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   BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06   

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https://dejure.org/2010,531
BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06 (https://dejure.org/2010,531)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - I ZR 4/06 (https://dejure.org/2010,531)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - I ZR 4/06 (https://dejure.org/2010,531)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • lexetius.com

    Millionen-Chance II

    UWG 2008 § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 6; Richtlinie 2005/29/EG Art. 5 Abs. 2

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 6 UWG 2008; Art. 5 Abs. 2 Richtlinie 2005/29/EG
    Kopplung von Gewinnspiel und Warenerwerb ist nicht zwangsläufig unlauter

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Millionen-Chance II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Millionen-Chance II

    § 3 Abs 1 UWG 2008, § 4 Nr 6 UWG 2008, Art 5 Abs 2 Buchst a EGRL 29/2005, Art 6 EGRL 29/2005, Art 7 EGRL 29/2005
    Wettbewerbsrecht: Richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über die Unlauterkeit der Koppelung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft - Millionen-Chance II

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit der Kopplung von Warenbezug und Teilnahme an einem Gewinnspiel - Millionen-Chance II

  • IWW
  • JurPC

    Millionen-Chance II

  • aufrecht.de

    Millionen-Chance II - zur Zulässigkeit von Gewinnspielen

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Spürbarkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgrund der erheblichen Anlockwirkung von mit einem Produktabsatz gekoppelten Preisausschreiben oder Gewinnspielen; Zulässigkeit einer Kopplung von Preisausschreiben und ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kopplung von Preisausschreiben und Verkaufsabsatz - Millionen-Chance II

  • kanzlei.biz

    Koppelung von Preisausschreiben und Warenbezug kann zulässig sein

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Kopplung von Preisausschreiben und Gewinnspiel an ein Umsatzgeschäft

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über die Unlauterkeit der Koppelung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft - Millionen-Chance II

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Richtlinienkonforme Auslegung der Vorschriften über die Unlauterkeit der Koppelung eines Preisausschreibens oder Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft - Millionen-Chance II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer Spürbarkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 UWG aufgrund der erheblichen Anlockwirkung von mit einem Produktabsatz gekoppelten Preisausschreiben oder Gewinnspielen; Zulässigkeit einer Kopplung von Preisausschreiben und Gewinnspielen an ein der Richtlinie über unlautere ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Millionen-Chance II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbindung von Gewinnspiel mit Verkaufsgeschäft unlauter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beckmannundnorda.de (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit der Kopplung von Preisausschreiben und Warenbezug - Millionen-Chance II

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kopplung von Gewinnspielen an Umsatzgeschäfte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Millionen-Chance II - Gewinnspiele als Verkaufsförderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kopplung von Preisausschreiben und Gewinnspiel an ein Umsatzgeschäft

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Kopplung Gewinnspiel mit dem Warenabsatz ab sofort grundsätzlich erlaubt - Millionenchance II

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Millionen-Chance II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Law-Podcasting: Endgültig: Kopplung von Gewinnspiel mit Warenabsatz erlaubt

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Gewinnspiel-Kopplung bei Minderjährigen weiterhin wettbewerbswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Koppelung eines Gewinnspiels an ein Umsatzgeschäft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kopplung von Gewinnspiel mit Kauf einer Ware ist erlaubt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Koppelungsverbot bei Gewinnspielen mit dem Warenumsatz

Besprechungen u.ä. (4)

  • rechtsindex.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsweg nicht ausgeschlossen! Alles was Sie über die neue Regelung bei Gewinnspielen wissen müssen

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Kopplung eines Gewinnspiels mit dem Warenverkauf nunmehr rechtmäßig

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Rechtsweg nicht ausgeschlossen" - Alles was Sie über die neue Regelung bei Gewinnspielen wissen müssen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 4 Nr. 6 UWG im Lichte des Gemeinschaftsrechts: Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 231
  • MDR 2011, 555
  • GRUR 2011, 532
  • GRUR Int. 2011, 537
  • MMR 2011, 383
  • BB 2011, 1107
  • BB 2011, 833
  • K&R 2011, 349
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06
    Das Werbematerial, mit dem die Beklagte für diese Aktion geworben hat, ist im Vorlagebeschluss des Senats vom 5. Juni 2008 (I ZR 4/06, GRUR 2008, 807, 808 = WRP 2008, 1175 - Millionen-Chance I) wiedergegeben.

    Mit Beschluss vom 5. Juni 2008 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, GRUR 2008, 807 - Millionen-Chance I):.

    Der Senat hat bereits im Vorlagebeschluss vom 5. Juni 2008 (GRUR 2008, 807 Rn. 11 ff. - Millionen-Chance I) im Einzelnen dargelegt, dass die beanstandete Werbung im Herbst 2004 nach §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2004 wettbewerbswidrig war.

    Es handelt sich nicht lediglich um ein Zugabeversprechen, sondern um die Werbung für ein Gewinnspiel (BGH, GRUR 2008, 807 Rn. 12 f.), an dem nur teilnehmen konnte, wer zuvor bei der Beklagten Waren in einem bestimmten Umfang erworben hatte (BGH, GRUR 2008, 807 Rn. 14).

    Die beanstandete Werbung war auch geeignet, den Wettbewerb nicht nur unerheblich zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer zu beeinträchtigen (§ 3 UWG 2004; BGH, GRUR 2008, 807 Rn. 15).

    An der Spürbarkeit wird es aber bei intensiv beworbenen Gewinnspielen schon im Hinblick auf die erhebliche Anlockwirkung, die von ihnen ausgeht, nicht fehlen (vgl. BGH, GRUR 2008, 807 Rn. 21 - Millionen-Chance I, zu § 3 UWG 2004).

    Denn das Verbot beansprucht auch dann Geltung, wenn von dem beworbenen Angebot keine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher ausgeht, die Teilnahmebedingungen klar und deutlich angegeben sind und die Verbraucher über ihre Gewinnchancen nicht irregeführt werden (BGH, GRUR 2008, 807 Rn. 21 - Millionen-Chance I).

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen (Art. 4 der Richtlinie), und zwar auch nicht zur Erreichung eines höheren Verbraucherschutzniveaus (EuGH, GRUR 2010, 244 Rn. 41 - Plus; BGH, GRUR 2008, 807 Rn. 17 - Millionen-Chance I).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06
    Bei der Regelung in §§ 3, 4 Nr. 6 UWG 2008 handelt es sich daher um ein generelles Verbot der Kopplung solcher Preisausschreiben und Gewinnspiele an ein Umsatzgeschäft, dem die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken entgegensteht (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010, C-304/08, GRUR 2010, 244 = WRP 2010, 232 - Plus).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diese Frage wie folgt beantwortet (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-304/08, GRUR 2010, 244 = WRP 2010, 232 - Plus):.

    Werbemaßnahmen, die - wie im Streitfall - die kostenlose Teilnahme des Verbrauchers an einer Lotterie davon abhängig machen, dass in einem bestimmten Umfang Waren erworben oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, zielen unmittelbar auf die Förderung des Absatzes des betreffenden Gewerbetreibenden ab und fallen damit in den Geltungsbereich von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (EuGH, GRUR 2010, 244 Rn. 37 - Plus; vgl. dazu Leible, EuZW 2010, 186, 187).

    Daher dürfen die Mitgliedstaaten keine strengeren als die in der Richtlinie festgelegten Maßnahmen erlassen (Art. 4 der Richtlinie), und zwar auch nicht zur Erreichung eines höheren Verbraucherschutzniveaus (EuGH, GRUR 2010, 244 Rn. 41 - Plus; BGH, GRUR 2008, 807 Rn. 17 - Millionen-Chance I).

    Nur diese Geschäftspraktiken können ohne eine Beurteilung des Einzelfalls anhand der Bestimmungen der Art. 5 bis 9 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken als unlauter gelten (EuGH, GRUR 2010, 244 Rn. 44 f. - Plus).

    Dies entnimmt der Senat der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, in der die Generalklausel zwar angeführt (EuGH, GRUR 2010, 244 Rn. 43 - Plus), aber nicht als Rechtfertigung der deutschen Regelung herangezogen worden ist (EuGH, GRUR 2010, 244 Rn. 47 ff. - Plus).

  • EuGH, 09.11.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06
    Noch deutlicher kommt diese Auffassung des Gerichtshofs in dem - noch vor dem Absetzen der vorliegenden Entscheidungsgründe ergangenen - Urteil "Mediaprint" zum Ausdruck (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-540/08, GRUR 2011, 76 = WRP 2011, 45).

    In seiner Antwort weist der Gerichtshof darauf hin, dass das angeführte Motiv möglicherweise das Relevanzkriterium erfülle; daneben müsse aber - um eine unlautere Geschäftspraxis zu bejahen - das fragliche Verhalten den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt widersprechen (EuGH, GRUR 2011, 76 Rn. 46 - Mediaprint).

    Dass dies der Fall sein könnte, wird vom Gerichtshof in der abschließenden Antwort auf diese Frage noch nicht einmal erwogen (EuGH, GRUR 2011, 76 Rn. 47 - Mediaprint).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 20 U 81/05

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Bonussysstem zur kostenlosen Teilnahme an einer

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 20 U 81/05, juris).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 23/08, GRUR 2010, 652 Rn. 10 = WRP 2010, 872 - Costa del Sol, mwN).
  • LG Duisburg, 24.02.2005 - 21 O 144/04

    Millionenchance

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - I ZR 4/06
    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG Duisburg, WRP 2005, 764).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Dieser muss dem Gläubiger im Zeitpunkt der Abmahnung zugestanden haben (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 4/06, BGHZ 187, 231 Rn. 12 - Millionen-Chance II).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 96/11

    Zur Haftung des Bankkunden bei Pharming

    cc) In Übereinstimmung mit dem EuGH nimmt auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Pflicht der nationalen Gerichte zu richtlinienkonformer Auslegung erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist an (Urteile vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 38; vom 23. Oktober 2008 - IX ZR 111/07, WM 2009, 126 Rn. 6; vom 13. Oktober 2009 - KZR 34/06, juris Rn. 24; vom 5. Oktober 2010 - I ZR 4/06, BGHZ 187, 231 Rn. 13; vom 3. März 2011 - I ZR 167/09, WM 2011, 1321 Rn. 23 [zur Zahlungsdiensterichtlinie]; vgl. auch BAG, NZA-RR 2006, 253 Rn. 58 sowie aus der Literatur MünchKommBGB/Basedow, 6. Aufl., Vorbemerkung zu § 305 - § 310 Rn. 27; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl., Art. 288 AEUV Rn. 80; Gellermann in Handbuch des Rechtsschutzes in der EU, 2. Aufl., § 33 Rn. 52; Linck in Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 4 Rn. 30; Nettesheim in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, 40. Aufl., Art. 249 EGV Rn. 153).
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 192/12

    Zur Zulässigkeit einer Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn die betreffende Verhaltensweise einen Verstoß gegen die berufliche Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 4/06, BGHZ 187, 231 Rn. 25 f. - Millionen-Chance II).

    Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände im Einzelfall lässt sich eine Gewinnspielkopplung weder als aggressive (Art. 8 und 9 der Richtlinie 2005/29/EG) noch als irreführende Geschäftspraktik (Art. 6 und 7 der Richtlinie 2005/29/EG) ansehen (BGHZ 187, 231 Rn. 22, 25 - Millionen-Chance II).

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10

    Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer

    Sie sind daher im Lichte des Wortlauts und der Ziele dieser Richtlinie auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - C397/01 bis C403/01, Slg. 2004, I8835 Rn. 113 f. = EuZW 2004, 691 - Pfeiffer u.A./Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 4/06, BGHZ 187, 231 Rn. 13 - Millionen-Chance II; Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 7/13, GRUR 2014, 398 Rn. 21 = WRP 2014, 431 - Online-Versicherungsvermittlung).
  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 53/12

    Gewinnspielwerbung gegenüber Kinderin

    Ein solches Per-se-Verbot ohne Wertungsmöglichkeit, wie es in § 4 Nr. 6 UWG enthalten ist, ist mit der durch die Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) bezweckten Vollharmonisierung nicht vereinbar (EuGH GRUR 2010, 244 Tz. 43 - Plus Warenhandelsgesellschaft; EuGH GRUR 2011, 76 Tz. 46 ff - Mediaprint; BGH GRUR 2011, 532 Tz. 17 - Millionen-Chance II).

    Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung des § 4 Nr. 6 UWG kann sich jedoch ein Verbot daraus ergeben, dass aufgrund der Umstände des Einzelfalles die Kopplung eine unlautere Geschäftspraktik darstellt (BGH GRUR 2011, 532 Tz. 25 - Millionen-Chance II).

    Eine Unlauterkeit ist daher zu bejahen, wenn von der Kopplung eine so starke Anlockwirkung ausgeht, dass die Rationalität der Nachfrageentscheidung der angesprochenen Verbraucher vollständig in den Hintergrund tritt (offen gelassen in BGH GRUR 2011, 532 Tz. 26 - Millionen-Chance II).

    Der Senat lässt entsprechend der Anregung der Parteien nach § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Fortbildung des Rechts die Revision zu, weil aus seiner Sicht die Frage, in welchen Grenzen eine Gewinnspielkopplung zulässig ist, nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2010, 244 - Plus Warenhandelsgesellschaft) und des Bundesgerichtshofs (GRUR 2011, 532 - Millionen-Chance II) noch nicht hinreichend geklärt erscheint.

  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 4/06, BGHZ 187, 231 Rn. 12 - Millionen-Chance II, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    Denn für den geltend gemachten Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten kommt es darauf an, ob die Abmahnung zu dem Zeitpunkt, in dem sie ausgesprochen worden (genauer: dem Schuldner zugegangen) ist, berechtigt war (BGH, GRUR 2011, 532, 533 - Millionen-Chance II; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 762).
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2013 - 6 O 182/12

    Entgeltrückgewähr wegen Kartellrechtsverstoßes: Preismissbrauch bei der

    In die gleiche Richtung zielt das Konzept der Systemmärkte bzw. der Sekundärmärkte, bei denen Primär- und Sekundärmarkt so eng verbunden sind, dass bereits von einem einheitlichen Systemmarkt auszugehen ist (Immenga/Mestmäcker, EU-Wettbewerbsrecht, 5. Aufl. 2012, Art. 102 AEUV, Rnr. 58; Langen/Bunte, Kartellrecht, Bd. 2, 11. Aufl. 2011, Art. 82, Rnr. 41; Brück, WRP 2008, 1160; EuG GRURInt 2011, 537, 533; ).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2011 - 2 W 56/11

    Markenrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegenüber einer Bank

    Spätestens seit dem endgültigen Ablauf der Umsetzungsfrist hat die Auslegung deshalb im Lichte der Richtlinie und unter Berücksichtigung der Entscheidungen des EuGH zu geschehen (BGHZ 187, 231 [Tz. 13] - Millionen-Chance II).
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 39/17

    Aushärtevorrichtung für Rohrleitungsauskleidungen

    Die Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten setzt zum einen voraus, dass die Abmahnung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Schuldner zugegangen ist, berechtigt war (BGH, GRUR 2011, 532, 533 - Millionen-Chance II; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - I-2 U 64/14, GRUR-RS 2015, 18679 Rn. 72 - Verbindungsstück).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2019 - 4a O 52/18

    Schutzvorrichtung für Seilbahnsessel

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