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   BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56   

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https://dejure.org/1956,4834
BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56 (https://dejure.org/1956,4834)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1956 - 3 StR 252/56 (https://dejure.org/1956,4834)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1956 - 3 StR 252/56 (https://dejure.org/1956,4834)
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  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56
    Der Zeit der Geschlechtsreife war sie demnach noch nicht so nahe gekommen, daß dieser Umstand die Vernehmung eines Sachverständigen nahegelegt hätte (vgl BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56
    Der Zeit der Geschlechtsreife war sie demnach noch nicht so nahe gekommen, daß dieser Umstand die Vernehmung eines Sachverständigen nahegelegt hätte (vgl BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56
    Der Zeit der Geschlechtsreife war sie demnach noch nicht so nahe gekommen, daß dieser Umstand die Vernehmung eines Sachverständigen nahegelegt hätte (vgl BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56
    Der Zeit der Geschlechtsreife war sie demnach noch nicht so nahe gekommen, daß dieser Umstand die Vernehmung eines Sachverständigen nahegelegt hätte (vgl BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 195/52

    Stellen von strengeren Anforderungen an die Aufmerksamkeit im Staßenverkehr bei

    Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56
    Der Zeit der Geschlechtsreife war sie demnach noch nicht so nahe gekommen, daß dieser Umstand die Vernehmung eines Sachverständigen nahegelegt hätte (vgl BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]; 3, 52) [BGH 08.07.1952 - 1 StR 195/52].
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 05.09.1956 - 3 StR 252/56
    Unter diesen Umständen ist es nicht zu beanstanden, daß sich der Tatrichter mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln begnügt und von der Zuziehung eines Sachverständigen abgesehen hat (BGHSt 7, 82 [85]).
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