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BGH, 05.10.2004 - 1 StR 223/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 346 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Prüfungskompetenz des Tatgerichts hinsichtlich der Zulässigkeit der Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision nach ausgeübtem Rechtsmittelverzicht
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 346 Abs. 1
Revisionsverwerfung bei nicht in § 346 Abs. 1 StPO aufgeführtem Grund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 05.10.2004 - 1 StR 223/04
Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1999, 2449, 2451; BGH NStZ-RR 2002, 114, jeweils m.w.N.). - BGH, 05.12.2001 - 1 StR 482/01
Rechtsmittelverzicht; Hinweispflicht; Irreführung; Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 05.10.2004 - 1 StR 223/04
Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1999, 2449, 2451; BGH NStZ-RR 2002, 114, jeweils m.w.N.). - BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision
Auszug aus BGH, 05.10.2004 - 1 StR 223/04
Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeneinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgemäß eingelegt, aber nicht begründet worden ist (BGH NStZ 2000, 217; BGH NStZ-RR 2001, 265 m.w.N.).