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   BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17   

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https://dejure.org/2018,31544
BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17 (https://dejure.org/2018,31544)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2018 - XII ZB 224/17 (https://dejure.org/2018,31544)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2018 - XII ZB 224/17 (https://dejure.org/2018,31544)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG, § ... 1600 d BGB, § 1741 BGB, §§ 108, 109 FamFG, § 108 Abs. 2 Satz 1 FamFG, Art. 6 EGBGB, § 1591 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 19 EGBGB, § 1592 Nr. 1 BGB, §§ 1599 Abs. 1, 1600 Abs. 1, 1600 d Abs. 1 BGB, § 1629 Abs. 2a BGB, § 1598 a Abs. 2 BGB, § 26 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1591; FamFG §§ 108 Abs. 1, 109 Abs. 1 Nr. 4; EGBGB Art. 19
    Leihmutterschaft: Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur Elternstellung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung (hier: Colorado/ USA) betreffend die Zuweisung der rechtlichen Elternstellung gegenüber den Wunscheltern im Fall der Leihmutterschaft; Wahrung der Menschenwürde der Leihmutter

  • rewis.io

    Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur rechtlichen Abstammung nach Durchführung einer Leihmutterschaft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung (hier: Colorado/ USA) betreffend die Zuweisung der rechtlichen Elternstellung gegenüber den Wunscheltern im Fall der Leihmutterschaft; Wahrung der Menschenwürde der Leihmutter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lto.de (Kurzinformation)

    US-Urteil zur Leihmutterschaft anererkennt: Rechtliche Elternschaft hat tragende Bedeutung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft und die rechtliche Elternstellung der Wunscheltern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung über rechtliche Elternstellung der Wunscheltern

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft und ordre public

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung über Zuweisung der rechtlichen Elternstellung im Fall der Leihmutterschaft

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 16.10.2018)

    Elternschaft auch bei Eizellspende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft im Ausland - Wirksamkeit in Deutschland?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausländische Gerichtsentscheidung zur Elternschaft im Fall der Leihmutterschaft ist bei genetischer Verwandtschaft des Kindes mit einem Wunschelternteil anzuerkennen - Kind hat Recht auf Eltern-Kind-Verbindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1473
  • MDR 2018, 1316
  • DNotZ 2019, 54
  • FamRZ 2018, 1846
  • JR 2019, 509
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17
    Zur Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung (hier: Colorado/USA), die im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung den Wunscheltern zuweist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2014, XII ZB 463/13, BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 28 mwN).

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats folgt aus dem Umstand, dass eine ausländische Entscheidung im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung den Wunsch- oder Bestelleltern zuweist, für sich genommen jedenfalls dann noch kein Verstoß gegen den deutschen ordre public, wenn ein Wunschelternteil - im Unterschied zur Leihmutter - mit dem Kind genetisch verwandt ist (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 34 ff.; ebenso OVG Münster FamRZ 2016, 2130, 2133 f.).

    Diese schließen das Recht des Kindes mit ein, eine rechtliche Eltern-Kind-Verbindung begründen zu können (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 41 f.).

    Die Menschenwürde der Leihmutter kann verletzt sein, wenn die Leihmutterschaft unter Umständen durchgeführt wird, die eine freiwillige Mitwirkung der Leihmutter in Frage stellen, oder wesentliche Umstände im Unklaren bleiben, etwa Angaben zur Person der Leihmutter, zu den Bedingungen, unter denen sie sich zum Austragen der Kinder bereiterklärt hat, und zu einer getroffenen Vereinbarung fehlen, oder wenn im ausländischen Gerichtsverfahren grundlegende verfahrensrechtliche Garantien außer Acht gelassen worden sind (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 51 mwN).

    Dass eine persönliche Anhörung der Leihmutter vor dem District Court nicht stattgefunden hat, stellt die Freiwilligkeit ihrer Mitwirkung entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts ebenfalls nicht in Frage, weil die Leihmutter über das Verfahren informiert war und es sich selbst bei Unterstellung eines Verfahrensverstoßes zumal unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falls jedenfalls nicht um eine Verletzung grundlegender verfahrensrechtlicher Garantien handelt (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 49, 51 mwN).

    Davon zu trennen ist das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung als einem tatsächlichen Verhältnis (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 63), über das hier nicht zu entscheiden ist.

    Vielmehr darf im Rahmen einer umfassenden Betrachtung insbesondere nicht außer Acht gelassen werden, dass die Wunscheltern anders als die Leihmutter die Elternstellung einnehmen und dem Kind die für seine gedeihliche Entwicklung nötige Zuwendung zuteil werden lassen wollen (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 54 ff. mwN).

    Sein möglicher Zweck könnte mithin (nur) darin bestehen, das Kind vor seinem eigenen Entstehen zu bewahren, was bereits in sich widersprüchlich wäre (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 49; vgl. auch BVerfGE 96, 375 = FamRZ 1998, 149 - Schadensersatz bei fehlgeschlagener Sterilisation; BVerfGE 88, 203 = NJW 1993, 1751, 1764 - Strafbarkeit der Abtreibung).

    Der Schutz des Kindes darf also nicht deshalb ein minderer sein, weil dieses von einer Leihmutter ausgetragen und geboren wurde (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 56).

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts kommt es auf die genetische Vaterschaft des Antragstellers mithin allenfalls bei der gesondert zu behandelnden Frage an, ob eine Auslandsentscheidung auch dann anerkennungsfähig ist, wenn kein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 34, 53).

    cc) Der Senat hat die Vereinbarkeit einer Auslandsentscheidung mit dem ordre public jedenfalls für den Fall ausgesprochen, dass ein Wunschelternteil im Gegensatz zur Leihmutter mit dem Kind genetisch verwandt ist (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 53, 62).

    Da die förmliche Anerkennung der Auslandsentscheidung für die wirksame Begründung der Elternschaft nicht konstitutiv ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 21 f.), wäre hier zunächst zu unterstellen gewesen, dass die Antragsteller die rechtlichen Eltern der Kinder sind.

  • EGMR, 24.01.2017 - 25358/12

    Leihmutterschaft darf verboten bleiben

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17
    aa) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Januar 2017 (NJW 2017, 941 - Paradiso/Campanelli) steht dem nicht entgegen.

    Ein wesentlicher Unterschied der Fälle liegt bereits darin, dass mangels bestehender genetischer Abstammung und wegen dazu vorliegender falscher Angaben der Beteiligten schon von den nationalen Gerichten kein Fall der Leihmutterschaft festgestellt worden und mithin auch ein Fall des Kinderhandels nicht ausgeschlossen war (vgl. EGMR NJW 2017, 941 Rn. 131 ff.; zutreffend Duden StAZ 2018, 137, 143).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17
    Sein möglicher Zweck könnte mithin (nur) darin bestehen, das Kind vor seinem eigenen Entstehen zu bewahren, was bereits in sich widersprüchlich wäre (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 49; vgl. auch BVerfGE 96, 375 = FamRZ 1998, 149 - Schadensersatz bei fehlgeschlagener Sterilisation; BVerfGE 88, 203 = NJW 1993, 1751, 1764 - Strafbarkeit der Abtreibung).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18

    Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft

    Der BGH hat in seinen jüngsten Entscheidungen deutlich gemacht, dass jedenfalls bei genetischer Verwandtschaft zu einem Wunschelternteil (FamRZ 2018, 1846; FamRZ 2015, 240) kein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, wenn eine ausländische gerichtliche Entscheidung den Wunscheltern eines durch Leihmutterschaft geborenes Kindes, rechtlich die Elternschaft zuweist.

    In seiner Entscheidung vom 05.09.2018 (FamRZ 2018, 1846) bekräftigt der BGH überdies seine Rechtsprechung von 2014 und führt aus, dass das Kind auf die Umstände seiner Entstehung keinen Einfluss habe und deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden dürfe.

  • BGH, 06.12.2023 - XII ZB 485/21

    Minderjährigenadoption; Ersetzung der Einwilligung des Vaters

    Selbst eine Vormundbestellung der Pflegeeltern wäre abänderbar, wobei sich diese nicht auf eine eigene Rechtsstellung berufen könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 5. September 2018 - XII ZB 224/17 - FamRZ 2018, 1846 Rn. 26 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 19 A 1987/18

    Leihmutterschaft Leihmutter ordre public Vaterschaftsfeststellung Anerkennung

    BGH, Beschlüsse vom 5. September 2018 - XII ZB 224/17 -, StAZ 2019, 14, juris, Rn. 18, und vom 10. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 51 m. w. N.; OVG NRW, a. a. O., Rn. 69.

    BGH, Beschlüsse vom 5. September 2018, a. a. O., Rn. 19, und vom 10. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 49.

    BGH, Beschluss vom 5. September 2018, a. a. O., Rn. 2, 17 ff.; Kammergericht, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 W 153/16 -, NJW 2017, 3241, juris, Rn. 1, 25 ff.; OVG NRW, a. a. O., Rn. 57, 73.

    BGH, Beschluss vom 5. September 2018, a. a. O., Rn. 15; Kammergericht, Beschluss vom 4. Juli 2017, a. a. O., Rn. 26.

    BGH, Beschlüsse vom 5. September 2018, a. a. O., Rn. 21, und vom 10. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 54 ff.

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 142/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung einer ausländischen

    Zur Anerkennung einer ausländischen Entscheidung zur rechtlichen Elternstellung der Wunscheltern bei einer im Ausland (hier: Kalifornien) durchgeführten Leihmutterschaft im Rahmen der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13, BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 und vom 5. September 2018 - XII ZB 224/17, FamRZ 2018, 1846).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats folgt aus dem Umstand, dass eine ausländische Entscheidung im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung den Wunsch- oder Bestelleltern zuweist, für sich genommen jedenfalls dann noch kein Verstoß gegen den deutschen ordre public, wenn ein Wunschelternteil - im Unterschied zur Leihmutter - mit dem Kind genetisch verwandt ist (Senatsbeschlüsse BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 34 ff. und vom 5. September 2018 - XII ZB 224/17 - FamRZ 2018, 1846 Rn. 16 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bietet die ausländische Entscheidung, welche die Wirksamkeit der Leihmutterschaftsvereinbarung und die rechtliche Elternschaft der Wunscheltern feststellt, mangels gegenteiliger Anhaltspunkte die Gewähr für eine freie Entscheidung der Leihmutter wie auch für die Freiwilligkeit der Herausgabe des Kindes an die Wunscheltern, wenn die Entscheidung vom zuständigen ausländischen Gericht in einem rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden Verfahren erlassen worden ist (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 49; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. September 2018 - XII ZB 224/17 - FamRZ 2018, 1846 Rn. 19 mwN).

  • OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18

    Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das

    Ob sich eine andere Beurteilung rechtfertigt, wenn die Leihmutter auch zugleich die leibliche Mutter des Kindes ist, hat der Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung (Rn. 53) sowie erneut in einem weiteren Beschluss vom 5. September 2018 (XII ZB 224/17, Rn. 28) ausdrücklich offengelassen.
  • OLG Nürnberg, 04.08.2021 - 11 UF 655/20

    Umgangsrecht der vom Vater des Kindes getrennt lebenden Ehefrau

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof jedenfalls in den Fällen verneint, in denen ein Elternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist (a.a.O. sowie BGH FamRZ 2018, 1846 Rn. 16).

    Für die Anerkennung sei entscheidend auf das Kindeswohl, mithin auf die Rechte des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 2 GG und aus Art. 8 Abs. 1 EMRK abzustellen, welche auch ein Recht des Kindes auf rechtliche Zuordnung zu beiden Eltern gewährleisten (BGH FamRZ 2018, 1846 Rn. 21).

  • VG Berlin, 01.06.2022 - 38 K 480.21

    Syrische Ehe, Scharia-Gericht, ordre public

    Für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ist auf den - gegenüber dem nationalen (kollisionsrechtlichen) ordre public - großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international abzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 10 C 11/12 -, NVwZ 2013, 427 [429]; BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 13 XII ZB 224/17 -, NZFam 2018, 983 Rn. 15 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 1 VA 7/15 -, NJW-RR 2016, 1161; Sieghörtner, in: Hahne/Schlögel/Schlünder, BeckOK-FamFG, 42. Edition, Stand: 1. April 2022, § 109 Rn. 32 m.w.N.): Mit dem ordre public international ist ein ausländisches Urteil nicht schon dann unvereinbar, wenn das deutsche Gericht - hätte es den Prozess entschieden - zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre; maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.
  • KG, 21.01.2020 - 1 W 47/19

    Berichtigung eines Geburtsregistereintrags

    Demnach ist davon auszugehen, dass die Leihmutter das Kind in Übereinstimmung zu den mit dem Beteiligten zu 1 getroffenen vertraglichen Regelungen freiwillig an ihn herausgegeben hat und auch keine Elternstellung einnehmen wollte (vgl. BGH, FamRZ 2015, 240, 243; 2018, 1846, 1848).
  • AG Düsseldorf, 30.06.2023 - 98 III 8/23
    Nach gefestigter und zwischenzeitlich herrschender höchstrichterlicher Rechtsprechung folgt aus dem Umstand, dass eine ausländische Entscheidung im Fall der Leihmutterschaft die rechtliche Elternstellung den Wunsch- oder Bestelleltern zuweist für sich genommen jedenfalls dann noch kein Verstoß gegen den deutschen ordre public, wenn ein Wunschelternteil - im Unterschied zur Leihmutter - mit dem Kind genetisch verwandt ist (vgl. BGHZ 203, 350 = NJW 2015, 479 Rn. 34; BGH, NJW-RR 2018, 1473 Rn. 16 mwN; vgl. dazu auch Löhnig, NZFam 2017, 546; vgl. auch Duden, StAZ 2018, 137 (139 ff.); vgl. BGH, NJW-RR 2018, 1473 Rn. 23 zur Abgrenzung zu EGMR, NJW 2017, 941NJW 2019, 2057; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, BGHZ 203, 350-372, Rn. 34).

    Im wohlverstandenen Interesse des Kindes steht es, den Menschen die Elternstellung zu gewähren, die sie ohnehin faktisch dem Kind die für seine gedeihliche Entwicklung nötige Zuwendung zuteil kommen lassen (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 1473 Rn. 21; BGHZ 203, 350 = NJW 2015, 479 Rn. 54; zitiert nach beck-online).

    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bietet die ausländische Entscheidung, welche die Wirksamkeit der Leihmutterschaftsvereinbarung und die rechtliche Elternschaft der Wunscheltern feststellt, mangels gegenteiliger Anhaltspunkte die Gewähr für eine freie Entscheidung der Leihmutter wie auch für die Freiwilligkeit der Herausgabe des Kindes an die Wunscheltern, wenn die Entscheidung wie im hiesigen Fall vom zuständigen ausländischen Gericht in einem rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden Verfahren erlassen worden ist (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 49; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. September 2018 - XII ZB 224/17 - FamRZ 2018, 1846 Rn. 19 mwN; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 142/20 -, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • AG Fürth/Odenwald, 28.06.2019 - 4 F 144/19

    Beteiligung im Verfahren über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

    Zwar ist den Beteiligten zu 2. und 3. zuzugeben, daß sich auch der BGH in seinen Entscheidungen vom 10.12.2014 (BGH NJW 15, 479 = FamRZ 15, 240) und 05.09.2018 (BGH NJW-RR 18, 1473 = FamRZ 18, 1846) ersichtlich nicht an der Existenz der Geburtsmutter gestört hat.

    Sie widerspricht angesichts der Tatsache, daß der Beteiligte zu 2. der leibliche Vater der Beteiligten zu 1. und die Beteiligte zu 4. mit dieser nicht genetisch verwandt ist, nicht dem deutschen (anerkennungsrechtlichen) ordre public (vgl. BGH NJW 15, 479 = FamRZ 15, 240; NJW-RR 18, 1473 = FamRZ 18, 1846).

    Im Tenor war lediglich die Anerkennung auszusprechen (vgl. BGH NJW-RR 18, 1473 = FamRZ 18, 1846).

  • KG, 17.03.2020 - 1 W 298/19

    Aufnahme als Eltern in den jeweiligen Ersteintrag im deutschen Geburtenregister

  • AG Fürth/Bayern, 28.06.2019 - 4 F 144/19

    Beteiligung im Verfahren über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung

  • VG Berlin, 27.09.2023 - 38 K 678.21
  • VG Berlin, 19.08.2022 - 38 K 611.20
  • AG Sinsheim, 15.05.2023 - 20 F 278/22

    Familiensache: Anerkennung einer kalifornischen Entscheidung zur Leihmutterschaft

  • VG Berlin, 08.06.2022 - 38 K 600.20
  • VG Berlin, 14.04.2021 - 38 K 84.19
  • OLG Bremen, 24.04.2023 - 4 VA 1/22

    Voraussetzungen der Anerkennung einer Ehescheidung nach iranischem Recht

  • VG Berlin, 30.03.2022 - 38 K 601.20
  • OLG München, 01.08.2023 - 16 UF 614/23

    Vertretung eines Kindes im Anerkennungsverfahren nach Leihmutterschaft in

  • OLG Hamm, 17.12.2019 - 15 W 324/19
  • AG Köln, 05.07.2019 - 378 III 41/19
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - 2 UF 164/19
  • AG Potsdam, 14.08.2019 - 421 F 54/19
  • OLG Stuttgart, 15.10.2018 - 17 UF 84/18

    Anerkennung ausländische Gerichtsentscheidung zum Abstammungsrecht; Anerkennung

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