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   BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90   

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https://dejure.org/1990,874
BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90 (https://dejure.org/1990,874)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1990 - 2 StR 347/90 (https://dejure.org/1990,874)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1990 - 2 StR 347/90 (https://dejure.org/1990,874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 212
    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff; Erforderlichkeit der bedingt tötungsvorsätzlichen Verteidigungshandlung; Einschränkung des Notwehrrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 503
  • MDR 1991, 69
  • NStZ 1991, 32
  • StV 1991, 511
  • StV 1991, 512
  • JR 1991, 208
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Wann eine weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 2 StR 347/90, NJW 1991, 503, 504).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    d) Die Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge wäre dann rechtlich zutreffend, wenn der Angeklagte im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung, ohne durch die Gegenwehr des D. in eine Notwehrlage versetzt und im Rahmen eigenen Notwehrrechts dazu veranlaßt worden zu sein, den Würgegriff angelegt hätte (vgl. BGHSt 24, 356, 357 f.; BGH NJW 1991, 503, 504; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung. 8; BGH, Urteil vom 11. Januar 1983 - 1 StR 742/82).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Ob überhaupt ein Schuß zur Abwehr erforderlich war, kann offenbleiben (vgl. auch BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 6 und § 33 Furcht 1).
  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen

    Wann eine weniger gefährliche Abwehrhandlung geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig zu beseitigen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 2 StR 347/90, NJW 1991, 503, 504).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    b) War der Einsatz der Schußwaffe durch den Angeklagten - da andere schnell wirksame Mittel zur Abwehr des massiven Angriffs auf seine Lebensgefährtin ersichtlich nicht zur Verfügung standen - erforderlich, so wäre zu erwägen gewesen, daß ihm - hätte er die Situation richtig erfaßt - für die Abgabe eines Schusses nur eine einzige Patrone zur Verfügung stand (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 4, 6 "letzte Patrone").
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Hieran ist richtig, daß die Rechtfertigungswirkung der Notwehr sich auch auf Verhaltensweisen erstrecken kann, die mit den der Notwehr dienenden Tötungs- und Verletzungshandlungen unmittelbar zusammenfallen, obgleich sie ursprünglich mit der Abwehr des konkreten Angriffs nichts zu tun hatten, so das unerlaubte Führen einer Schußwaffe, mit der zum Zwecke der Notwehr geschossen wird (vgl. BGH NJW 1991, 503, 505; BGH NStZ 1981, 299).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (BGH NStZ 1983, 117 mit zahlr. weit. Nachw.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 6).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum

    Es ist nach Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel und Beweisanzeichen (vgl. BGH NStZ 1983, 453) von diesem Umstand zugunsten des Angeklagten ausgegangen (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 6; BGH NJW 1991, 503, 504; BGH StV 1986, 5) und hat deshalb eine tatsächlich bestehende Notwehrlage angenommen.
  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

    Können sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens nicht getroffen werden, so darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 4).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99

    Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des

    Entgegenstehende frühere Rechtsprechung (BGH NStZ 1985, 515 - 4. Strafsenat - NStZ 1986, 357 sowie NJW 1991, 503, 505 - 2. Strafsenat -), an der sich das Schwurgericht möglicherweise orientiert hat, ist vom 4. Strafsenat ersichtlich aufgegeben worden; für den 2. Strafsenat ist nichts anderes anzunehmen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 8, 9).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

  • BayObLG, 14.08.1998 - 2St RR 143/98

    Proportionalität von Angriffs- und Verteidigungsmittel bei Alkoholisierung des

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 236/04

    Beweiswürdigung (Anforderungen an einen rechtskräftigen Freispruch;

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

  • OLG Frankfurt, 14.11.2012 - 2 Ws 122/12

    Klageerzwingung: Voraussetzungen an den Vortrag des Antragstellers (hier:

  • BayObLG, 13.12.1990 - RReg. 5 St 152/90

    Anforderungen an die Handhabung von Notwehrrechten durch Polizeibeamte oder

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 69/23

    Freispruch wegen Zweifeln an der Täterschaft oder Schuld; Bindung des

  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 5 Ss 363/90
  • BGH, 29.01.1998 - 4 StR 469/97

    Rechtsfolgen bei Zweifeln des Tatrichters - Umfang der Beweiswürdigung des

  • BGH, 27.08.1997 - 2 StR 421/97

    Zulässigkeit des Schusswaffeneinsatzes gegen einen Verfolger - Pflicht zum

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