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   BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09   

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https://dejure.org/2009,8338
BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,8338)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2009 - 5 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,8338)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2009 - 5 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,8338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 3 Strafgesetzbuch (StGB) im Fall der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1
    Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) im Fall der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 336
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
  • BGH, 20.10.2006 - 2 StR 346/06

    Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; starke Erhöhung der Einsatzstrafe;

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
  • BGH, 31.01.2007 - 2 StR 605/06

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche; Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
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