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   BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03   

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https://dejure.org/2003,2811
BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,2811)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2003 - 4 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,2811)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2003 - 4 StR 147/03 (https://dejure.org/2003,2811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 3 GVG; § 323 a StGB; § 63 StGB; § 66 StGB; § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK
    Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Zweifelssatz; in dubio pro reo; Stufenverhältnis mehrerer Maßregeln

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verletzung des Grundsatzes in dubio pro reo - Verurteilung wegen Vollrausches

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3; ; StGB § 323 a; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 323 a Abs. 3; ; StGB § 323 a Abs. 2; ; StGB § 66; ; StGB § 72 Abs. 1; ; StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63 § 323a
    Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bei Verurteilung wegen Vollrausches

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifelssatz und Maßregelanordnung beim Vollrausch gem. § 323a StGB (Ulf Buermeyer; HRRS 2/2004, S. 65 ff.)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 198 (Ls.)
  • NStZ 2004, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Insgesamt zeigt die Struktur des Tatbestands, daß der Gesetzgeber die Verurteilung wegen Vollrausches nicht "schärfer" gewertet wissen wollte als die Verurteilung wegen der Rauschtat (BGH NStZ 1993, 81, 82); zwischen Vollrausch und Rauschtat besteht vielmehr ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 56 f.).

    Für die Rechtsfolgenentscheidung bedeutet dies, daß dem Angeklagten kein Nachteil dadurch erwachsen darf, daß er nicht wegen der Rauschtat, sondern wegen Vollrausches verurteilt wird (vgl. BGH NStZ 1993, 81, 82; StV 1997, 18; Cramer/Sternberg-Lieben aaO § 323 a Rdn. 29).

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 239/95

    Vollrausch - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (NStZ 1996, 41) mit der Begründung abgelehnt, diese komme nur dann in Betracht, wenn die Tat, d.h. das Sichberauschen, im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde, was aber hier nicht der Fall gewesen sei.

    a) In seinem Beschluß vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41) hat der 5. Strafsenat entschieden, daß bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anläßlich einer Verurteilung wegen Vollrausches der Tatrichter davon überzeugt sein muß, daß das Vergehen nach § 323 a StGB - die Alkoholaufnahme - im Zustand der (zumindest) verminderten Schuldfähigkeit begangen worden ist.

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    aa) Das Vergehen des Vollrausches (§ 323 a StGB) hat den Charakter eines Auffangtatbestandes (BGHSt 32, 48, 50, 51, 52).

    Insgesamt zeigt die Struktur des Tatbestands, daß der Gesetzgeber die Verurteilung wegen Vollrausches nicht "schärfer" gewertet wissen wollte als die Verurteilung wegen der Rauschtat (BGH NStZ 1993, 81, 82); zwischen Vollrausch und Rauschtat besteht vielmehr ein Stufenverhältnis, das die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo rechtfertigt (BGHSt 32, 48, 56 f.).

  • BGH, 16.12.1997 - 1 StR 735/97
    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Da in dem der Anfrage zugrundeliegenden Fall möglicherweise sowohl die Voraussetzungen des § 63 StGB (vgl. BGHSt 44, 338 ff.) als auch die des § 66 StGB vorliegen, hätte die Strafkammer nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Da in dem der Anfrage zugrundeliegenden Fall möglicherweise sowohl die Voraussetzungen des § 63 StGB (vgl. BGHSt 44, 338 ff.) als auch die des § 66 StGB vorliegen, hätte die Strafkammer nach § 72 Abs. 1 StGB der Maßregel den Vorzug geben müssen, die den Angeklagten am wenigsten beschwert (vgl. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 441/95

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei durch Alkoholkonsum hervorgerufener

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser zeigt sich etwa in der Bedeutung der Rauschtat als Bedingung der Strafbarkeit (BGHSt 16, 124, 127), in der Abhängigkeit von Strafantrag, Ermächtigung oder Strafverlangen (§ 323 a Abs. 3 StGB) und in der Regelung des § 323 a Abs. 2 StGB, wonach die Strafe nicht schwerer sein darf als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Dieser Rechtsprechung haben sich der 1. Strafsenat (Beschluß vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97), der 2. Strafsenat (Beschlüsse vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95 - und vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96 = NStZ-RR 1997, 102) und der erkennende Senat (Beschluß vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96 = NStZ-RR 1997, 299, 300) angeschlossen.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
    Im übrigen hat der Senat grundsätzliche Bedenken, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, daß bei § 323 a StGB Anknüpfungspunkt der für die Anordnung nach § 63 StGB vorausgesetzten sicheren Feststellung des § 21 StGB (BGHSt 34, 22, 26) das "Sichberauschen" - die Alkoholaufnahme - und nicht auch die Rauschtat ist; denn selbst der wegen Schuldunfähigkeit im Hinblick auf die Rauschtat Freigesprochene kann nach § 63 StGB untergebracht werden.
  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat das Urteil durch Beschluss vom 8. Januar 2004 (= NStZ 2004, 384; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 5. August 2003 = NStZ 2004, 96 m. Anm. Neumann NStZ 2004, 198) im Maßregelausspruch mit den Feststellungen auf und verwarf die Revision im Übrigen.
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