutreffend beurteilen; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Tatbestand des ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs eine grobe Einwirkung in den Verkehrsablauf von einigem Gewicht voraus (BGHSt 22, 365, 366; 26, 176, 178 [BGH 24.07.1975 - 4 StR 165/75]; BGH NJW 1983, 1624).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Einen Verstoß geringeren Gewichts hat der Senat vor allem auch dann bejaht, wenn der Täter so langsam auf einen Fußgänger zufährt, daß dieser ohne Schwierigkeit ausweichen kann, dies selbst bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h und einer Entfernung zu dem Fußgänger von nur 15 Metern (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1 und 2 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall" gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen", lässt sich dem nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 04.05.2022 - 6 StR 115/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Besitz von Betäubungsmitteln in

    Denn während seiner Widerstandshandlungen verübte er Teilakte des Handeltreibens (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, BGHR StGB § 113 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall' gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen', erschließt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).
  • BGH, 02.05.1995 - 4 StR 187/95

    Eingriff in den Straßenverkehr - Täter im Sinne des § 315c StGB

    Es werden weder die räumlichen Verhältnisse des Tatorts noch die genauen Tatumstände mitgeteilt; insbesondere kann ohne Angabe der Geschwindigkeit, mit der der Angeklagte auf den Polizeibeamten losfuhr, und des Abstandes zwischen dem Fahrzeug und dem Beamten, als dieser zur Seite sprang, nicht beurteilt werden, ob tatsächlich eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 315 b StGB eingetreten war (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).
  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96

    Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort

    Für die erneute Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Tathandlung des Sich-Verschaffens der gestohlenen Schecks Vorrang vor derjenigen des Absetzens oder der Absatzhilfe haben kann, wenn der Hehler jedenfalls im Einzelfall bereits dadurch die sichere Verfügungsgewalt über die Sache erlangt hat (vgl. BGH NJW 1975, 2109, 2110 [BGH 03.06.1975 - 1 StR 228/75] ; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 1).
  • BGH, 13.11.1992 - 3 StR 412/92

    Vorübergehende unentgeltliche Nutzung einer deliktisch erworbenen Sache als

    Danach ist erforderlich, daß der Täter die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache einverständlich in der Weise erlangt, daß er mit ihr selbständig und ohne Beschränkung durch fortbestehende Einwirkungsmöglichkeiten des Vortäters zu eigenen Zwecken verfahren kann (vgl. BGHSt 35, 172, 175; 27, 160, 163; BGHR StGB § 259 I Sichverschaffen 1).
  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 96/91

    Hehlerei an verschafftem Valium - Einverständliches Zusammenwirken mit dem

    Ein Sichverschaffen setzt weiter voraus, daß die Angeklagten aufgrund einer Übertragungshandlung des Vortäters eine eigene tatsächliche Herrschaft und Verfügungsgewalt über das Valium mit der Folge erlangt haben, daß der Vortäter seinerseits jede Möglichkeit verloren hat, auf die geraubte Sache einzuwirken (vgl. BGHSt 27, 160, 163 [BGH 29.03.1977 - 1 StR 646/76]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 1).
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