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   BGH, 05.08.1992 - 3 StR 337/92   

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https://dejure.org/1992,9686
BGH, 05.08.1992 - 3 StR 337/92 (https://dejure.org/1992,9686)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1992 - 3 StR 337/92 (https://dejure.org/1992,9686)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1992 - 3 StR 337/92 (https://dejure.org/1992,9686)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beschlusses über die Verwerfung einer Revision - Unwirksamkeit der Zustellung an einen Pflichtverteidiger - Ordnungsgemäße Ausführung einer Zustellung - Wesentlichkeit eines Zustellungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1988 - 4 StR 105/88

    Wirksamkeit einer Zustellung an den Sozius eines Verteidigers im Hinblick auf

    Auszug aus BGH, 05.08.1992 - 3 StR 337/92
    Denn die für den Fristbeginn nach § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO wesentliche Zustellung des Verwerfungsbeschlusses ist an den gerichtlich bestellten Verteidiger am 23. April 1992 nicht wirksam erfolgt, weil das Empfangsbekenntnis (§§ 37, 145 a Abs. 1 StPO, § 212 a ZPO) nicht von ihm, sondern mit dem Zusatz "i.A." von einer dritten Person unterzeichnet worden ist (vgl. BGHR StPO § 37 I Pflichtverteidiger 1; BGH bei Holtz MDR 1981, 982; BGH bei Miebach NStZ 1988, 213, 214; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 37 Rdn. 19).
  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus BGH, 05.08.1992 - 3 StR 337/92
    Der darin liegende Mangel ist so wesentlich, daß er die Unwirksamkeit der Zustellung nach § 37 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 212 a ZPO begründet (vgl. BGHZ 30, 335, 336 [BGH 25.09.1959 - IV ZR 84/59]; Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 37 Rdn. 24) und zur Folge hat, daß die Frist zur Anbringung der Revisionsanträge und deren Begründung (§ 345 Abs. 1 Satz 2 StPO) nicht in Lauf gesetzt worden ist.
  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 210/10

    Lauf der Frist für die Begründung der eingelegten Revision (wirksame Zustellung;

    Hieran fehlt es, wie der Generalbundesanwalt unter Hinweis auf BGHR StPO § 37 Abs. 1 Wirksamkeit 3 zutreffend ausgeführt hat.
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 142/97

    Verwerfen der Revision auf Grund mangelnder Begründung innerhalb der Frist

    Der Rechtsbehelf ist rechtzeitig angebracht worden: Die für den Fristbeginn nach § 346 Abs. 2 Satz 1 StPO wesentliche Zustellung des Verwerfungsbeschlusses an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist nicht wirksam erfolgt, weil das Empfangsbekenntnis (§§ 37, 145 a Abs. 1 StPO, § 212 a ZPO) nicht von ihm, sondern von seinem Sozius unterzeichnet worden ist (vgl. BGHR StPO § 37 Abs. 1 Wirksamkeit 3; BGH bei Biebach NStZ 1988, 213, 214).
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