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   BGH, 05.10.1964 - AnwZ (B) 4/64   

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https://dejure.org/1964,572
BGH, 05.10.1964 - AnwZ (B) 4/64 (https://dejure.org/1964,572)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1964 - AnwZ (B) 4/64 (https://dejure.org/1964,572)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1964 - AnwZ (B) 4/64 (https://dejure.org/1964,572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Zulassung von beim Amtsgericht (AG) in Lehrte und dem Landgericht (LG) in Hildesheim zugelassenen Rechtsanwälten beim Landgericht in Hannover - Begriff "unter den besonderen örtlichen Verhältnissen"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 42, 207
  • NJW 1964, 2419
  • MDR 1965, 41
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1962 - AnwZ (B) 4/62

    Wartefrist für Zulassung als OLG-Anwalt

    Auszug aus BGH, 05.10.1964 - AnwZ (B) 4/64
    Somit ergibt sich, daß der Antragsgegner in seinem Bescheid vom 23. August 1962 von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 39 Abs. 3 BRAO), indem er rechtsirrtümlich auf die Verhältnisse im gesamten Landgerichtsbezirk Hildesheim abgestellt hat (vgl. die Beschlüsse des Senats AnwZ (B) 36/61 vom 11. Dezember 1961 und BGHZ 37, 247).
  • BGH, 11.12.1961 - AnwZ (B) 36/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1964 - AnwZ (B) 4/64
    Somit ergibt sich, daß der Antragsgegner in seinem Bescheid vom 23. August 1962 von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 39 Abs. 3 BRAO), indem er rechtsirrtümlich auf die Verhältnisse im gesamten Landgerichtsbezirk Hildesheim abgestellt hat (vgl. die Beschlüsse des Senats AnwZ (B) 36/61 vom 11. Dezember 1961 und BGHZ 37, 247).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 6/66

    Simultanzulassung (§ 24 Abs. 1 BRAO)

    Der Antragsteller hat sich auch auf den Beschluß des Senats BGHZ 42, 207 berufen.

    Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig (§§ 21, 42 Abs. 1 Nr. 4 BRAO; vgl. BGHZ 42, 207, sowie den Beschluß des Senats AnwZ (B) 5/66 vom 18. Juli 1966).

    An der abweichenden Auffassung, welche der Senat früher beiläufig in seinem Beschluß BGHZ 42, 207, 210 [BGH 05.10.1964 - AnwZ B 4/64] zum Ausdruck gebracht hat, hält er nach erneuter Prüfung nicht fest.

    Dagegen kann es für diese Beurteilung keine Rolle spielen, ob die Regelung für die betreffenden Anwälte wirtschaftliche Vorteile bringt (vgl. BGHZ 42, 207, 209) [BGH 05.10.1964 - AnwZ B 4/64].

    Der Antragsteller beruft sich auf den Beschluß des Senats BGHZ 42, 207, jedoch zu Unrecht.

  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 7/66

    Simultanzulassung nach § 24 Abs. 1 BRAO

    Die "allgemeine Feststellung" ist demgemäß über die Grenzen des § 39 Abs. 3 BRAO hinaus gerichtlich voll nachprüfbar (insoweit Aufgabe der in BGHZ 42, 207, 210 [BGH 05.10.1964 - AnwZ B 4/64] vertretenen Ansicht).

    An der abweichenden Auffassung, welche der Senat früher beiläufig in seinem Beschluß BGHZ 42, 207, 210 [BGH 05.10.1964 - AnwZ B 4/64] zum Ausdruck gebracht hat, hält er nach erneuter Prüfung nicht fest.

    Denn der Senat hat die eigene Überzeugung gewonnen, daß eine Simultanzulassung der drei Rechtsanwälte, die ihre Kanzlei in Wesseling haben, zugleich beim Landgericht in Köln unter den besonderen örtlichen Verhältnissen in W. der Rechtspflege nicht dienlich wäre (vgl. BGHZ 42, 207).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß BGHZ 42, 207, 209 [BGH 05.10.1964 - AnwZ B 4/64] betont hat, muß bei der Feststellung nach § 24 Abs. 1 BRAO ein strenger Maßstab angelegt werden.

  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 7/79

    Zulassung als Rechtsanwalt - Gewährung der Zweitzulassung nach § 227a

    Die Vorschrift regelt eine Ausnahme von dem Grundsatz der Lokalisierung der Anwaltschaft (BGHZ 42, 207, 208), wie er unter anderem in § 18 Abs. 1 und § 23 BRAO zum Ausdruck kommt.

    Unerheblich ist, ob sie für die Rechtsanwälte wirtschaftlich von Vorteil wäre (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 384; 47, 15, 17 [BGH 16.01.1967 - AnwZ B 6/66]; BGH, Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59, 62).

    Der Grundsatz der Singularzulassung darf nicht ausgehöhlt werden; Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 383; 47, 15, 17) [BGH 16.01.1967 - AnwZ B 6/66].

  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 10/66

    Rechtsmittel

    Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig (§§ 21, 42 Abs. 1 Nr. 4 BRAO; vgl. BGHZ 42, 207 sowie den Beschluß des Senats AnwZ (B) 5/66 vom 18. Juli 1966).

    An der abweichenden Auffassung, welche der Senat früher beiläufig in seinem Beschluß BGHZ 42, 207, 210 [BGH 05.10.1964 - AnwZ B 4/64] zum Ausdruck gebracht hat, hält er nach erneuter Prüfung nicht fest.

    Dagegen kann es für diese Beurteilung keine Rolle spielen, ob die Regelung für die betreffenden Anwälte wirtschaftliche Vorteile bringt (vgl. BGHZ 42, 207, 209) [BGH 05.10.1964 - AnwZ B 4/64].

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76

    Mehrfachzulassung bei kommunaler Neuordnung

    Dabei bedeutet das Wort "allgemein" nicht mehr, als daß die jeweiligen Voraussetzungen für die Mehrfachzulassung nicht für jeden einzelnen Bewerber gesondert festgestellt werden müssen, sondern einheitlich für die Betroffenen, wodurch einer widersprüchlichen Handhabung der Zulassungspraxis vorgebeugt werden soll (BGHZ 42, 207, 208, 210).

    Die beiden Vorschriften haben eine grundlegend andere Zielsetzung, die bei ihrer Auslegung und Handhabung nicht aus dem Auge verloren werden darf: § 24 BRAO verfolgt ausschließlich die Interessen der Rechtspflege und nicht die der Rechtsanwälte, deren wirtschaftliche Belange bei der allgemeinen Feststellung über die Mehrfachzulassung außer Betracht zu bleiben haben (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 384; 47, 15, 17; BGH Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59).

  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 29/78

    Wahlmöglichkeit bei Mehrfachzulassung

    Dabei ist nach § 24 BRAO die Simultanzulassung bei mehr als zwei Landgerichten nicht ausgeschlossen (BGHZ 42, 207, 208).

    Daß die Feststellung allgemein zu treffen ist, bedeutet nur, daß die Voraussetzungen für die Mehrfachzulassung nicht für jeden einzelnen Bewerber gesondert sollen festgestellt werden müssen, sondern einheitlich für die Betroffenen, wodurch einer widersprüchlichen Handhabung der Zulassungspraxis vorgebeugt werden soll (BGHZ 42, 207, 208, 210; 68, 66, 68).

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 30/76

    Streit um die Zulassung eines Rechtsanwalts nach einer Gebietsänderung im Rahmen

    Dabei bedeutet das Wort "allgemein" nicht mehr, als daß die jeweiligen Voraussetzungen für die Mehrfachzulassung nicht für jeden einzelnen Bewerber gesondert sollen festgestellt werden müssen, sondern einheitlich für die Betroffenen, wodurch einer widersprüchlichen Handhabung der Zulassungspraxis vorgebeugt werden soll (BGHZ 42, 207, 208, 210).

    Die beiden Vorschriften haben eine grundlegend andere Zielsetzung, die bei ihrer Auslegung und Handhabung nicht aus dem Auge verloren werden darf: § 24 BRAO verfolgt ausschließlich die Interessen der Rechtspflege und nicht die der Rechtsanwälte, deren wirtschaftliche Belange bei der allgemeinen Feststellung über die Mehrfachzulassung außer Betracht zu bleiben haben (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 384; 47, 15, 17; BGH Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59).

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

    Das hat der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 383; 47, 15, 17; 56, 381, 386/387; Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59, 61).
  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 21/79

    Geltung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Berlin - Bestehen einer

    Eine solche typisierende Betrachtungsweise wendet die Bundesrechtsanwaltsordnung bei Simultanzulassungen auch sonst an, z.B. im Falle des § 24 und beim Härteausgleich der §§ 227 a, 227 b (vgl. BGHZ 42, 207, 208, 210; 68, 66, 68; 72, 363, 365, 367; BGH Beschluß vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 15/79).
  • BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 23/78

    Zweitzulassung eines Rechtsanwalts - Fall einer besonderen Härte

    Deren wirtschaftlichen Belange haben bei der allgemeinen Feststellung der Mehrfachzulassung nach dieser Bestimmung außer Betracht zu bleiben (BGHZ 42, 207, 209; 68, 66, 68/69; Senatsbeschluß vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 10/78 -).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 10/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 6/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 2/65

    Simultanzulassung als Rechtsanwalt

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 21/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 28/75

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 8/72

    Simultanzulassung an einem zweiten Landgericht - Zusätzliche Zulassung eines

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