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   BGH, 05.10.1954 - 2 StR 183/54   

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https://dejure.org/1954,1029
BGH, 05.10.1954 - 2 StR 183/54 (https://dejure.org/1954,1029)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1954 - 2 StR 183/54 (https://dejure.org/1954,1029)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1954 - 2 StR 183/54 (https://dejure.org/1954,1029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 362
  • NJW 1954, 1943
  • MDR 1955, 53
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 183/54
    Zwar ist der Begriff der groben Fahrlässigkeit ein Rechtsbegriff, doch kann das Revisionsgericht nur nachprüfen, ob der Tatrichter diesen Rechtsbegriff richtig angewandt hat, wobei es eine tatrichterliche Frage ist, ob im Einzelfall die Abweichung von der gewöhnlichen Fahrlässigkeit schon als grob zu bezeichnen ist (BGHZ 10, 14).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 183/54
    Die Strafkammer hat ersichtlich nur zum Ausdruck bringen wollen, dass die Pflichtverletzung des Angeklagten die sonst üblichen Fälle nicht unerheblich überwog, und dass der Angeklagte aus einer gewissen Unbekümmertheit seine Pflicht verletzt hat (BGHSt 5, 392).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 183/54
    Die Urteilsformel, die auch eine Bestrafung wegen Übertretung der Strassenverkehrsordnung enthält, muss jedoch berichtigt werden, weil nach der jetzigen Fassung des § 49 StVO Zuwiderhandlungen gegen die Strassenverkehrsordnung nicht mehr bestraft werden, wenn die Tat - wie hier - nach anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist (BGHSt 6, 25).
  • RG, 17.09.1925 - III 232/25

    1. Trifft, wenn bei der ohne Besitz des erforderlichen Führerscheins

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 183/54
    In der Rechtsprechung wird zwar regelmässig Tateinheit angenommen, wenn der ohne Führerschein fahrende Kraftfahrer bei dieser Fahrt eine weitere Straftat begeht (RGSt 59, 317; BGH VRS 4, 133).
  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 365/67

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Überlassung

    Die strengen Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrzeughalters stellt, der sein Fahrzeug einer anderen Person überläßt (BGHSt 6, 362), sind durch die Neufassung des § 24 StVG nicht vermindert worden.
  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 73/78

    Haftung des Verkäufers eines Kfz bei Veräußerung an einen Erwerber ohne

    Die insofern nach § 823 Abs. 1 BGB zu stellenden Anforderungen sind zwar nicht so streng wie die Verhaltensnormen, die das Gesetz für den Kraftfahrzeughalter, der trotz Überlassung des Fahrzeugs immer noch der verantwortliche Halter geblieben ist, aufgestellt hat (insoweit wird neben den bereits genannten zu § 7 StVG ergangenen Entscheidungen auf die weitere zu § 21 StVG - früher § 24 StVG - ergangene Rechtsprechung verwiesen: BGHSt 6, 362 und BGH Urteil v. 15. November 1956 - 4 StR 372/56 = VRS 12, 51).
  • BGH, 16.05.1966 - II ZR 79/64

    Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis

    Dieser Beurteilung steht die in der Revisionserwiderung angeführte Entscheidung BGHSt 6, 362 nicht entgegen, da sie die vom Wortlaut des § 2 Nr. 2 c AKB erheblich abweichende frühere Fassung des § 24 Abs. 2 StVG ("eine Person ... ermächtigt, die sich nicht durch einen Führerschein ausweisen kann") betrifft.
  • BGH, 26.01.1955 - VI ZR 254/53
    Vielmehr weist sich der Führer eines Kraftfahrzeugs durch einen Führerschein nur aus, wenn er ihn zur unmittelbaren Einsichtnahme vorlegt (Urteil des BGH vom 5. Oktober 1954 - 2 StR 183/54 - das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen ist).
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