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   BGH, 05.10.1995 - 4 StR 508/95   

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https://dejure.org/1995,7132
BGH, 05.10.1995 - 4 StR 508/95 (https://dejure.org/1995,7132)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1995 - 4 StR 508/95 (https://dejure.org/1995,7132)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 4 StR 508/95 (https://dejure.org/1995,7132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederholte Begehung gleichartiger Taten - Hemmschwelle - Steigerung der rechtsfeindlichen Gesinnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94

    Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall -

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 508/95
    Dabei hat nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (vgl. Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 - undvom 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 328/95

    Milderes Gesetz - Erhöhung der Einsatzstrafe - Gesamtstrafenbildung - Zeitlicher

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 508/95
    Dabei hat nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen (vgl. Senatsbeschlüssevom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 - undvom 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 508/95
    Bei einem derart engen Zusammenhang zwischen den Taten hat daher die Erhöhung der Einzelstrafe in der Regel niedriger auszufallen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654).
  • BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94

    Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer

    Auszug aus BGH, 05.10.1995 - 4 StR 508/95
    Bei einem derart engen Zusammenhang zwischen den Taten hat daher die Erhöhung der Einzelstrafe in der Regel niedriger auszufallen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654).
  • BGH, 08.05.1996 - 5 StR 184/96

    Teilweise Einstellung des Verfahrens - Lediglich Formelhafte Begründung einer

    b) Die Gesamtstrafe ist lediglich formelhaft begründet worden... (Hier) ist die Besorgnis begründet, der Tatrichter habe verkannt, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einsatzstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (BGH, Beschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94 -) und daß die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn - wie hier - zwischen einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 4 StR 328/95 - vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; BGH StV 1994, 654; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 508/95 -, 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95 - und 14. November 1994 - 5 StR 638/94 -).
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