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BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 203 StPO
Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über jede einzelne Anklage; Eröffnungsbeschluss; andere Urkunden oder Aktenbestandteile; Haftbefehl) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 230 Abs 2 StPO
- rewis.io
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses? - Verfahrenshindernis?
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.02.2020 - 1 KLs 3200 Js 3290/17
- LG Mainz, 03.02.2020 - 3200 Js 32901/17
- BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 354
- StV 2020, 821 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21
Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren
Eine konkludente Entscheidung kann durch eine verkörperte, schlüssige und eindeutige Willenserklärung ergehen, durch welche die Entscheidung über den Eröffnungsgegenstand zum Ausdruck gebracht wird (BGH, 3 StR 194/20 v. 05.08.2020, juris;… 2 StR 199/17 v. 16.08.2017, juris Rn. 6).