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BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zeitraum für die wirksame Rücknahme einer Revision - Verhältnis eines Verwerfungsbeschlusses nach § 346 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) zur Rücknahme einer Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 52
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 12.02.1987 - 1 Ss 62/87
Auszug aus BGH, 05.09.1997 - 3 StR 271/97
Ein Verwerfungsbeschluß nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BayObLG bei Rüth DAR 1977, 197, 207; vgl. auch OLG Koblenz VRS 72, 452).
- BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)
Ein Verwerfungsbeschluss nach § 346 Abs. 1 StPO steht daher einer Rücknahme solange nicht entgegen, bis dieser seinerseits Rechtskraft erlangt hat (BGH, Beschl. vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97). - BGH, 28.08.2013 - 4 StR 291/13
Wirksame Rücknahme der Revision
Der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts vom 21. Januar 2013 steht dem nicht entgegen, weil er seinerseits noch keine Rechtskraft erlangt hat (BGH…, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 StR 399/08, Rn. 4; Beschluss vom 5. September 1997 - 3 StR 271/97, NStZ 1998, 52, 53).