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BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 6, 326
- NJW 1954, 1855
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.07.1954 - 4 StR 276/54
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Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Diese Pflicht wird zwar regelmässig verletzt sein, wenn bei Jugendlichen überhaupt keine der in § 43 JGG angeordneten Ermittlungen vorgenommen sind (vgl. auch BGH 4 StR 276/54 vom 29. Juli 1954). - BGH, 15.05.1952 - 3 StR 38/52
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Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Im Schrifttum wird zwar vereinzelt unter Hinweis auf BGH 3 StR 38/52 vom 15. Mai 1952 die Auffassung vertreten, eine Verletzung des § 43 JGG bilde stets einen Revisionsgrund (Potrykus § 43, 5); diese Entscheidung ist aber nur mit einer Verletzung der Aufklärungspflicht begründet. - RG, 01.05.1880 - 994/80
1. Erlangen landesrechtliche Bestimmungen über Verjährung und Strafumwandlungen …
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Das ist ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts, weil auf Fehlern des Ermittlungsverfahrens, einer gerichtlichen Voruntersuchung oder der Anklage das Urteil nicht beruht (RGSt 2, 33; 55, 225).
- BGH, 19.01.1954 - 5 StR 569/53
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Rechtsprechung in dieser Allgemeinheit zuzustimmen ist und ob Soll-Vorschriften nicht mindestens Richtlinien für das pflichtmässige Ermessen des Richters oder für seine Aufklärungspflicht bilden (so auch der 5. Strafsenat in 5 StR 569/53 vom 19. Januar 1954 für die Soll-Vorschrift des § 264 a Satz 2 StPO). - BGH, 27.11.1952 - 5 StR 803/52
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Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Im Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende gelten insoweit keine Besonderheiten (BGH 5 StR 803/52 v. 27. November 1952). - RG, 14.04.1930 - II 597/30
Kann ein Abweichen von der in § 326 StPO. vorgesehenen Reihenfolge der …
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtbeachtung einer Soll-Vorschrift für sich allein keine die Revision begründende Rechtsverletzung (RGSt 42, 168; 56, 66; 62, 182; 64, 133; JW 1927, 793). - RG, 29.01.1909 - II 975/08
Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle …
- RG, 24.05.1928 - III 308/28
Begründet eine Überschreitung oder wenigstens eine sehr erhebliche Überschreitung …
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtbeachtung einer Soll-Vorschrift für sich allein keine die Revision begründende Rechtsverletzung (RGSt 42, 168; 56, 66; 62, 182; 64, 133; JW 1927, 793). - RG, 06.05.1921 - 241/21
1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende …
Auszug aus BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Nichtbeachtung einer Soll-Vorschrift für sich allein keine die Revision begründende Rechtsverletzung (RGSt 42, 168; 56, 66; 62, 182; 64, 133; JW 1927, 793).
- BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit …
Dies ist für fehlerhafte Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft anerkannt (BGHSt 6, 326, 328 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54]; BGH NJW 1967, 1869;… Pikart in KK StPO, § 336 Rdn. 2;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 336 Rdn. 2), muß aber erst recht gelten, wo der behauptete Verfahrensverstoß - wie hier - schon im Bereich der polizeilichen Tätigkeit geschehen sein soll. - BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
"Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer …
Fehler in diesem Verfahren können allenfalls dann im Revisionsverfahren gerügt werden, wenn sie gerichtliche Entscheidungen betreffen (§ 336 StPO; BGHSt 6, 326, 328) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54] .Abgesehen hiervon würde eine Verletzung dieser Vorschriften durch das Gericht allenfalls dann von Bedeutung sein, wenn sich daraus eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ergäbe (vgl. BGHSt 6, 326, 329) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54] .
- BGH, 24.05.1956 - 4 StR 69/56
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Soweit die Revision unter Bezugnahme auf §§ 112, 105, 43 JGG das Vorverfahren beanstandet, greift die Rüge schön deshalb nicht durch, weil das angefochtene Urteil nicht auf Mängeln des Vorverfahrens beruhen kann (BGHSt 6, 326).Daß der Tatrichter sich ihrer stets und ohne Rücksicht auf die Eigenart des abzuurteilenden Falles bedienen müßte, ist aber nicht vorgeschrieben (BGHSt 6, 327 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54] [329]).
- BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in …
Im übrigen können Mängel des Vorverfahrens grundsätzlich nicht mit der Revision gerügt werden (BGHSt 6, 326,328). - BGH, 08.07.1969 - 1 StR 116/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Zwar unterliegen der Beurteilung des Revisionsgerichts auch die Entscheidungen, die dem Urteil vorausgegangen sind, sofern es auf ihnen beruht (§ 336 StPO); darunter fallen aber nicht etwaige Fehler des Ermittlungsverfahrens, weil sie dem Urteil nicht zugrunde liegen und weil das Gesetz im Hauptverfahren, dessen alleinige Grundlage der Eröffnungsbeschluß ist, dem Angeklagten ausreichende Verteidigungsbehelfe zur Verfügung stellt (BGHSt 6, 326, 328 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54]; RGSt 55, 225; RG JW 1930, 3421). - BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auch hielt die Verteidigung in der Hauptverhandlung ersichtlich selbst eine weitere Aufklärung nicht mehr für erforderlich (vgl BGHSt 6, 326, 329 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54] a.E.). - BGH, 29.03.1960 - 1 StR 69/60
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Die Ichsucht, die die Angeklagte - neben anderen Beweggründen - bei ihrer Tat leitete, war jedenfalls von anderer Art, als sie etwa bei den Tätern in den Fällen BGHSt 3, 132; 6, 329 [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54]; OGHSt 2, 173 vorlag. - BGH, 27.03.1956 - 1 StR 447/55
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Wegen des Erfordernisses der Heranziehung der Jugendgerichtshilfe bei dem Beschwerdeführer wird auf § 38 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 104 Abs. 1 Nr. 2 JGG verwiesen (BGHSt 6, 354; vgl auch BGHSt 6, 326). - BGH, 07.10.1994 - 3 StR 392/94
Revision - Mängel des Vorverfahrens - Begründung
Nach ständiger Rechtsprechung können Fehler im Ermittlungsverfahren mit der Revision nicht gerügt werden (BGHSt 6, 326, 328). - BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57
Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl. …
Bei dieser Sachlage mußte es dem Gericht, zumal auch die Angeklagten selbst keine Beweisanträge in dieser Richtung gestellt haben, die Erhebung weiterer Beweise nicht aufdrängen, und zwar auch nicht über die geschlechtliche Entwicklung des Angeklagten B. (BGHSt 6, 326 [329]). - BGH, 03.10.1957 - 4 StR 248/57
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- BGH, 13.03.1956 - 1 StR 519/55
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- BGH, 17.05.1983 - 5 StR 207/83
Rechtsfolgen des Gebots einer fairen Verfahrensgestaltung - Anforderungen an …
- BGH, 15.10.1968 - 5 StR 378/68
Höhe eines Strafmaßes - Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in einem Verfahren
- BGH, 03.08.1965 - 1 StR 144/65
Strafbarkeit wegen Unzucht zwischen Männern - Strafbarkeit homosexueller …
- BGH, 28.03.1961 - 1 StR 49/61
Mord an Ehefrau auf Grund ihrer Weigerung zur Ehescheidung - Hass als niedriger …
- BGH, 29.11.1960 - 5 StR 263/60
Auswirkungen einer Rücknahmeerklärung eines Angeklagten auf die …
- BGH, 27.10.1959 - 5 StR 433/59
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- BGH, 23.06.1955 - 3 StR 614/54
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- BGH, 27.01.1959 - 5 StR 622/58
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