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   BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69   

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https://dejure.org/1971,5045
BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69 (https://dejure.org/1971,5045)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1971 - X ZR 68/69 (https://dejure.org/1971,5045)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1971 - X ZR 68/69 (https://dejure.org/1971,5045)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung der internationalen Zuständigkeit als Unterfall der örtlichen Zuständigkeit - Anforderungen an die Auslegung einer Gerichtsstandsvereinbarung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1969 - X ZR 19/66
    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Die internationale und die örtliche Zuständigkeit sind verschiedene Prozeßvoraussetzungen, die selbständig nebeneinander stehen (vgl. BGHZ 44, 46, 51 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] ; BGH GRUR 1969, 373, 375 - Multoplane; Stein/Jonas/Pohle, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., Anm. V 3 vor § 12; Kegel in Soergel/Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 10. Aufl., Anm. 369 vor Art. 7 EGBGB).

    Der Gerichtsstandsvereinbarung steht insbesondere auch nicht die Vorschrift des § 40 Abs. 2 ZPO entgegen, da diese Vorschrift nur den Fall betrifft, daß ein inländischer ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist (vgl. BGH GRUR 1969, 373, 376 re. Sp. - Multoplane).

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66

    Verkauf eines ausländischen Grundstücks

    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Das dafür maßgebliche Recht richtet sich wiederum in erster Linie danach, was die Parteien vereinbart haben (BGHZ 52, 239, 241 [BGH 04.07.1969 - V ZR 69/66] ; Soergel/Siebert, a.a.O., Bem. 220 vor Art. 7 EGBGB).

    Für eine solche Vereinbarung ist keine besondere Form vorgeschrieben; sie kann daher insbesondere auch durch schlüssiges Verhalten getroffen werden (vgl. dazu BGHZ 52, 239, 241 [BGH 04.07.1969 - V ZR 69/66] ; Soergel/Siebert, a.a.O., Bem. 235-239 vor Art. 7 EGBGB).

  • BGH, 29.02.1968 - VII ZR 102/65

    Gerichtsstandvereinbarung

    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Die Revision macht demgegenüber geltend, daß eine Gerichtsstandsvereinbarung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 49, 384 [BGH 29.02.1968 - VII ZR 102/65] ) als materiellrechtlicher Vertrag zu behandeln sei.

    Demgegenüber hat sich der Bundesgerichtshof (BGHZ 49, 384 [BGH 29.02.1968 - VII ZR 102/65] ) auf den Standpunkt gestellt, daß eine vor Beginn des Prozesses getroffene Gerichtsstandsvereinbarung als ein Vertrag über prozeßrechtliche Beziehungen anzusehen sei, dessen Zustandekommen sich nach bürgerlichem Recht richte.

  • BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56

    Umlegung und Enteignung

    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Das Berufungsgericht hat sich daher zu Recht auf die Prüfung der internationalen Zuständigkeit beschränkt (vgl. BGHZ 27, 15, 28) [BGH 03.03.1958 - III ZR 157/56] .
  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Auch die Vereinbarung deutschen Rechts bedurfte im vorliegenden Fall keiner Form, gleichgültig, ob man sie nach der lex fori oder nach dem vereinbarten Recht beurteilt (vgl. BGHZ 53, 189, 191 [BGH 06.02.1970 - V ZR 158/66] ; Soergel/Siebert, a.a.O., Bem. 234 vor Art. 7 EGBGB).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß der Revisionsgrund des § 551 Ziff. 7 ZPO dann nicht gegeben ist, wenn lediglich ein solches Verteidigungsmittel übergangen worden ist, das offensichtlich unerheblich ist (vgl. insbesondere BGHZ 39, 333, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Die internationale und die örtliche Zuständigkeit sind verschiedene Prozeßvoraussetzungen, die selbständig nebeneinander stehen (vgl. BGHZ 44, 46, 51 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] ; BGH GRUR 1969, 373, 375 - Multoplane; Stein/Jonas/Pohle, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., Anm. V 3 vor § 12; Kegel in Soergel/Siebert, Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, 10. Aufl., Anm. 369 vor Art. 7 EGBGB).
  • BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65

    Ausschließliche internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 05.10.1971 - X ZR 68/69
    Daß sich die Zulässigkeit einer internationalen Zuständigkeitsvereinbarung in jedem Falle nach der "lex fori", hier also nach deutschem Prozeßrecht, richtet, hat der Bundesgerichtshof auch in anderen Entscheidungen dadurch anerkannt, daß er eine die deutsche Gerichtsbarkeit ausschließende Vereinbarung nur dann als wirksam angesehen hat, wenn nicht nach deutschem Prozeßrecht ein ausschließlicher (deutscher) Gerichtsstand gegeben war (vgl. BGHZ 49, 124, 127 [BGH 13.12.1967 - VIII ZR 203/65] ; BGH MDR 68, 474 = LM Nr. 7 zu § 38 ZPO).
  • BPatG, 19.12.2017 - 3 Ni 31/15

    Antrag auf Nichtigerklärung des Patents "Method of Reducing the Vapour Pressure

    Denn selbst wenn es zu einem synergistischen Effekt im Sinne einer Überkompensation kommen sollte, kann dieser die erfinderische Tätigkeit nicht begründen, sofern es für den Fachmann wie vorliegend nahe gelegen hat, das streitpatentgemäße Verfahren durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/69, Leitsatz - Kosmetisches Sonnenschutzmittel; BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 130/07, Rdn. 41 - Escitalopram).
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