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BGH, 05.10.1970 - III ZR 101/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Beurteilung des Wertes des vermachten Wohnrechts zur Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs - Anforderungen an einen Erlassvertrag - Bestimmung zum persönlichen Gebrauch eines Schmuckstückes - Voraussetzungen des wirksamen Widerrufs eines Geständnisses
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.05.1951 - IV ZR 69/50
Eigentumsvermutung zugunsten der Ehefrau
Auszug aus BGH, 05.10.1970 - III ZR 101/67
Dabei trifft die Beweislast für die persönliche Gebrauchsbestimmung den Ehegatten bzw. seinen Erben, der das Eigentum für sich in Anspruch nimmt (…BGB RGRK 10./11. Aufl. 1960, § 1362 Anm. 3;… Staudinger-Hübner, 10./11. Aufl. 1964 § 1362 Rdn. 30, 31; BGHZ 2, 82/84), im vorliegenden Fall also die Beklagten.Das hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits in BGHZ 2, 82 ff - allerdings während der Geltung des § 1362 Abs. 2 BGB a.F. - entschieden.
Dabei kann die Herkunft des Schmuckes aus der Familie entweder der Ehefrau oder des Ehemannes mit von Bedeutung sein (vgl. Urteil vom 7. Mai 1951 - IV ZR 69/50 = BGHZ 2, 82 ff, insoweit nicht abgedruckt).
- RG, 10.06.1920 - IV 510/19
Voraussetzungen für eine Widerlegung der Eigentumsvermutung
Auszug aus BGH, 05.10.1970 - III ZR 101/67
Erst wenn feststände, daß die beiden streitigen Schmuckstücke ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Erblasserin bestimmt gewesen wären, müßte der Kläger seinerseits den Beweis erbringen, daß sie trotz der Gebrauchsbestimmung dennoch nicht in das Eigentum seiner Ehefrau übergegangen wären (vgl. RGZ 99, 152 f; RG in LZ 1922, 291).
- BGH, 15.02.1984 - IVa ZR 115/82
Zuwendung eines Vermächtnis - Benennung eines Ersatzvermächtnisnehmers - …
Obwohl die Frage der Unwirksamkeit des Vermächtnisses als Rechtsfrage vom Revisionsgericht beantwortet werden kann (BGH Urteil vom 5.10.1970 - III ZR 101/67 - WM 1970, 1520), kann der Senat nicht abschließend entscheiden.