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   BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54   

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https://dejure.org/1954,26
BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54 (https://dejure.org/1954,26)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1954 - V BLw 45/54 (https://dejure.org/1954,26)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1954 - V BLw 45/54 (https://dejure.org/1954,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 5
  • NJW 1954, 1888
 
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Wird zitiert von ... (215)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Nach allgemeiner Meinung eröffnet diese Vorschrift denn auch nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Urteils in seinem ganzen Umfange sondern beschränkt sich die Verhandlung und Entscheidung des Revisionsgerichts auf die in ihr bezeichneten Beschwerdepunkte und ist auf andere Streitpunkte nur einzugehen, wenn dafür die Revisionssumme gegeben ist oder eine Zulassung bzw. ein Fall des § 547 Abs. 1 Nr. 2 vorliegt (vgl. Urteil des VI. Zivilsenats vom 25. März 1954, VI ZR 257/53 und entsprechend auch BGHZ 1, 369 [380]; weiter Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl. § 547 Anm. II zu Nr. 1; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 22. Aufl. § 547 Anm. 1; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 5. Aufl. Seite 645).

    Für das Revisionsverfahren hat sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs der Rechtsprechung des Reichsgerichts angeschlossen, daß im Rahmen einer nur wegen eines Klagegrundes zulässigen Revision die Entscheidung über andere, nicht bevorrechtigte Klagegründe nicht nachgeprüft werden könne (Urteil vom 12. April 1951, III ZR 87/50, BGHZ 1, 369 [380/381]).

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 21.12.1949 - II BLw 47/49
    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Das Beschwerdegericht hat sich nämlich, wie unten noch darzulegen sein wird, jedenfalls zu der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 21. Dezember 1949 (II BLw 47/49, OGHZ 3, 126) in Widerspruch gesetzt.

    Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone hat bereits in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1949 (II BLw 47/49, OGHZ 3, 126) ausgeführt, daß im Falle eines Übergabevertrages der Übernehmer grundsätzlich wirtschaftsfähig sein müsse.

  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 72/50
    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Darüber hinaus wirft sie dem Beschwerdegericht vor, von dem Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1951 (V BLw 72/50, NJW 1952, 103) abgewichen zu sein, in dem ausgesprochen sei, daß ein Adoptivkind einem Abkömmling im Sinne des § 7 Abs. 2 HöfeO gleichstehe und infolgedessen nur mit Zustimmung des Gerichts bei der Bestimmung des Hoferben übergangen werden dürfe.

    Das Beschwerdegericht ist also entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1951 (V BLw 72/50) abgewichen, sondern befindet sich in Übereinstimmung mit dem dort Gesagten.

  • BGH, 25.03.1954 - VI ZR 257/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Nach allgemeiner Meinung eröffnet diese Vorschrift denn auch nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Urteils in seinem ganzen Umfange sondern beschränkt sich die Verhandlung und Entscheidung des Revisionsgerichts auf die in ihr bezeichneten Beschwerdepunkte und ist auf andere Streitpunkte nur einzugehen, wenn dafür die Revisionssumme gegeben ist oder eine Zulassung bzw. ein Fall des § 547 Abs. 1 Nr. 2 vorliegt (vgl. Urteil des VI. Zivilsenats vom 25. März 1954, VI ZR 257/53 und entsprechend auch BGHZ 1, 369 [380]; weiter Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl. § 547 Anm. II zu Nr. 1; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 22. Aufl. § 547 Anm. 1; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 5. Aufl. Seite 645).
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Der erkennende Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 8. Mai 1953 (V ZR 54/52, BGHZ 9, 357 [358/359]) dahin beantwortet, daß, wenn das Berufungsgericht bei der Zulassung der Revision die grundsätzliche Frage bezeichnet habe, welche die Zulassung rechtfertige, die Nachprüfung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht nicht auf diese Rechtsfrage beschränkt sei.
  • BGH, 11.07.1952 - III ZA 51/52

    Beschränkte Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat für die entsprechende Vorschrift des § 546 ZPO in seinem Beschluß vom 11. Juli 1952 (III ZA 51/52, BGHZ 7, 62 ff) die Frage dahingestellt gelassen, ob die Nachprüfbarkeit des Berufungsurteils im Rahmen der zulässig eingelegten Revision auf die Rechtsfrage beschränkt ist, deren grundsätzliche Bedeutung dem Berufungsgericht den Anlaß zur Zulassung der Revision gegeben hat.
  • BGH, 29.01.1952 - V BLw 12/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Dabei darf insbesondere nicht übersehen werden, daß § 7 Abs. 2 HöfeO die Abkömmlinge des Hofeigentümers in ihrer Stellung als die natürlichen Hofnachfolger davor schützen will, daß ihnen entgegen altem bäuerlichen Brauch diese Anwartschaft genommen wird, zu der sie auch § 5 HöfeO in erster Linie beruft (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Januar 1952, V BLw 12/51).
  • BGH, 15.12.1953 - V BLw 70/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Selbst wenn man aber eine solche annehmen wollte, wäre das Beschwerdegericht nicht genötigt gewesen, diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Zustimmung zu versagen, vielmehr hätte es die Frage der privatrechtlichen Wirksamkeit des Vertrages dahingestellt sein lassen und es den Beteiligten überlassen können, die angebliche privatrechtliche Unwirksamkeit des Vertrages in einem besonderen dafür offen stehenden Verfahren geltend zu machen (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 22. September 1953, V BLW 53/53, RechtdLandw 1953, 327 = MDR 1954, 29 und vom 15. Dezember 1953, V BLw 70/53).
  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50

    Übergehung durch Hofvorerben

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1951 (V BLw 61/50, RechtdLandw 1952, 20 = NJW 1952, 102) ausgeführt hat, sind bei der Entscheidung über die Zustimmung neben den Wünschen des Hofeigentümers das Wohl des Hofes sowie die persönlichen Verhältnisse der Abkömmlinge und des ausersehenen Hofnachfolgers zu berücksichtigen.
  • BGH, 04.11.1952 - V BLw 66/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
    Ob im Einzelfalle die Zustimmung zu erteilen oder zu versagen ist, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung und damit der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in der Richtung unterworfen, ob der Tatrichter sich im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens gehalten hat oder ihm eine sonstige Gesetzesverletzung unterlaufen ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 4. November 1952, V BLw 66/52, und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

  • BAG, 18.06.1954 - 2 AZR 78/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge

  • BGH, 22.09.1953 - V BLw 53/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

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  • BGH, 19.02.2004 - BLw 24/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Abweichungsfalls

    Ob dem Beschwerdegericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist, ist für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ohne Belang; denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie nicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. und Senatsbeschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).
  • BGH, 17.10.2011 - BLw 6/11

    Landwirtschaftsverfahren: Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei fehlender

    Der Rechtsbeschwerdeführer muss in der Begründung der Abweichungsrechtsbeschwerde die von der angezogenen und von der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und dass die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (Senat, Beschlüsse vom 5. Oktober 1954 - V BLw 45/54, BGHZ 15, 5, 9 f. und vom 1. Dezember 1983 - V BLw 18/83, BGHZ 89, 149, 151).
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