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   BGH, 05.09.2019 - AK 47/19   

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https://dejure.org/2019,31749
BGH, 05.09.2019 - AK 47/19 (https://dejure.org/2019,31749)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2019 - AK 47/19 (https://dejure.org/2019,31749)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2019 - AK 47/19 (https://dejure.org/2019,31749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB, § ... 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4, § 25 Abs. 2, §§ 52, 53 StGB, § 52 StGB, § 55 Abs. 2, § 163 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 7 Abs. 1 VStGB, § 223 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 230 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 170 Abs. 1 StPO, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB - BeckOK StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 2 VStGB, § 7 VStGB, § 1 Satz 1 VStGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - AK 47/19
    Das Vorgehen des Assad-Regimes gegen die Opposition in Syrien während des sog. Arabischen Frühlings erfüllt - nach hinreichend gesicherten Erkenntnissen - diese Tatbestandsmerkmale spätestens mit den Ereignissen, die am 29. April 2011 in den umliegenden Orten von Daraa stattfanden (s. hierzu im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 55 ff.).

    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind hingegen nicht erforderlich (s. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 63 mwN; ferner MüKoStGB/Werle, 3. Aufl., § 7 VStGB Rn. 75 [mit Beispielen]).

    Unter diesen Voraussetzungen bewirkt die Einbindung der Einzeltaten in die Gesamttat, dass nur ein Menschlichkeitsverbrechen vorliegt und für dieses selbst weder Real- noch Idealkonkurrenz begründet wird (s. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 69).

    Dies ergibt sich für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus § 1 Satz 1 VStGB, für die - in Syrien ebenfalls strafbewehrten (s. Art. 540 bis 542 des syrischen Strafgesetzbuchs) - tateinheitlich verübten Körperverletzungsdelikte jedenfalls aus einer Annexkompetenz zum dort geregelten Weltrechtsprinzip (s. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 71).

  • BGH, 17.06.2010 - AK 3/10

    Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - AK 47/19
    Verwirklicht ein Täter durch sein Verhalten Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs und des allgemeinen Strafrechts, so gelten die allgemeinen Konkurrenzregeln (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - AK 3/10, BGHSt 55, 157 Rn. 50).
  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - AK 47/19
    Dass er nicht immer Kenntnis davon gehabt haben muss, wer wann mit welchen der vorgesehenen Methoden gefoltert wurde, schadet insoweit nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1984 - 2 StR 470/84, BGHSt 33, 50, 53).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 StR 79/17

    Strafantragserfordernis bei relativen Antragsdelikten (Auslegung der

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - AK 47/19
    Auch verkennt der Senat nicht, dass im Fall einer Anklageerhebung wegen des Qualifikationstatbestands des § 224 Abs. 1 StGB diese nicht ohne weiteres als konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses im Sinne des § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB zu verstehen ist (s. BGH, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, BGHR StGB § 230 Abs. 1 Satz 1 Besonderes öffentliches Interesse 1 mwN).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder;

    Auszug aus BGH, 05.09.2019 - AK 47/19
    Denn dieser war bei den Schlägen anwesend, ordnete sie jeweils an und wäre jederzeit zu einem Eingreifen in der Lage gewesen (s. hierzu BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, juris Rn. 46 mwN).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Indes hat er im Folgenden mehrfach keinen Anlass gesehen, diese Frage ausdrücklich aufzugreifen, und die Strafverfolgung (früherer) fremder Hoheitsträger durch deutsche Gerichte wegen Delikten nach dem Völkerstrafgesetzbuch oder zuvor nach § 220a StGB aF ohne weiteres unbeanstandet gelassen (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, JZ 2016, 103 (Völkermord unter Beteiligung eines ruandischen Bürgermeisters); Beschlüsse vom 21. Februar 2001 - 3 StR 244/00, NJW 2001, 2732 (Beihilfe zum Völkermord durch den Leiter einer örtlichen Polizeistation in Bosnien-Herzegowina); vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 7 ff.; vom 9. Oktober 2019 - AK 54/19, juris (Folterungen durch Geheimdienstmitarbeiter in Syrien); vom 16. Mai 2019 - AK 23/19, juris (in dieser Sache)).

    a) Der Begriff der Erheblichkeit verlangt ein hinreichend großes Maß der durch die Tathandlung verursachten Beeinträchtigung und dient nicht allein dazu, Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich auszuscheiden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 38; vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 63).

  • OLG Koblenz, 24.02.2021 - 1 StE 9/19

    Urteil gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen

    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind jedoch ebensowenig erforderlich wie ein mit § 226 StGB zu vergleichender Schweregrad (BGHSt 64, 89, Rdn. 63; BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, Rdn. 38, vom 25. September 2018 - StB 40/18, Rdn. 22, und vom 17. November 2016 - AK 54/16, Rdn. 27).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 3 StE 1/20

    Völkermord zum Nachteil der religiösen Gruppe der Jesiden

    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind hingegen nicht erforderlich (BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 03.02.2021 - AK 50/20, Rdnr. 38; Beschluss vom 05.09.2019 - AK 47/19, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 38, Beschluss vom 06.06.2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 63).

    Schon der Gewahrsam bzw. die Kontrolle begründen nämlich ein Gewaltverhältnis, das die Abhängigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers vom Täter und dessen besondere Macht manifestieren und allein deswegen bereits körperliche oder seelische Leidzufügungen durch den Täter in einem anderen, strafwürdigeren Licht erscheinen lassen (gegen die Voraussetzung eines Folterzwecks: MüKoStGB/Werle, 3. Auflage 2018, VStGB § 7, Rdnrn. 73, 79; MüKoStGB/Geiß/Zimmermann, 3. Auflage 2018, VStGB § 8, Rdnr. 142; auch das IStGH-Statut formuliert in der Legaldefinition des Art. 7 Abs. 2 e IStGH-Statut keinen ausdrücklichen Folterzweck: siehe dazu BGH, 3. Strafsenat, Urteil vom 21.02.2001 - 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292 ff., zit. nach beck-online, dort Rdnr. 23; offen geblieben in: BGH, 3. Strafsenat, Beschluss vom 03.02.2021 - AK 50/20; Beschluss vom 05.09.2019 - AK 47/19; Beschluss vom 06.06.2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627; letztere beiden zit. nach beck-online).

    Für den Fall sachlich, zeitlich und räumlich miteinander zusammenhängender Einzeltaten des § 7 Abs. 1 VStGB gilt grundsätzlich, dass deren funktionale Verbindung mit derselben Gesamttat zu einer Bewertungseinheit führt; unter diesen Voraussetzungen bewirkt die Einbindung der Einzeltaten in die Gesamttat, dass nur ein Menschlichkeitsverbrechen vorliegt und für dieses selbst weder Real- noch Idealkonkurrenz begründet wird (vgl. BGH, 3 Strafsenat, Beschluss vom 03.02.2021 - AK 50/20, Rdnr. 47; Beschluss vom 05.09.2019 - AK 47/19, zit. nach beck-online, dort Rdnr. 59 ff. in Bezug auf eine Mehrzahl an Opfern des § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB; Beschluss vom 06.06.2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627, zit. nach beck-online, dort Ziffer 4. des Leitsatzes in Bezug auf sämtliche Ausführungshandlungen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 - 10 VStGB im Allgemeinen bzw. Rdnr. 69 in Bezug auf eine Mehrzahl an Opfern des § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB).

  • BGH, 21.02.2024 - AK 4/24

    Versklavung - und die Heranziehung zu militärischen Hilfsdiensten

    Die zentrale Befehligung und Organisation des Vorgehens der Sicherheitskräfte durch die obersten politischen und militärischen Verantwortlichen um den Staatspräsidenten begründen außerdem den systematischen Charakter des Angriffs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, NStZ-RR 2021, 155, 156; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 36; vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 58 ff.).

    Eine bleibende Gesundheitsschädigung oder Schmerzen extremen Ausmaßes sind jedoch nicht erforderlich; besonders schwerer oder bleibender Folgen im Sinne des § 226 StGB bedarf es zur Tatbestandverwirklichung nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, NStZ-RR 2021, 155, 156 mwN; Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 65 ff.; Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 38; vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 63; vom 17. November 2016 - AK 54/16, juris Rn. 27; MüKoStGB/Werle/Jeßberger, 4. Aufl., § 7 VStGB Rn. 75).

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Hier rechtfertigt sich die Annahme, das in § 1 Satz 1 StGB verankerte Weltrechtsprinzip erfasse tateinheitlich mit dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung begangene Verbrechen nach §§ 211, 212 StGB, jedoch daraus, dass - wegen der weitgehenden Identität der Tatbestandsmerkmale - der Sachverhalt, der für eine Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens ermittelt und festgestellt werden muss, auch eine Verurteilung wegen dieser Tötungsdelikte trägt (s. - für § 1 Satz 1 VStGB im Verhältnis von Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB zu §§ 223 ff. StGB - BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, NJW 2019, 2627 Rn. 71; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53; ferner - für § 6 Nr. 1 StGB aF im Verhältnis von Völkermord gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF zu §§ 211, 212 StGB - BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 69 f.).
  • BGH, 20.12.2023 - StB 73/23

    Gründung einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Rädelsführer;

    Das Vorgehen der Angreifer ist dem Beschuldigten bereits nach den allgemeinen Grundsätzen als Mittäter (§ 25 Abs. 2 GG i.V.m. § 2 VStGB) zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 47).
  • BGH, 17.12.2019 - AK 59/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Verdacht eines Verbrechens gegen

    Mit Beschluss vom 5. September 2019 (AK 47/19) hat der Senat - noch auf der Grundlage des Haftbefehls des Ermittlungsrichters - die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23

    Verurteilung wegen eines in Syrien begangenen besonders schweren

    Ungeachtet der Frage, ob sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts für die genannten Delikte hier trotz der nicht deckungsgleichen Tatbestandsmerkmale als Annex zu der nach § 1 Satz 1 VStGB eröffneten Zuständigkeit für das Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung ergeben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71 mwN), ist der Geltungsbereich zumindest nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB eröffnet (s. zum Mord BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118; zu Körperverletzungsdelikten in Syrien BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53).
  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

    Der in der gesetzlichen Vorschrift ausdrücklich geregelte Begriff der Erheblichkeit verlangt ein hinreichend großes Maß der durch die Tathandlung verursachten Beeinträchtigung und dient nicht allein dazu, Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich auszuscheiden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 38; vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 63).
  • BGH, 07.10.2021 - AK 43/21

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Ausgedehnter systematischer Angriff auf die

    Für die Tötungsdelikte nach §§ 211, 212 StGB ergibt sich dessen Geltung aus einer Annexkompetenz (s. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71; vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53; vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, StV 2021, 596 Rn. 51).
  • BGH, 07.04.2020 - AK 6/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 17.12.2019 - AK 60/19
  • BGH, 07.04.2020 - AK 7/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 12 Monate hinaus (dringender Tatverdacht;

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