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   BGH, 05.09.2012 - 1 StR 297/12   

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https://dejure.org/2012,33297
BGH, 05.09.2012 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,33297)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2012 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,33297)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2012 - 1 StR 297/12 (https://dejure.org/2012,33297)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 23a Abs. 1 PartG idF vom 28. Januar 1994; § 358 Abs. 1 StPO
    Parteienuntreue (Pflichtwidrigkeit: Pflichtenumwidmung durch Satzung; Nachteil: Unmittelbarkeit bei gesetzlichen Sanktionen, Regressforderungen als unmittelbare Schadenskompensation); Bindung des neuen Tatgerichts an rechtliche Beurteilungen der Revision (Vorfragen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 Abs 1 StGB, § 23a Abs 1 PartG vom 31.01.1994
    Untreue durch Kreisverbandsvorsitzenden einer Partei: Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den Rechenschaftsbericht einer Partei

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Untreue eines Vorsitzenden des Kreisverbandes der CDU bei Mitwirkung der Erstellung eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • rewis.io

    Untreue durch Kreisverbandsvorsitzenden einer Partei: Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den Rechenschaftsbericht einer Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Verurteilung wegen Untreue eines Vorsitzenden des Kreisverbandes der CDU bei Mitwirkung der Erstellung eines unrichtigen Rechenschaftsberichts und Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Vermögensbetreuungspflicht und Vermögensschaden bei Untreue iSd § 266 StGB - Manipulationen am Rechenschaftsbericht des Kreisverbandes führen auch zu einem Vermögensschaden bei der Bundespartei

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstellung eines unrichtigen Rechenschaftsberichts kann Untreue des Kreisverbandsvorsitzenden begründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3797
  • NStZ 2013, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.09.2012 - 1 StR 297/12
    Der Senat hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203).

    Der Angeklagte verletzte durch sein Verhalten seine Vermögensbetreuungspflichten im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB sowohl gegenüber dem CDU-Kreisverband Köln als auch gegenüber der Bundes-CDU (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, Rn. 22).

    Denn die hier einschlägige Vorschrift des § 23a Abs. 1 PartG aF, welche die Rechtsgrundlage für den Verlust des Anspruchs auf staatliche Mittel in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten Betrages ist, räumt dem Präsidenten des Bundestages kein Ermessen bei der Verhängung der Sanktion ein, ihre Rechtsfolge ist zwingend (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, Rn. 56 f.).

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    (2) Als Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz hatte der Angeklagte eine Betreuungspflicht in dem umschriebenen Sinne für das Vermögen sowohl dieses Landesverbandes als auch des CDU-Bundesverbandes; denn ihn traf vor dem Hintergrund der ihm eingeräumten, vom Landgericht im Einzelnen dargelegten, auch für das Vermögen der Parteiorganisationen bedeutsamen Befugnisse die herausgehobene Verpflichtung, die jeweiligen Vermögensinteressen zu wahren (BGH, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, 210 f.; vom 5. September 2012 - 1 StR 297/12, NJW 2012, 3797, 3798; s. auch Saliger, Parteiengesetz und Strafrecht, S. 37 ff.).
  • BGH, 10.10.2012 - 2 StR 591/11

    Untreue (Teilnichtigkeit; Vermögensbetreuungspflicht; Pflichtverletzung:

    Auf den vermögensschützenden Charakter eines "Primärverstoßes" (BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 297 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, 211; BGH, Beschluss vom 5. September 2012 - 1 StR 297/12 als Rückläufer zu BGHSt 56, 203) kommt es nicht an.
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

    Der Täter muss nämlich nicht nur die zugrundeliegenden Tatsachen kennen, sondern auch in seiner Laiensphäre das Element nachvollzogen haben (Raum in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., S. 291 ff.; in der Sache ebenso BGH, Urteil vom 9. November 2016 - 5 StR 313/15, wistra 2017, 153, 158 Rn. 64 f.; in diese Richtung auch bereits Beschluss vom 5. September 2012 - 1 StR 297/12, wistra 2013, 20, 21 Rn. 11 sowie Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, wistra 2015, 311, 317 Rn. 34 (insoweit in BGHSt 60, 94, 111 nicht abgedruckt); anders - nicht tragend - BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, NJW 2006, 522, 531 (insoweit in BGHSt 50, 331 ff. nicht abgedruckt)).
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