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   BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10   

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https://dejure.org/2010,1088
BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10 (https://dejure.org/2010,1088)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - IV ZR 30/10 (https://dejure.org/2010,1088)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - IV ZR 30/10 (https://dejure.org/2010,1088)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 323 Abs 1 BGB, § 2295 BGB
    Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag unter Lebenden: Fristsetzung zur Erbringung der vereinbarten Pflegeleistungen

  • erbfall.eu

    BGB §§ 2295, 323
    Rücktritt vom Erbvertrag wegen Unterlassens vereinbarter Pflegeleistungen | Erbvertrag. Anfechtung, Erbvertrag, Pflegeleistungen, Rücktritt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2295, 323
    Rücktritt vom Erbvertrag wegen unterbliebener Pflegeleistungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktrittsmöglichkeit eines mit einem gegenseitigen Vertrag unter Lebenden verbundenen Erbvertrages bei Verpflichtung des Bedachten zum Erbringen von Pflegeleistungen und Übernahme von weiteren Verpflichtungen durch den Erblassers; Fristgebundene Aufforderungspflicht des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbvertrag; Rücktritt wegen unterbliebener Pflegeleistungen; Umzug ins Pflegeheim; Hausgrundstück mit der Verpflichtung des Bedachten zu Pflegeleistungen; Verbot der Veräußerung und/oder Belastung des Hausgrundstücks zu Lebzeiten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Erbvertrag mit der Verpflichtung zu Pflegeleistungen

  • rewis.io

    Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag unter Lebenden: Fristsetzung zur Erbringung der vereinbarten Pflegeleistungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag unter Lebenden: Fristsetzung zur Erbringung der vereinbarten Pflegeleistungen

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erbvertrag: Rücktritt von einem Pflegevertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323; BGB § 2295
    Rücktrittsmöglichkeit eines mit einem gegenseitigen Vertrag unter Lebenden verbundenen Erbvertrages bei Verpflichtung des Bedachten zum Erbringen von Pflegeleistungen und Übernahme von weiteren Verpflichtungen durch den Erblassers; Fristgebundene Aufforderungspflicht des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Rücktritt vom Erbvertrag mit der Verpflichtung zu Pflegeleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    § 323 BGB bei Gegenleistungen auf den Erbvertrag ausnahmsweise anwendbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Erbvertrag wegen nicht erfolgter Pflege

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Erbvertrag wegen unterbliebener Pflegeleistungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt vom Erbvertrag bei ausgebliebenen Pflegeleistungen des Bedachten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rücktritt vom Erbvertrag

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Erbvertrag wegen unterbliebener Pflegeleistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Erbvertrag ermöglicht

Besprechungen u.ä. (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2295, 323
    Rücktritt vom Erbvertrag wegen unterbliebener Pflegeleistungen

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Erbvertrag wegen nicht erbrachter Pflegeleistungen

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Erbvertrag wegen Ausbleiben der Pflege

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom Erbvertrag wegen unterbliebener Pflegeleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 224
  • MDR 2010, 1391
  • DNotZ 2012, 146
  • NJ 2011, 334
  • FamRZ 2010, 2072
  • WM 2011, 373
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.1973 - IV ZR 121/70

    Anfechtung eines Erbvertrages - Bestimmung zum Abschluss eines Erbvertrages in

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
    Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1973 - IV ZR 121/70, FamRZ 1973, 539 unter 2; BayObLG ZEV 1995, 105; …
  • OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95

    Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterfüllung einer vereinbarten Pflegeleistung

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
    Grundsätzlich finden die Regelungen über gegenseitige Verträge nach § 320 ff. BGB, insbesondere über den Rücktritt nach § 323 BGB, auf Erbverträge keine Anwendung, da es am Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen der erbrechtlichen Verfügung und der übernommenen Verpflichtung des Vertragserben fehlt (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1180; LG Köln DNotZ 1978, 685; Staudinger/Kanzleiter, BGB [2006] § 2295 Rn. 3; MünchKommBGB/Musielak, 5. Aufl. § 2295 Rn. 1; Erman/Schmidt, BGB 12. Aufl. § 2295 Rn. 8; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2295 Rn. 4; Reimann/Bengel/Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2295 Rn. 6).
  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks:

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
    So hat der V. Zivilsenat in seinem Urteil vom 29. Januar 2010 - V ZR 132/09 - (FamRZ 2010, 554 unter 2 b) entschieden, ein Familienangehöriger, der als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks die Pflege des Übergebers übernommen habe und seine Leistung wegen Umzugs des Übergebers in ein Pflegeheim nicht mehr erbringen könne, sei aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung im Zweifel nicht verpflichtet, an Stelle des ersparten Zeitaufwands eine Zahlungsverpflichtung zu übernehmen.
  • LG Köln, 05.07.1978 - 13 S 171/77
    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
    Grundsätzlich finden die Regelungen über gegenseitige Verträge nach § 320 ff. BGB, insbesondere über den Rücktritt nach § 323 BGB, auf Erbverträge keine Anwendung, da es am Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen der erbrechtlichen Verfügung und der übernommenen Verpflichtung des Vertragserben fehlt (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1180; LG Köln DNotZ 1978, 685; Staudinger/Kanzleiter, BGB [2006] § 2295 Rn. 3; MünchKommBGB/Musielak, 5. Aufl. § 2295 Rn. 1; Erman/Schmidt, BGB 12. Aufl. § 2295 Rn. 8; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2295 Rn. 4; Reimann/Bengel/Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2295 Rn. 6).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
    Dies muss in einer Art und Weise geschehen, dass der Gläubiger nur noch zuzugreifen braucht (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1991 - V ZR 229/80, BGHZ 116, 244, 249).
  • BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem

    Auszug aus BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10
    Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1973 - IV ZR 121/70, FamRZ 1973, 539 unter 2; BayObLG ZEV 1995, 105; …
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 207/12

    Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt bei nachträglicher Unmöglichkeit

    Der Senat hat dieses Urteil mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 (IV ZR 30/10, ZEV 2011, 254) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Vielmehr hat der Senat bereits mit seinem Beschluss vom 5. Oktober 2010 (IV ZR 30/10, ZEV 2011, 254) die für die Beurteilung des Sachverhalts maßgeblichen rechtlichen Grundsätze im Einzelnen dargelegt.

  • BGH, 26.02.2013 - IV ZR 207/12

    Erbvertrag mit Pflegeverpflichtung: Rücktritt bei nachträglicher Unmöglichkeit

    Der Senat hat die maßgeblichen rechtlichen Grundsätze in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2010 (IV ZR 30/10, ZEV 2011, 254) im Einzelnen dargelegt, an denen festzuhalten ist.
  • OLG Oldenburg, 29.05.2012 - 12 U 67/09

    Grundsätze zur rechtlichen Einordnung eines Erbvertrages mit Pflegeverpflichtung

    Auf die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision hat der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 05.10.2010 (ZEV 2011, 254) das Urteil des Senats aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Frankfurt, 04.03.2016 - 19 U 239/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Ausübung des Widerrufsrechts in Bezug auf

    Dies muss in einer Art und Weise geschehen, dass der Gläubiger nur noch zuzugreifen braucht (BGH NJW 2011, 224 [BGH 05.10.2010 - IV ZR 30/10] ).
  • OLG Naumburg, 14.01.2015 - 12 U 147/14

    Abtretung vertragsbezogener Gestaltungsrechte

    Im Übrigen enthält das Schreiben keine Fristsetzung im Sinne des § 323 Abs. 1 BGB, da diese eine bestimmte und eindeutige Aufforderung zur Leistung enthalten muss (z. B. BGH, NJW 2011, 224).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 104/18

    Rücktritt von Kauf eines Diesel-Fahrzeugs: Erfordernis der Fristsetzung zur

    Inhaltlich setzt eine wirksame Fristsetzung voraus, dass sie eine bestimmte und eindeutige Aufforderung zur Leistung beinhaltet (BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - VIII ZR 49/15, NJW 2016, 3654 Rn. 25; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - IV ZR 30/10, NJW 2011, 224, 225; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 323 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 20.03.2020 - 19 U 215/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 189

    Dabei muss der Schuldner dem Gläubiger die Leistung so, wie sie geschuldet wird, am rechten Ort, zur rechten Zeit und in rechter Weise anbieten (BGH NJW 2011, 224; Palandt, BGB, 79. Auflage, § 293 BGB Rn. 8 und Rn. 9 sowie § 294 BGB Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 19.02.2020 - 7 U 4/19
    Dies erfordert ein Angebot in der Weise, dass der Gläubiger nur noch zuzugreifen braucht (BGHZ 116, 244, 249; BGH NJW 2011, 224, 225).
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2020 - 7 U 4/19

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Inhaltliche Anforderungen an die

    Dies erfordert ein Angebot in der Weise, dass der Gläubiger nur noch zuzugreifen braucht (BGHZ 116, 244, 249; BGH NJW 2011, 224, 225).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2010 - 5 UF 230/10

    Übergangsvorschriften für Wohnungszuweisungsverfahren

    Hätten sie sich im Übergabevertrag wenigstens die Verpflichtung der Tochter zu Pflegeleistungen niederlegen lassen, hätten sie bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung die Möglichkeit gehabt, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe des Hauses zu verlangen (vgl. hierzu BGH Beschluss 05.10.2010, Az.: IV ZR 30/10).
  • LG Düsseldorf, 07.03.2018 - 23 O 236/16

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Rückabwicklung bei Motormängeln

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