Rechtsprechung
BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; § 41 Abs. 2 Satz 1 AO; § 261 StPO; § 267 Abs. 5 StPO
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen: Begriff des Scheingeschäfts; Ablehnung eines besonders schweren Falls trotz Vorliegen eines Regelbeispiels: revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); tatrichterliche ... - openjur.de
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§ 41 Abs 2 AO, § 370 Abs 3 Nr 1 AO, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vorliegen eines Scheingeschäfts bei Gründung einer Ltd. neben einer GmbH zur Steuervermeidung durch Anrechnung diverser Betriebsausgaben; Kompensation der Indizwirkung des strafschärfenden Regelbeispiels der Steuerhinterziehung ... - rewis.io
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vorliegen eines Scheingeschäfts bei Gründung einer Ltd. neben einer GmbH zur Steuervermeidung durch Anrechnung diverser Betriebsausgaben; Kompensation der Indizwirkung des strafschärfenden Regelbeispiels der Steuerhinterziehung ...
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Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freispruch - und die Kontrolle der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung - bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Regelbeispiele in der Strafzumessung - und die Kontrolle durch das Revisionsgericht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung - und der besonders schwere Fall
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Scheingeschäfte - und die Steuerhinterziehung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 24.11.2015 - 6 Ss 154/16
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 50
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18
Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf …
Unter diesen festgestellten Umständen durfte der Angeklagte B. sich mit H. s Auskunft zufrieden geben (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 Rn. 32; BFH…, Urteil vom 29. Oktober 2013 - VIII R 27/10 Rn. 32 mwN, BFHE 243, 116). - KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …
Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten der Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.). - BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen …
Die Erschwernis- und Milderungsgründe auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen, ist Sache des Tatgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16, wistra 2018, 224 Rn. 19 ff. mwN).
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21 Hierfür reicht der bloße Verweis auf eine Gesamtwürdigung unter Nennung nur eines Strafschärfungsgrundes nicht aus; vielmehr sind die Erschwernis- und Milderungsgründe darzulegen und auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (…vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 28; vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 Rn. 19 ff. …und vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 49;… Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 15).
- KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19
Aussage - gegen - Aussage - Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel
Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.). - KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19
Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen eines sächlichen Beweismittels
Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. September 2017 - 1 StR 365/16 -, juris m.w.N.). - LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17 Unter Anwendung dieses Maßstabs liegt bei den Taten zu 1, 5, 7-13, 17, 19-20, 22-23, 25, 30 und 32-35 eine Steuerverkürzung großen Ausmaßes vor, weil der Steuerschaden - unter Anwendung des während des Tatzeitraums für den Angeklagten günstigsten Wechselkurses von 7, 4665 DKK/EUR - jeweils 50.000,00 EUR übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 05.09.2017 - 1 StR 365/16, Rn. 21).
- KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19
Strafschärfungsgrund, Zulässiges Verteidigungsverhalten
Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 - juris mwN). - KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19
Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund
Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 - juris mwN).