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   BGH, 05.08.2005 - 2 StR 195/05   

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https://dejure.org/2005,9462
BGH, 05.08.2005 - 2 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,9462)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2005 - 2 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,9462)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2005 - 2 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,9462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 57a StGB; § 211 StGB; § 261 StPO; § 353 Abs. 2 StPO
    Gesetzlicher Richter und faires Verfahren (freie Beweiswürdigung; Unmittelbarkeitsgrundsatz; Aufrechterhaltung von Feststellungen bei Rückwirkungen auf eine zweite Tat, hinsichtlich derer die Feststellungen aufzuheben sind); Besondere Schwere der Schuld (Beweiswürdigung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Einhaltung von Verfahrensvorschriften im Falle eines Strafverfahrens wegen Mordes; Aufrechterhaltung rechtsfehlerfrei getroffener tatrichterlicher Feststellungen ; Mögliche Varianten des Tathergangs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 353 Abs. 2; ; StGB § 57 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353 Abs. 2 § 358 Abs. 1
    Bindungswirkung bei Aufrechterhaltung rechtsfehlerfrei getroffener Feststellungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1985 - 1 StR 489/85

    Tatbestandsvollendung; Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

    Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 195/05
    Die Aufrechterhaltung rechtsfehlerfrei getroffener tatrichterlicher Feststellungen entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 14, 30, 34 f.; 33, 378, 382; vgl. Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 353 Rdn. 24 ff.; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 353 Rdn. 15; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 353 Rdn. 18 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 195/05
    Die Aufrechterhaltung rechtsfehlerfrei getroffener tatrichterlicher Feststellungen entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 14, 30, 34 f.; 33, 378, 382; vgl. Kuckein in KK-StPO 5. Aufl. § 353 Rdn. 24 ff.; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 353 Rdn. 15; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 353 Rdn. 18 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03

    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der

    Auszug aus BGH, 05.08.2005 - 2 StR 195/05
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers durch Urteil vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03 - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben; ausgenommen die Verurteilung wegen Erwerbs einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe und deren Einziehung.
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